Insektensterben / -rettung
hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Herzogenrath vom
[12.12.2017](si010_j.asp?YY=2017&MM=12&DD=12 "Sitzungskalender 12/2017
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- Letzte Beratung
- Dienstag, 23. Januar 2018 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5989
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die hiesigen Naturschutzgruppierungen, die örtlich agierenden Landwirte sowie Vertreter der örtlichen Bau- und Gärtenmärkte zu einem „Runden Tisch“ einzuladen und in einem moderierten Prozess eine Vereinbarung zu initiieren sowie Maßnahmen zu entwickeln, die dem Insektensterben auf Dauer entgegenwirken.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.12.2017 richten sich die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Herzogenrath an die Verwaltung und erläutern, dass die „NaturFreunde Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein“ in einer Bürgeranregung vom 07.11.2017 (siehe Drucksachen-Nr. V/2018/018) beantragt haben, der zuständige Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath möge sich mit dem Thema „Insektensterben“ befassen und die Verwaltung damit beauftragen einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der dem Insektensterben entgegenwirkt.
Die Fraktionen unterstützen in Ihrem Schreiben die Bürgeranregung, zumal gerade der Rückgang der Insektenpopulation im Jahre 2017 dramatisch gestiegen sei. Damit ergebe sich eine erhebliche Gefährdung für die Artenvielfalt und dem Artenerhalt in der Pflanzen- und Tierwelt und somit für das ökologische Gleichgewicht.
Die Fraktionen stellen in diesem Zusammenhang fest, dass die Stadt Herzogenrath in ihrem Zuständigkeitsbereich nur sehr begrenzt Maßnahmen umsetzen könne, die dem Insektensterben entgegenwirken.
Aus diesem Grund solle die Verwaltung in einem ersten Schritt die Naturschutzverbände, die in Herzogenrath tätigen Landwirte sowie Vertreter der in der Stadt angesiedelten Garten- und Baumärkte zu einem Runden Tisch einladen, um gemeinsam einen Diskussionsprozess in Gang zu bringen mit dem Ziel, am Ende eine verbindliche Vereinbarung mit geeigneten Maßnahmen zwischen allen Akteuren zu schließen, die die Insektenpopulation nachhaltig sichert. Als zweiter Schritt solle diese Vereinbarung an die StädteRegion Aachen sowie an überregionale Gebietskörperschaften als Muster versandt werden, verbunden mit dem dringenden Appell, gleichartige Vereinbarungen zu treffen.
Der Antrag der Kooperation ist als Anlage beigefügt. Zum genauen Wortlaut des Antrags wird an dieser Stelle auf das Schreiben der Fraktionen vom 12.12.2017 verwiesen.
Insekten nehmen eine unverzichtbare Position in der Natur ein. Sie leben in Symbiose mit Pflanzen und tragen somit zur Fortpflanzung verschiedenster Pflanzenarten bei. Neben einem erheblichen Beitrag zur Ökologie liefern Insekten auch einen wichtigen wirtschaftlichen Nutzen für die Landwirtschaft. Ein Großteil der für die menschliche Ernährung bedeutsamen Pflanzen wird durch Insekten bestäubt.
In Deutschland hat sich die Anzahl der Insekten zum Negativen entwickelt. Dies gilt insbesondere für die, für die Bestäubung von Pflanzen bedeutsame, Honigbiene.
Für das Insektensterben gibt es nicht nur einen Grund, sondern verschiedene zusammenhängende Faktoren.
Durch die fortschreitende Intensivierung in der Landwirtschaft und der Flächenversiegelung gehen immer mehr Nahrungsgrundlagen und Lebensräume für Blütenbestäuber verloren. Hinzu kommen der verstärkte Einsatz von Herbiziden sowie die neuerliche Anfälligkeit von Blütenbestäubern gegenüber Schaderregern.
Neben den ökologischen Belangen sollte auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung dem Insektensterben entgegen getreten werden.
Dementsprechend verfolgt die Stadt Herzogenrath bereits seit vielen Jahren Maßnahmen, die den oben genannten Faktoren des Insektensterbens entgegenwirken sollen.
Die Stadt Herzogenrath ist NABU-Naturwaldgemeinde und verpflichtet sich somit einer nachhaltigen und an ökologischen Belangen ausgerichteten Forstwirtschaft. Indikatoren dafür sind die hohe Stilllegungsfläche in den Herzogenrather Waldgebieten mit ihren gerade für Insekten wichtigem Totholzbestand und die jährlich unter dem geplanten Hiebsatz befindlichen Holzerntemengen.
Desweiteren erfolgt die Aufforstung von Brachflächen ausschließlich mit heimischen Insektennährgehölzen. Im Forstwirtschaftsjahr 2017 erfolgt eine großflächige Aufforstung mit Winterlinden und Wildkirschen die besonders bedeutsam als Nahrungsgrundlage für Bienen sind.
Neben der nachhaltigen und an ökologischen Belangen ausgerichteten Forstwirtschaft leistet die Stadt Herzogenrath auch durch die Pflege und Erweiterung von Streuobstwiesen einen Beitrag zur Erweiterung des Nahrungsangebotes für Insekten.
Dies gilt auch für die Ausweitung von Wildblumenwiesen im Herzogenrather Stadtgebiet.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist bis zum Jahr 2017 ein moderater Ausbau der Wildblumenflächen erfolgt. Dementsprechend ist der flächenmäßige Anteil an Wildblumenwiesen im Stadtgebiet gestiegen. Bis zum Jahresende 2012 lag die Wildblumenfläche bei einer Größe von ca. 1.600 m². Gemessen an den Werten aus dem Jahr 2012 ist eine Verdreifachung der Wildblumenflächen auf ca. 5.000 m² im Jahr 2017 erfolgt.
Die Stadt Herzogenrath verzichtet zudem auf den Einsatz von Herbiziden.
Die Unterhaltung der Grünanlagen erfolgt mittels thermischer und mechanischer Verfahren. Anfallendes Schnittgut aus der Grünflächenpflege wird teilweise zur Herstellung einer sogenannten „Benjeshecke“ verwendet. Diese besondere Art einer Wildhecke bietet besonders Lebensräume für Insekten.
Zudem steht die Stadt Herzogenrath im Austausch mit Imkern zum Erhalt und zur Verbesserung des Stadtgrünes im Hinblick auf eine Verbesserung der Nahrungsgrundlage für Bienen und anderen Insekten.
Die oben beschriebenen Maßnahmen verdeutlichen, dass die Stadt Herzogenrath bereits eine Vielzahl praktischer Maßnahmen zur Schaffung neuer Lebensräume für Insekten verfolgt.
Jedoch sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas „Lebensräume für Insekten in der Stadt“ es auch zu Nutzungskonflikten kommen kann.
Dies gilt insbesondere für den von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vorgelegten Bericht zu den Unterhaltungsaufwendungen zur Grünflächenpflege im Jahr 2016, der in erster Linie anhand von wirtschaftlichen Indikatoren erstellt wurde.
Als eine Handlungsempfehlung wird der Rückbau kleinräumiger und pflegeintensiver Grünstrukturen vorgeschlagen, was teilweise ökologischen Belangen widerspricht und so ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Maßnahmen aufbaut, welches in der vorliegenden Diskussion berücksichtigt werden muss.
Zusammenfassend lässt sich damit festhalten, dass der Verwaltung das Problem des vermehrten Insektensterbens bekannt ist und dieses Thema bereits im Rahmen des Möglichen einen großen Raum in der täglichen Arbeit einnimmt.
Um der Bedeutung des Themenkomplexes noch mehr gerecht zu werden, sollte eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgen.
Aus diesem Hintergrund unterstützt die Verwaltung den Antrag der Fraktionen. Im Falle der Beauftragung wird die Verwaltung die gewünschte moderierende Aufgabe übernehmen und alle vorgeschlagenen Beteiligten zu einem ersten Runden Tisch einladen.
Aufgrund einer Langzeiterkrankung und damit verbundenen Engpässen bei den personellen Kapazitäten im zuständigen Amt 63 kann es jedoch bei der Einleitung des Prozesses zu einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung kommen.
Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss über den Fortgang in der Sache berichten.
Rechtliche Grundlagen:
Entfällt.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Einrichtung des Runden Tischs und die Entwicklung geeigneter Maßnahmen gegen das Insektensterben führen zunächst zu keinen zusätzlichen Kosten. Im Zuge der Beratungen ist schließlich zu eruieren, welche Maßnahmen mit welchen Kosten tatsächlich umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund sind finanzielle Auswirkungen zu diesem frühen Zeitpunkt des initiierten Prozesses nicht darstellbar.
Anlage/n:
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Herzogenrath vom 12.12.2017
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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