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Einrichtung einer Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ im Fachbereich Wohnen, Soziales
und Integration (FB 56) für das Quartiersmanagement


Letzte Beratung
Mittwoch, 24. Januar 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17732

Erläuterungen:

Inhaltlich wird auf die Vorlage FB 56/0111/WP 17 des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration, behandelt am 07.12.2017 im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, verwiesen.

Mögliche zusätzliche Stellen über das Jahr 2018 hinaus werden im Rahmen einer Evaluation bei Bedarf zum Stellenplan 2019, ggf. unterjährig in 2018, berücksichtigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD zu beschließen.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD.

Philipp

Oberbürgermeister

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

42.300 €

0

253.800 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-42.300 €

-253.800 €

Deckung nicht vorhanden

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.07.2018 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2018 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:

  • 1,0 x A 11 à 84.600 € p. a.= 42.300 € für d. J. 2018 ab 01.07.

sowie = 84.600 € p. a. ab 2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 24. Januar 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 24. Januar 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 11. Januar 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 11. Januar 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug