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Stellenplanauswirkungen 2018;
Jobcenter


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8746

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt, den Stellenplan 2018r den Bereich des Jobcenters kostenneutral um 43 Stellen zu erhöhen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie evtl. Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls umzusetzen.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen stellen die jeweiligen Träger dem Jobcenter Planstellen und Ermächtigungen zur Bewirtschaftung zur Verfügung.

Nach Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters wird mittelfristig eine Besetzung mit 50 % Personal durch die StädteRegion Aachen und 50 % Personal durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) angestrebt. Da der Anteil der Beschäftigten der StädteRegion Aachen die 50 % Quote derzeit noch deutlich unterschreitet, ist im Rahmen des Stellenplanes 2018 folgende Maßnahme beabsichtigt:

Umwandlung von befristeten Beschäftigungsermächtigungen

in dauerhafte Planstellen + 43 Stellen

Die Notwendigkeit dieser Stelleneinrichtungen resultiert daraus, dauerhaft gutes Personal zu finden und eingearbeitetes Personal zu halten. Qualifiziertes Personal kann nur geworben werden, wenn entsprechende Rahmenbedingungen, wie z.B. eine unbefristete Beschäftigungsmöglichkeit, geboten werden können.

Im Rahmen der Einstellungen wird auch von der Möglichkeit der befristeten Beschäftigung Gebrauch gemacht. Da hierzu überwiegend keine rechtlich geforderten sachlichen Befristungsgründe vorliegen, erfolgt die Befristung oftmals sachgrundlos. Dies ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz jedoch nur maximal für eine Höchstdauer von 2 Jahren möglich. Im Jahr 2016 wurden 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt. Eine Weiterbeschäftigung in 2018 setzt entsprechende Planstellen voraus.

Die StädteRegion Aachen ist als Träger bemüht, den gut eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei entsprechender Eignung und Bewährung Dauerarbeitsverhältnisse anzubieten.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplans zuständig.

Personelle Auswirkungen:

Durch den vorgeschlagenen Beschluss unmittelbar keine.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2018 sind die entsprechenden Personalkosten veranschlagt. Durch die Umwandlung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in unbefristete ergibt sich keine Personalkostensteigerung.

In Vertretung:

gez.: Hartmann


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 23. November 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 16. November 2017Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug