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Sicherstellung des Fachkräftebedarfes in der Kindertagesbetreuung; Entfristung
von Arbeitsverträgen


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8708

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass zur nachhaltigen Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW mittlerweile die unbefristete Einstellung von drei pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften pro Gruppe (Teilzeit und Vollzeit) erforderlich ist.
  2. Er erkennt vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs zur Sicherung des Fachkräftebedarfes im Bereich der frühkindlichen Bildung an, dass eine zeitnahe Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine wichtige Voraussetzung zur Findung von und zur Bindung der bewährten Fachkräfte an den Arbeitgeber StädteRegion Aachen ist.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2018 die dazu erforderlichen 67 Stellen für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte unter der Voraussetzung zu berücksichtigen, dass mit den Stellenplanerweiterungen keine finanziellen Ausweitungen (gegenüber bisherigem Aufwand) verbunden sind.

 

 

Sachlage:

A 51 hat mit Sitzungsvorlage Nr. 2017/0375 für die Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 27.09.2017 über den Fachkräftebedarf im Bereich der frühen Bildung berichtet und ein Maßnahmenpaket zu dessen Sicherung vorgelegt.

Da der Fachkräftemangel Einrichtungen in der gesamten Region und in freier wie öffentlicher Trägerschaft gleichermaßen trifft, ist in zunehmendem Maße festzustellen, dass bewährte Fachkräfte in befristeten Beschäftigungsverhältnissen zu anderen Trägern wechseln, wenn sie dort Aussicht auf eine unbefristete Beschäftigung haben. Interessenten für freie Stellen teilen mit, dass sie zur Städteregion Aachen wechseln würden, wenn eine schnellere unbefristete Übernahme möglich wäre.

In den Kindertageseinrichtungen der StädteRegion Aachen haben neu eingestellte Fachkräfte bei entsprechender Bewährung Aussicht auf eine unbefristete Übernahme nach ca. 4 Jahren. Die Vergabe von unbefristeten Stellen erfolgt in der Reihenfolge der Einstellung und nach Maßgabe des Stellenplanes.

Die befristete Beschäftigung von rd. 90 sozialpädagogischen Fach- und Ergänzungskräften erfolgt bisher vor dem Hintergrund von zwei Sachverhalten:

Zum einen handelt es sich um Beschäftigte, die als Vertretung für Beschäftigungsverbote, Mutterschutz- und anschließende Elternzeit sowie bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit von Planstelleninhaberinnen eingesetzt sind. Dieser Personenkreis kann nur befristet eingestellt werden, weil die eigentliche Stelleninhaberin unbefristet beschäftigt ist und bei Rückkehr Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat.

Zum anderen kann der Personalbedarf in den KiTas seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes aufgrund der Koppelung der Landeszuweisungen zu den Betriebskosten an die tatsächliche Belegung und die von den Eltern gebuchten Betreuungszeiten von Jahr zu Jahr erheblich schwanken. Daher wurden Fachkraftstellen und Stunden, die im Hinblick auf die Auslastung der Einrichtungen nicht dauerhaft benötigt wurden, nur befristet besetzt. Im Ergebnis wurden im Stellenplan pro Gruppe nur zwei Stellen berücksichtigt. Darüber hinaus gehender Personalbedarf wurde flexibel befristet sichergestellt.

Diese Planungsgrundlage hat sich durch gesetzliche Änderungen verändert. Mittlerweile beträgt der dauerhafte Personalbedarf in KiTa Gruppen (35 und 45 Stunden/Woche Öffnungszeit):

1 Fachkraft („Gruppenleitung“, Vollzeit)

1 Ergänzungskraft oder 2. Fachkraft (Vollzeitstelle, ggf. geteilt)

1 Mitarbeiterin (Teilzeitstelle mit unterschiedlichem Beschäftigungsumfang) als

- Fachkraft zur Abdeckung der Öffnungszeiten (Ganztagsbetreuung),

- als zusätzliche Ergänzungskraft bei U3, Betreuung,

- Sprachförderkraft,

- Kraft nach der Verfügungspauschale,

- Heilpädagogin bei Inklusion

- usw.

Die nach dem Kinderbildungsgesetz erwarteten Schwankungen beim Personalbedarf haben sich nach zehnjähriger Erfahrung mit dem Gesetz stabilisiert und können ggf. durch Veränderungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit oder im Rahmen der Personalfluktuation berücksichtigt werden, ohne dass es dazu befristeter Beschäftigungsverhältnisse bedarf. Durch den geplanten qualitativen und quantitativen Ausbau der KiTas ist auch damit zur rechnen, dass der Bedarf an Fachpersonal in den kommenden Jahren noch weiter ansteigt.

Die Beschäftigung der „dritten Kraft“ pro KiTa-Gruppe hat sich soweit verfestigt, dass es vertretbar ist, die Mitarbeiterinnen jetzt grundsätzlich unbefristet zu beschäftigen.

Die Aussicht auf eine zeitnahe Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverltnis bei der Städteregion Aachen wird immer wieder von Mitarbeiterinnen als ein Grund genannt, sich nicht auf Stellen bei anderen Trägern zu bewerben bzw. zur Städteregion Aachen wechseln zu wollen.

Zur Sicherung des Fachkräftebedarfes in der Kindertagesbetreuung (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0376 ist es erforderlich, bewährte Mitarbeiterinnen durch unbefristete Beschäftigung an den Arbeitgeber Städteregion Aachen zu binden.

Auf Grundlage des Stellenbestandes und des Ausbaus der Kindertagesbetreuung wurde der Stellenplan jeweils situativ erweitert. Auch durch interne Personalwechsel ist der Bestand an Planstellen in den einzelnen Einrichtungen zum Teil unterschiedlich. Es ist erforderlich, alle Einrichtungen wieder gleichmäßig mit Planstellen auszustatten.

A 51 schlägt daher die Erweiterung des Stellenplanes ab dem 01.01.2018 um 67 Stellen und gleichmäßiger Verteilung auf die Einrichtungen nach Gruppenzahl (3 Stellen pro Gruppe) vor. Die pro Gruppe einzusetzenden Fach- und Ergänzungskraftstunden und die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit würde dann auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes und der persönlichen Wünsche der Beschäftigten individuell vereinbart. Eine Stellenteilung (Jobsharing) ist grundsätzlich möglich, wenn die Öffnungszeit der KiTa abgedeckt wird.

Mit dieser Erweiterung des Stellenplanes können alle an den Personalbedarf nach dem Kinderbildungsgesetz gekoppelten Befristungen in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind dann nur noch dort erforderlich, wo ein konkreter, personenbezogener Sachgrund vorliegt (Krankheits- und Mutterschutz-/Elternzeitvertretungen).

Es wird angestrebt, diese Befristungen für neu einzustellende Fachkräfte auf längstens ein Jahr zu begrenzen und die Beschäftigten danach und bei Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, sobald und soweit Planstellen frei sind. Liegt der Befristungsgrund noch weiterhin vor, würde er auf eine neu einzustellende Kraft übertragen.

Die Entfristung von Arbeitsverträgen wurde als Teil des Maßnahmenpaketes zur Sicherung des Fachkräftebedarfs (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0375) mit den Vertretern der Jugendamtskommunen am 30.08.2017 einvernehmlich abgestimmt.

Rechtslage:

Der Betrieb und die personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).

Der Städteregionstag ist für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans ausschließlich zuständig (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW).

 

 

Personelle Auswirkungen:

vgl. Sachlage

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Entfristung von Arbeitsverhältnissen erfolgt bei bereits realisierten Beschäftigungsverhältnissen und somit ohne Mehraufwendungen im Produkt 06.03.01 - Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der Städteregion Aachen und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU).

Soziale Auswirkungen:

Durch eine verlässliche und nachhaltige Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen leistet die Städteregion Aachen einen Beitrag zum Bildungserfolg der Zukunftsgeneration sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Auftrag:

gez. Terodde


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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Oktober 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 12. Oktober 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 27. September 2017Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug