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Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen
hier: XII. Änderungssatzung


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst KDW
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4264

Der Rat der Stadt beschließt die XII. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung.

gez.Nellesgez. von Hoegen Bürgermeister Nelles Erster und Techn. Beigeordneter

gez.Stoltengez. Woldeit (20.11.2017) .

FDL KDW Sachbearbeiter

gez. Bremen . .

StadtkämmererBremen

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Zu § 4 und § 5:

Die Änderung der Satzung ist erforderlich aufgrund der Gebührenbedarfskalkulation 2018 für die Friedhöfe der Stadt Würselen.

Zu § 7:

Aufgrund anhaltender Beschwerden der Bürger der Stadt Würselen wird hiermit eine Änderung des § 7 (Ermittlung der zugrunde zu legenden Einwohnerzahl/Einwohnergleichwerte) der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005 vorgeschlagen.

Bisher beinhaltet die Stichtagsregelung der Stadt Würselen eine Berücksichtigung von Veränderungen der Einwohnerzahl/Einwohnergleichwerte erst ab den u.g. Stichtagen. Das bedeutet konkret, falls eine Änderung z.B. am 16.02.2017 gemeldet wird, erfolgt die Anpassung der Gebühren erst am 01.07.2017. Der Bürger bezahlt somit in einem Zeitraum von 4 ½ Monaten eine zu hohe oder zu niedrige Gebühr.

Die Satzungsänderung würde eine monatliche Anpassung gewährleisten, d.h. eine Änderung im laufenden Monat wird bereits ab dem Folgemonat berücksichtigt. Damit der Verwaltungsaufwand nicht zu hoch wird, sollen die Änderungsbescheide jedoch lediglich quartalsweise versendet werden und beinhalten dann aber die monatlichen Veränderungen mit den entsprechenden Gebührenkorrekturen.

Diese zeitnahe Änderung der Gebühren wird bereits von sämtlichen Nachbarkommunen der Stadt Würselen erfolgreich durchgeführt.

Aktuell:

§ 7

Ermittlung der zugrunde zu legenden Einwohnerzahl/Einwohnergleichwerte

Die der Gebührenberechnung nach § 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 zugrunde zu legende Einwohnerzahl wird anhand der bei der örtlichen Meldebehörde geführten Einwohnermeldekartei bzw. aufgrund besonderer Feststellungen für die nicht meldepflichtigen Einwohner ermittelt.

Stichtag für die Ermittlung der Einwohner ist der 15.11. des Vorjahres der Veranlagung, Veränderungen in der Zeit zwischen dem 15.11. (Vorjahr) und dem 15.02. werden am 01.04. becksichtigt. Veränderungen in der Zeit zwischen dem 15.02. und dem 15.05. werden am 01.07. berücksichtigt. Veränderungen in der Zeit zwischen dem 15.05. und dem 15.08. werden am 01.10. berücksichtigt.

Die Berechnung von Einwohnergleichwerten gemäß der Abfallsatzung der RegioEntsorgung erfolgt für 1997 auf der Grundlage der in 1996 vorgenommenen Datenerhebung, für die Folgejahre auf der Veranlagung des Vorjahres.

Eintretende Veränderungen werden nur im Rahmen der Stichtagsregelung berücksichtigt. Werden Grundstücke nach dem Stichtag angeschlossen, gilt als vorläufiger Stichtag der Tag, an dem die Gebührenpflicht entsteht.

Neuer Vorschlag:

§ 7

Ermittlung der zugrunde zu legenden Einwohnerzahl/Einwohnergleichwerte

Die der Gebührenberechnung nach § 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 zugrunde zu legende Einwohnerzahl wird anhand der bei der örtlichen Meldebehörde geführten Einwohnermeldekartei bzw. aufgrund besonderer Feststellungen für die nicht meldepflichtigen Einwohner ermittelt.

Stichtag für die Ermittlung der Einwohner ist der 15.11. des Vorjahres der Veranlagung.

Ändert sich die Grundlage für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die Gebühr mit dem Beginn des Monats, der auf die Änderung folgt. Die Änderungsbescheide werden quartalsweise versandt. (15.04., 15.07., 15.10.)

Die Berechnung von Einwohnergleichwerten richtet sich nach den Vorgaben der Abfallsatzung der RegioEntsorgung.

Veränderungen haben Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer mitzuteilen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zu § 4 und § 5:

Sind dargestellt in der Gebührenkalkulation 2018.

Zu § 7:

Die RegioIT übermittelt bisher an den 4 Stichtagen jeweils eine Auswertung an die RegioEntsorgung. Eine Auswertung kostet nach Rücksprache mit der RegioIT ca. 100 € + Mehrwertsteuer (jährlich ca. 476 €).

Bei einer monatlichen Übertragung der Auswertung entsteht somit ein jährlicher Kostenbetrag von ca. 1.428 €, so dass sich der Mehrbetrag auf ca. 952€ beläuft.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

---

 

 

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 13. Dezember 2017Sitzung des Technik- und Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Technik- und Bauausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug