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Strukturkonzept 2015 - 2025; Vorschlag 15 b)
"Leistungsvereinbarungen und Zuschüsse im Gesundheitsbereich"
Verlängerung der Leistungsvereinbarungen für Schwangerschaftsberatungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8715

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

A) Er beauftragt die Verwaltung, die Leistungsvereinbarungen mit folgenden Trägern über den 31.12.2017 hinaus bis zum 31.12.2021 zu verlängern:

- AWO Kreisverband Aachen-Land e.V., Eschweiler (26.500 Euro)

- Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. (28.800 Euro)

- Caritasverband für die Region Eifel e.V., Schleiden (600 Euro)

- Diakon. Hilfswerk e.V., Aachen ( 5.175 Euro)

- DonumVitae e.V., Aachen (30.200 Euro)

- Pro Familia e.V., Wuppertal (51.204 Euro)

- Sozialdienst kath. Frauen e.V., Stolberg (1.600 Euro)

B) Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Träger der Schwangerschaftsberatung das Beratungsangebot im ländlichen Bereich (Eifel) gemeinsam wahrnehmen werden, so dass ggfls. ortsnah auch Beratungsscheine ausgestellt werden können.

C) Eine Evaluation nach Ablauf eines Jahres soll in der Folge zur möglichen Anpassung/Optimierung des Angebotes erfolgen.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 beschlossen, die Leistungsvereinbarungen zur Schwangerschaftsberatung in der StädteRegion zunächst nur um 1 Jahr (bis zum 31.12.2017) zu verlängern. Anlass für diese verkürzte Frist der Fortschreibung war die Anfrage der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 24.11.2016 zur Beratungssituation in der ländlichen Region (Eifel) sowohl durch konfessionelle sowie nicht-konfessionelle Träger, welche nicht rechtzeitig abschließend geklärt werden konnte.

In Ergänzung zur Beschlussvorlage vom 23.11.2016 sowie zum Beschluss des Städteregionstages vom 08.12.2016 (Vorlagen-Nr. 2016/0500) soll die Schwangerschaftsberatung im ländlichen Gebiet der StädteRegion nun von sämtlichen Trägern gemeinschaftlich übernommen werden. Um dieses Angebot realisieren zu können, wurde zunächst der Bedarf aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Gespräch zwischen der Verwaltung und allen Trägern am 10.05.2017 erörtert.

Bereits jetzt existieren auch aufsuchende Beratungsangebote, sofern die Beratungsstelle (aus gesundheitlichen Gründen) nicht aufgesucht werden kann. Um neben der Beratungsstelle der Caritas in Simmerath eine zentrale Anlaufstelle auch der nicht-konfessionellen Träger sowie Donum Vitae und des Diakonischen Hilfswerks in der Eifel etablieren zu können, soll eine Beratungsmöglichkeit in Simmerath/Monschau eingerichtet werden. Diese wird im Wechsel durch die vorgenannten Träger bedient, ohne zunächst einen personellen Mehrbedarf zu generieren. Auf dieses Vorgehen einigten sich einvernehmlich alle Träger mit der Verwaltung im oben genannten Gespräch am 10.05.2017.

Hierzu wird in den Leistungsbeschreibungen der Träger AWO Kreisverband, Diakonisches Hilfswerk, Donum Vitae und Pro Familia der folgende Passus ergänzt: „Der Anbieter nimmt an der Beratung im ländlichen Bereich (Eifel) in der Form teil, dass er im Wechsel mit den nicht-konfessionellen Trägern sowie Donum Vitae e.V. und dem Diakonischen Hilfswerk e.V. die Erreichbarkeit in Simmerath/Monschau sicherstellt.“

Nach Ablauf eines Jahres soll dann eine Evaluierung zwecks Abstimmung/Optimierung der weiteren Vorgehensweise erfolgen.

Rechtslage:

Nach § 3 Abs. 1, Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachengesetz) vom 26.08.2008 i. V. m § 26 Abs. 1, Satz 3 KrO NRW und § 4 Abs. 1 Buchst. c) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 24.11.2009 ist die Zuständigkeit des Städteregionstages gegeben, da die Zuschusssumme aller Leistungen insgesamt über 250.000 liegt, wobei die Verlängerung der Leistungsvereinbarungen im Bereich der Schwangerschaftsberatungen im Zusammenhang mit den übrigen Leistungsvereinbarungen im Gesundheitsbereich zu sehen sind.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand für die Zuschüsse ist gedeckt durch den Haushaltsansatz im Produkt 07.01.01 „Öffentlicher Gesundheitsdienst“, bei Sachkonto 531703 Hilfen für Schwangere und junge Mütter (§ 219 StGB).

Soziale Auswirkungen:

Durch die Fortführung der Zuschüsse können die Träger ihre Aufgaben kontinuierlich fortführen. Durch die Leistungsvereinbarungen trägt die StädteRegion Aachen zu der im ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW) geforderten Angebotsvielfalt bei.

Im Auftrag:

gez. Jansen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Oktober 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 12. Oktober 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 05. Oktober 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug