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Bebauungsplan III/80 "Kirchrather Straße/Lörschpülgen"
Hier: Verkehrsgutachten


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Januar 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanung und Verkehr
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5994

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die vom Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV) erstellte Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Lörschpülgen in Herzogenrath-Merkstein zur Kenntnis.

Er beauftragt darüber hinaus die Verwaltung, auf der Grundlage der Ergebnisse dieser aktualisierten Verkehrsuntersuchung das Baugenehmigungsverfahren weiter zügig voranzutreiben und nach Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen als Trägerin der Straßenbaulast für die K5 (Kirchrather Straße) die angestrebte Bebauung zu ermöglichen.

 

 

Sachverhalt:

In dem bisherigen Verlauf des Bebauungsplanverfahrens war vorgesehen, in dem Bereich des REWE Standortes an der Kirchrather Straße in Alt-Merkstein zusätzliches Baurecht für einen großflächigen ( 800 m²) Discounter anzusiedeln.

Investorenseits wurde die Ansiedlung eines großflächigen Discountermarktes letztlich nicht weiter verfolgt, da man stattdessen jetzt die Ansiedlung eines unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit geplanten Drogeriemarktes betreibt.

Die Verwaltung hatte diesen Sachverhalt bereits im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 25.04.2017 vorgestellt und im Nachgang dazu den Fraktionen anheimgestellt, dass Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage des § 34 BauGB durchzuführen, allerdings eng begleitet durch die Politik und auch mit entsprechenden Vorgaben durch die Politik, damit bei Bedarf das Bebauungsplanverfahren jederzeit wieder aufleben kann. Aufgrund der Tatsache, dass der geplante Markt unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit liegt, ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens nicht zwingend erforderlich. Dieser Verfahrensweise wurde seitens der Politik zugestimmt, allerdings mit der Vorgabe, dass zunächst auch für die neue geplante Ansiedlung gutachterlich die Tragfähigkeit sowohl des Knotenpunktes Willibrordstraße (L 47) / Kirchrather Straße (K 5) als auch des Knotenpunktes Kirchrather Straße (K 5) / Lörschpülgen nachgewiesen wird.

Der Nachweis der Tragfähigkeit der beiden Knotenpunkte war weiterhin daran geknüpft, dass dem Investor auferlegt wird, dass der Knotenpunkt Kirchrather Straße (K 5) / Lörschpülgen so aufgeweitet werden kann, dass auf der K 5 in Fahrtrichtung Willibrordstraße ein Linksabbiegestreifen in die Straße Lörschpülgen hinein und aus der Straße Lörschpülgen eine zusätzliche Fahrspur für separierte links- bzw. Rechtsabbieger gebaut werden kann.

Das Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung liegt nunmehr vor.

In seinem Fazit kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass beide Knotenpunkte bei zusätzlicher Ansiedlung eines Drogeriemarktes in ihrer Tragfähigkeit nicht beeinträchtigt sind. An beiden Knotenpunkten wird eine Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (QSV) von mindestens D (ausreichend) erreicht.

Hinsichtlich der Forderung, aus der Straße Lörschpülgen heraus eine zusätzliche Fahrspur für separierte Links- bzw. Rechtsabbieger zu bauen, kommt der Gutachter unter Punkt 4 des Gutachtens zu dem Ergebnis, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit wartepflichtige Zufahrten an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage möglichst einstreifig ohne Aufweitung ausgebildet werden sollen. Durch die nebeneinander wartenden Fahrzeuge kann es laut Gutachter zu gegenseitiger Sichtbehinderung kommen, hierdurch wird eine zusätzliche Unfallgefahr geschaffen. Gutachterlich kann die geforderte Aufweitung des Knotenpunktes an der Stelle daher nicht begründet werden und wird voraussichtlich, da dies auch aus Sicht der Verkehrsbehörde der Stadt Herzogenrath als anerkannte Meinung gesehen wird, in einer Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen nicht umgesetzt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf der Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse des Gutachtens nunmehr mit der StädteRegion Aachen eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die den Ausbau des Knotenpunktes Kirchrather Straße (K 5) / Lörschpülgen auf der Kirchrather Straße mit einem separierten Linksabbiegerstreifen vorsieht. Das anhängige Bauantragsverfahren wird parallel weiter betrieben.

 

 

 

 

Anlage:

Druckversion: Auszug aus der aktualisierten Verkehrsuntersuchung

In Allris ist die vollständige Verkehrsuntersuchung eingestellt, den Fraktionen wurden zudem in ausreichender Anzahl Druckversionen vorab zur Verfügung gestellt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Markt
  • Kirchrather Straße
  • Lörschpülgen
  • Willibrordstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 23. Januar 2018Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Planungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug