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3. Änderung der Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im
Gebiet der Stadt Alsdorf vom [17.09.2004](si010.asp?YY=2004&MM=09&DD=17
"Sitzungskalender 09/2004 anzeigen" )
hier: Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
A 32 Bürger- und Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4805

Darstellung der Sachlage:

In dieser Angelegenheit wurde ein Bürger in der Bürgermeistersprechstunde vorstellig. Er ist Halter eines Elektrofahrzeuges mit entsprechendem E-Kennzeichen. Er regte an, im Stadtgebiet Alsdorf Parkerleichterungen für Elektrofahrzeuge einzurichten, so wie dies bereits in Eschweiler umgesetzt wurde. Die Stadt Eschweiler hat auf gebührenpflichtigen Parkplätzen für Elektrofahrzeuge eine Befreiung von der Parkscheinpflicht eingeführt. Statt eines Parkscheins muss dort in dieser Zeit allerdings eine Parkscheibe ausgelegt werden.

Laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes der Städteregion Aachen sind aktuell r das Stadtgebiet Alsdorf zwei Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen zugelassen. Im gesamten Gebiet der Städteregion Aachen (inkl. Stadt Aachen) sind 164 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen registriert. Davon sind etwa 50% auf Behörden und Betriebe (z. B. Energieversorger) zugelassen.

Seitens der Verwaltung wird nun vorgeschlagen, auch für das Stadtgebiet Alsdorf Bevorrechtigungen für Elektroautos bei der Erhebung der Parkgebühren einzuführen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, den § 1 der Parkgebührenordnung der Stadt Alsdorf mit folgender Regelung in Absatz 3 zu ergänzen:

„(3)Fahrzeuge, die unter die Begriffsbestimmungen des § 2 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) fallen und entsprechend der gültigen Vorschriften gekennzeichnet sind, werden von der Parkgebühr sowie der Höchstparkzeit auf gebührenpflichtigen Parkplätzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Alsdorf befreit. Die Befreiung gilt für eine Dauer von maximal 2 Stunden und ist durch Auslage der Parkscheibe anzuzeigen.“

Darstellung der Rechtslage:

Durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vom 05.06.2015 sowie die entsprechenden Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden die Voraussetzungen zur Schaffung von Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge geregelt. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Verwendung von Elektroautos zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Vergünstigungen gelten jedoch nur für entsprechend gekennzeichnete Elektroautos (mit E-Kennzeichen).

Dabei ist es u. a. möglich, bestimmte Parkvergünstigungen für Elektrofahrzeuge einzurichten. Beispielsweise können Elektrofahrzeuge z. B. von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe befreit werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

Der 3. Änderung der Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Alsdorf vom 17.09.2004 (Parkgebührenordnung) entsprechend der beigefügten Anlage 1 wird zugestimmt.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Angesichts der momentan noch geringen Verbreitung von Elektroautos sind die finanziellen Auswirkungen durch den Verzicht der Parkgebühren derzeit noch nicht von Bedeutung. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung ist jedoch ggf. eine Anpassung der Bevorrechtigungen vorzunehmen.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die Gewährung von Bevorrechtigungen für Elektroautos in den einzelnen Kommunen sollen für die Bürger zusätzliche Anreize zum Kauf solcher Fahrzeuge geschaffen werden. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der global gesetzten Klimaziele geleistet werden.

 

 

Anlage/n:

3. Änderung der Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Alsdorf vom 17.09.2004 (Anlage 1).

gez. Kahlen

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Oktober 2017Rat/WP 17/28. 23. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Dienstag, 19. September 2017AfS/WP 17/21. 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung