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Stellenplanauswirkungen 2018;
Beamtenanwärter/innen


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8748

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt zur Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter, die in 2018 ihren Vorbereitungsdienst beenden, im Rahmen des Stellenplanes 2018 folgende Stelleneinrichtungen:

5Sekretär/innen-Stellen

9Inspektor/innen-Stellen

  1. Er beschließt für die im Rahmen des Stellenplanes 2017 eingerichteten Stellen zur Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter 13 Stelleneinsparungen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie evtl. Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls umzusetzen.

Vor dem Hintergrund des Bedarfes an gut ausgebildeten Nachwuchskräften und des allgemeinen Fachkräftemangels hat sich die StädteRegion bereits in den Vorjahren entschieden, die Anzahl der Ausbildungskräfte zu erhöhen und über Bedarf auszubilden.

Im Jahr 2018 werden insgesamt 14 Personen ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Anwärterdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamtinnen und Beamten, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Sekretäre/innen) bzw. A 9 (Inspektoren/innen) einzuweisen. Freie Stellen im Tarifbereich können hierfür nicht in Anspruch genommen werden.

Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereiche im Einzelnen vorgesehen werden, so dass auch noch keine Prüfung erfolgen kann, ob zu den entsprechenden Zeitpunkten freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind.

Im Rahmen des Stellenplanes 2017 wurden für die Anrter/innen, welche ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, gesonderte 13 Planstellen eingerichtet. 12 Nachwuchskräfte konnten übernommen und zwischenzeitlich auf unbesetzten bzw. neu einzurichtenden Stellen eingesetzt werden. Eine Nachwuchskraft hat zwischenzeitlich ihr Beamtenverhältnis zur StädteRegion Aachen beendet. Die 13 eingerichteten Stellen können nunmehr wieder eingespart werden.

Das seit dem Stellenplan 2015 praktizierte Verfahren hat sich weiter bewährt und soll auch in 2018 zur Anwendung kommen.

Auch wenn die Ausbildung zum Einstellungszeitpunkt „über Bedarf“ erfolgte, ist schon jetzt aufgrund der bestehenden Stellenvakanzen und Bedarfe erkennbar, dass alle geeigneten Nachwuchskräfte übernommen werden. Insoweit ist davon auszugehen, dass die neu einzurichtenden Stellen im Rahmen des Stellenplanes 2019 wieder eingespart werden können.

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplans zuständig.

Personelle Auswirkungen:

Durch den vorgeschlagenen Beschluss unmittelbar keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2018 sind r die Stelleneinrichtungen keine zusätzlichen Personalkosten veranschlagt. Personalkostenansätze sind seitens der Organisationseinheiten aufgabenbezogen im Haushalt 2018 eingeplant und zum Zeitpunkt der Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbar.

In Vertretung

gez.: Hartmann


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 23. November 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 16. November 2017Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug