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Euregionales Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen unter
Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens - Neue öffentlich-
rechtliche Vereinbarung


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8689

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens die als Anlage 1 beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung (örV) und bittet die Stadt Aachen darum, die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen. Sollten im Zuge des Genehmigungsverfahrens Änderungen in der örV notwendig werden, wird die Zuständigkeit für die damit verbundenen Entscheidungen auf den Städteregionsausschuss übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen zusätzlichen Finanzmittel im Haushalt 2018 einzuplanen.

 

 

Sachlage:

Die Förderung der Medienkompetenz gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Damit die Schulen und Kindertageseinrichtungen in der StädteRegion und im Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (DG) ihrem Bildungsauftrag in diesem Rahmen gerecht werden können, stellt das gemeinsame Euregionale Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen und der DG seit dem Jahr 2000 die für einen sachgerechten Unterricht erforderlichen Medien zur Vergung und bietet medienpädagogische Fachberatungen an.

Die Grundlage des gemeinsamen Medienzentrums ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) vom 10.09.1999 (siehe Anlage 2). Im April 2013 wurde vom Rat der Stadt Aachen sowie vom Städteregionstag eine öffentlich-rechtliche Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums als Modifizierung der vorgenannten örV beschlossen (siehe Anlage 3 und Sitzungsvorlagen-Nr. 2013/0068).

Mit Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 17.04.2013 wurde seitens der Stadt Aachen diese Vereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2014 gekündigt. Seinerzeit beabsichtigte die Stadt Aachen, zeitnah einen Vorschlag zur Neugestaltung der Vereinbarung auf der Grundlage der getroffenen Nebenabrede zum Zwecke der Abstimmung zu unterbreiten. Die Verwaltungen von Stadt und StädteRegion Aachen verständigten sich darauf, bis zum Abschluss einer neuen örV die Zusammenarbeit wie in der bisherigen Form fortzuführen. Da die Neubesetzung der Stelle der Leitung des Medienzentrums einige Zeit in Anspruch nahm und man dieser Zeit für die Einarbeitung geben wollte, verlängerte sich der Prozess der Abstimmung dementsprechend.

Vor diesem Hintergrund und in Hinblick auf die rasanten Veränderungen der Medienwelt im Kontext der Digitalisierung haben die drei Vertragspartner Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens in Zusammenarbeit mit den beiden Landesmedienzentren des LVR und LWL, dem unabhängigen Organisationsbüro Dr. Garbe&Lexis sowie der Schulaufsicht der StädteRegion und der Leitung des Medienzentrums, die Arbeit des Euregionalen Medienzentrums analysiert und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Im Zuge dessen wurde eine neue örV zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums von den Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet und liegt nun den einschlägigen Gremien der Vertragspartner zur Beschlussfassung vor.

Weiterentwicklung des Euregionalen Medienzentrums

Die Digitalisierung der Gesellschaft, insbesondere der Bildungslandschaft, hat Medienkompetenz zu einer der wichtigsten Schlüsselkompetenzen unserer Zeit gemacht. Förderprogramme (z.B. "Gute Schule 2020") und Strategieerklärungen wie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kulturministerkonferenz vom 8. Dezember 2016 (vgl. www.kmk.org/aktuelles/thema-2016-bildung-in-der-digitalen-welt.html, Stand: 26.07.2017) verdeutlichen die Relevanz dieser Aufgabe. Medienbildung als Chance und Herausforderung für den Einzelnen, aber auch als Gestaltungsaufgabe aller politischen Ebenen, ist Partei übergreifend in den Mittelpunkt gerückt. Land und Kommunen in NRW bekennen sich zu einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und bündeln in vielen Bereichen erfolgreich ihre Ressourcen.“ (LWL-Medienzentrum für Westfalen und LVR-Zentrum für Medien und Bildung: Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!, Positionspapier der Medienzentren in NRW und der Medienberatung NRW, siehe Anlage 4).

Stadt und StädteRegion Aachen sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens betreiben seit dem Jahr 2000 mit dem Euregionalen Medienzentrum (vormals Stadtbildstelle und Kreisbildstelle) eine gemeinsame kommunale Einrichtung, die heute an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik und Medienausstattung arbeitet und die Bildungsinstitutionen in der Region mit didaktischen Medien und Medientechnik versorgt.

Die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die sich daraus ergebenden Bedarfe der Zielgruppe haben das Medienzentrums in fachlicher und personeller Hinsicht stark gefordert. Eine neue strategische Ausrichtung wurde notwendig und Konzepte mussten fortgeschrieben werden, um das Medienzentrum auf seinem Weg zu einer modernen Agentur für Medienbildung in der Region weiterzuentwickeln und dessen Unterstützungsangebote zu optimieren. Die Zusammenarbeit im schulischen Umfeld zwischen der kommunalen Einrichtung und den Medienberatern des Landes hat sich in den letzten Monaten intensiviert. Die Medienberater sind vollumfänglich in die Strukturen des Medienzentrums eingebunden und richten mit diesem ein gemeinsames Fort- und Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in der Region aus. Lehrerinnen und Lehrer werden so in allen Fragen rund um das Leben und Lernen mit Medien qualifiziert und beraten. Die neue örV basiert auf dieser Weiterentwicklung und gibt den neuen Herausforderungen einen klar definierten rechtlichen Rahmen.

Über die klassische Aufgabe der Versorgung der ca. 240 Schulen mit Medien für das Lernen und eine entsprechende Medientechnik gemäß § 79 SchulG NRW hinaus hat sich das Medienzentrum zu der zentralen Institution für Beratung und Fortbildung im Bereich Medienpädagogik und Medienausstattung in der Region entwickelt und fördert Medienkompetenz in den insg. rund 750 schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen entlang der Bildungskette. In diesem Zusammenhang arbeitet das Medienzentrum zudem an einer effektiven Vernetzung kommunaler Einrichtungen, um alle relevanten Aufgabengebiete der Medienbildung abdecken zu können.

Das Medienzentrum ist der zentrale Ort für die:

Medienberatung,

Fort- und Weiterbildung in medienpädagogischen und technischen Fragen,

aktive Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen,

Ausleihe von Medien und Geräten,

Onlinedistribution (EDMOND.NRW),

medientechnische Ausstattung an Schulen,

Ausleihe und die Beratung spezieller audiovisueller Geräten, insb. im Bereich Präsentationstechnik.

Das Medienzentrum als pädagogischer Supportdienstleister arbeitet eng mit technischen Dienstleistern wie der regio iT zusammen und fungiert nicht zuletzt als verssliche Schnittstelle zwischen den Schulen und den elf Schulträgern im Einzugsgebiet bei der Erarbeitung der Medienkonzepte und der Umsetzung kommunaler Medienentwicklungspläne und einschlägiger Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“ (vgl. auch www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/ Qualitsentwicklung, Stand: 27.07.17). Die Dienstleistungen für die städteregionsangerigen Kommunen sind in den vergangenen Monaten deutlich vielfältiger und umfangreicher geworden, so dass dies auch in der neuen örV festgeschrieben wurde.

Das Euregionale Medienzentrum nutzt als zentrales Instrument zur Implementierung von Medienbildung im Unterricht die Initiative „Medienpass NRW“ des Landes, welche genau wie die Erstellung schulischer Medienkonzepte bis 2020 für alle Schulen verpflichtend eingeführt wird (vgl. www.land.nrw/de/pressemitteilung/ landesregierung-und-kommunen-staerken-das-lernen-mit-digitalen-medien, Stand: 27.07.17). Der „Medienpass NRW“ beginnt mit der Medienbildung im Elementarbereich und legt dabei fest, welche Medienkompetenzen Kinder schon im Vorschulalter erwerben müssen.

In Hinblick auf die komplexen Bildungsübergänge und auf eine nachhaltige Medienbildung vermittelt das Euregionale Medienzentrum seit Bestehen Medienwissen auch im frühkindlichen Alter: Eine Medienpädagogin fördert altersgerecht den aktiven und kritischen Umgang mit Medien im Vorschulalter und unterstützt Erzieherinnen und Erzieher im Kontext ihrer Bildungsaufgabe.

Seit einigen Jahren wird eine signifikant höhere Nachfrage von außerschulischen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Beratung und Fortbildung sowie Bereitstellung von Technik und Medien festgestellt. Die Ergebnisse differenter Studien stützen diesen Trend und zeigen auf, dass der Grundstein für einen kompetenten Umgang mit Medien schon im Vorschulbereich gelegt wird (vgl. www.mpfs.de/studien/kim-studie/2016, Stand: 27.07.17). Da die Medienberater des Landes ausschließlich für das schulische Umfeld und in diesem Kontext nur für die Beratung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer zuständig sind, können die gestiegenen Bedarfe der ca. 310 Kindertageseinrichtungen und weiterer Bildungsinstitutionen nur über eine Personalaufstockung seitens der Kommune erfolgen.

Die Gremien der Stadt Aachen (Schulausschuss und Rat) werden voraussichtlich im Oktober über die örV beraten und entscheiden.

Zur Klärung eventueller Fragen wird die Leiterin des gemeinsamen Medienzentrums in der Sitzung des Schulausschusses am 21.09.2017 zur Verfügung stehen.

Rechtslage:

Nach § 26 Abs. 1 Buchst. f) KrO NRW beschließt der Städteregionstag über den Erlaß ortsrechtlicher Bestimmungen. Die örV bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung. Zur Vereinfachung der Abrechnungsvorgänge des Medienzentrums soll sie gem. § 24 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Aufsichtsbehörde zum 1.1.2018 in Kraft treten.

Nach § 79 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung erfasst in der heutigen Zeit auch audiovisuelle Medien.

 

 

Personelle Auswirkungen:

r die Verwaltung der StädteRegion ergeben sich keine personellen Auswirkungen, da das Personal bei der Stadt Aachen geführt wird.

Im Rahmen der Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums vom April 2013 wurde der Personalbestand aufgrund der geringeren Nachfrage der händischen Ausleihe gemäß örV vom 10.09.1999 von seinerzeit 5,5 Stellen auf 4,0 Stellen reduziert. Der nun erfolgte Organisationsprozess und die damit verbundene Neuausrichtung des Medienzentrums, insb. die Ausweitung der medienpädagogischen Beratung in Kindertageseinrichtungen und im außerschulischen Bereich, sieht eine Aufstockung der personellen Kapazitäten um eine 0,5-Stelle auf insgesamt 4,5 Stellen vor.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Gem. § 5 Abs. 2 der örV tragen nach Abzug des Anteils der DG (11.000 €) die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen.

Die anteiligen Ausgaben der StädteRegion Aachen werden im Haushalt der StädteRegion Aachen künftig (ab 2018) im Produkt Bildungsbüro, Teilprodukt 943100-Bildungsbüro unter dem Sachkonto 523201-Beitrag zum Euregionalen Medienzentrum ausgewiesen. Der jährliche Ansatz lag bislang bei 159.000 €.

Vor dem Hintergrund der von allen drei Partnern getragenen Veränderungen, insb.

- einer personellen Aufstockung im Bereich der Medienpädagogik (Kosten i.H.v. rund 47.500,- €hrlich),

- dem Ausbau der Versorgung und Distribution von Online-Medien (EDMOND) (Zukauf von Lizenzen und Rechten),

- der Intensivierung der Beratungsleistungen in der Medienpädagogik und zu Präsentationstechniken (Erwerb aktueller Medientechnik),

- der Kostenbeteiligung der StädteRegion Aachen in Höhe von 50 % (Erhöhung um 5%),

- der verstärkten Beratung und Unterstützung von städteregionsangehörigen Bildungseinrichtungen und Kommunen als Schultgern (Erhöhung Reisekostenbudget)

hren zu einer Mehrbelastung gegenüber dem Haushaltsansatz im Entwurf des Haushalts 2018 in Höhe von 31.700 €. Bei positiver Beschlussfassung ist im Sachkonto 523201-Beitrag zum Euregionalen Medienzentrum ein Ansatz von 190.700 € zu becksichtigen.

Soziale Auswirkungen:

Mit dem gemeinsamen Euregionalen Medienzentrum wird eine Einrichtung vorgehalten, mit der die Grundlage geschaffen wird, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig die erforderliche Medienkompetenz zu vermitteln und Bildungseinrichtungen bei ihrem Bildungsauftrag kompetent und sachgerecht zu unterstützen.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlagen:

Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums (Anlage 1)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 10.09.1999 (Anlage 2)

Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums vom April 2013 (Anlage 3)

Positionspapier „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe!“, Positionspapier der Medienzentren NRW und der Medienberatung (Anlage 4)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Oktober 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 12. Oktober 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 21. September 2017Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug