Teilen:

Strukturkonzept 2015-2025, Vorschlag Nr. 13 - Zukunft des Amtes für
Altenarbeit;
Gründungsbeschluss einer "Gesellschaft für Bildung im Gesundheitswesen in der
StädteRegion Aachen mbH"
- Eilbeschluss -


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. April 2018 (öffentlich)
Federführend
A 54 - Amt für Altenarbeit
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8960

A)Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss trifft im Wege eines Eilbeschlusses nach § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW folgende Entscheidungen:

1.Er stimmt der Gründung der Gesellschaft für Bildung im Gesundheitswesen in der StädteRegion Aachen mbH“ durch die StädteRegion Aachen zum 01.05.2018 zunächst als Alleingesellschafterin zu. Es ist beabsichtigt, eine gemeinnützige Gesellschaft zu gründen.

2.Er stimmt weiterhin folgenden Parametern der neuen Gesellschaft zu:

a)der Übertragung der Bildungsbereiche des Amtes für Altenarbeit und der Rhein-Maas-Klinikum GmbH mit operativer Geschäftsaufnahme zum 01.01.2019,

b)dem der Sitzungsvorlage-Nr.: 2018/0036 als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurf (Version Alleingesellschafterin) sowie der Übernahme eines 100 %-igen Stammkapitalanteils von 25.000 €,

c)der Einstellung einer Geschäftsführung für die GmbH zum 01.05.2018,

d)dem der Sitzungsvorlage-Nr.: 2018/0036 als Anlage 2 beigefügten vorläufigen Wirtschaftsplanentwurf,

e)dem der Sitzungsvorlage-Nr.: 2018/0036 als Anlage 3 beigefügten Personalüberleitungsvertrag, der zwischen der Verwaltung und dem Personalrat für die Mitarbeitenden der StädteRegion ausgehandelt wurde,

f)den ggf. notwendigen nachträglichen Änderungen im Gesellschaftsvertragsentwurf, die von dritter Seite gefordert werden (z. B. Bezirksregierung) und die die wesentlichen Inhalte und Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht in Frage stellen.

3.Er begrüßt, dass die Rhein-Maas-Klinikum GmbH (RMK) beabsichtigt, der Gesellschaft nach Durchführung eines Genehmigungsverfahrens bei ihrer Aufsichtsbehörde zum 01.01.2019 beizutreten und einen Geschäftsanteil in Höhe von 50 % des Stammkapitals zu übernehmen. Im Falle des Beitritts des RMK zur Gesellschaft ist mit dem RMK eine vertragliche Vereinbarung zur Regelung der Finanzierungsanteile abzuschließen. Die Vereinbarung wird dem Städteregionstag zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

4.Er erwartet, dass das RMK spätestens zum Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetzes zum 01.01.2020 der GmbH als Mitgesellschafterin mit entsprechender vertraglicher Vereinbarung zur Regelung der Finanzierungsanteile beitritt.

Sollte ein Beitritt zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, stellen die StädteRegion und das RMK durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung sicher, dass das RMK zum Beginn der ersten generalistischen Ausbildungsmaßnahme voraussichtlich am 01.04.2020 die Aufgabe der schulischen Ausbildung und die darauf aufbauende innerbetriebliche Fortbildung zur Wahrnehmung in der GmbH überträgt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu gemeinsam mit dem RMK eine Absichtserklärung in Form eines Letter of Intent zu verfassen.

5.Er stimmt dem der Sitzungsvorlage-Nr.: 2018/0036 als Anlage 4 beigefügten alternativen Wirtschaftsplan (StädteRegion als Alleingesellschafterin mit schrittweiser Integration der Bildungsbereiche des RMK ab 2020) zu. Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zur Regelung der Finanzierungsanteile, die dem Städteregionstag zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist erforderlich.

6.Er unterstützt die derzeitigen Bemühungen um eine vorzeitige Unterbringung der beiden Bildungsbereiche des Amtes für Altenarbeit im Bestand des ehemaligen Krankenhausstandortes in Würselen-Bardenberg.

7.Er stellt abschließend fest, dass der Vorschlag Nr. 13 des Strukturkonzeptes 2015-2025 mit dieser Beschlussfassung umgesetzt wird.

B)Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 22.02.2018 bezüglich der Gründung einer „Gesellschaft für Bildung im Gesundheitswesen in der StädteRegion Aachen mbH“.

 

 

Sachlage:

A)Beschlusslage des Städteregionstags:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 im Rahmen des Beschlusses zum Strukturkonzept zu lfd. Nr. 13 folgende Entscheidung getroffen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0285):

a)Die Ausbildung von Altenpflegern und Altenpflegehelfern wird auch als freiwillige Aufgabe wegen der demografischen Entwicklung in einem verträglichen Umfang (mindestens dreizügig) weiter fortgeführt.

b)Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Synergien durch eine Zusammen-arbeit zwischen der Krankenpflegeschule und dem Altenpflegeseminar zu prüfen.

c)Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeption zur Überführung des Fachseminars für Altenpflege und der Fort- und Weiterbildung des A 54 in eine wirtschaftlich eigenständige Betriebsform zu entwickeln.

d)Die Verwaltung wird die bisherigen Überlegungen der Einrichtung einer neuen Unterbringung des Altenpflegeseminars dahin gehend aktualisieren, dass die Baukosten eines Neubaus hinsichtlich einer Kostensenkung überprüft werden bzw. ein Teilneubau mit einer Integration in bestehende ungenutzte Gebäude des MZ Bardenberg geprüft wird. Eine Vorlage wird bis zum 31.12.2015 erwartet.

e)Sollte die in Punkt d) genannte Prüfung ein wirtschaftlich und politisch nicht zu vertretendes Ergebnis hervorrufen, wird die Verwaltung beauftragt, dem Städteregionstag einen geeigneten Standort unter Gewinnung von Synergieeffekten und ein Umsetzungskonzept zur Entscheidung vorzulegen.“

In Fortsetzung seiner Überlegungen hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter Sitzungsvorlagen-Nr.: 2016/0199 folgende hierauf aufbauende Beschlüsse gefasst:

1.Er nimmt die als Anlage der Sitzungsvorlage Nr. 2016/0199 beigefügte Übersicht zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einer eigenständigen Betriebsform im Bereich der Ausbildung von Altenpflegekräften und Fortbildung von Pflegekräften zur Kenntnis.

2.Er beauftragt die Verwaltung, die Verlagerung dieser Aufgaben in eine noch zu gründende GmbH eingehend zu prüfen und die Gespräche mit dem Medizinischen Zentrum der StädteRegion Aachen GmbH (MZ) dahingehend zu intensivieren, dass auch die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung der Schule für Pflegeberufe des MZ Bestandteil der evtl. gemeinsam zu gründenden GmbH wird.

3.Er stimmt zu, dass die eventuelle Gründung der GmbH zeitnah glichst noch in 2017- angestrebt werden soll. Das notwendige Eigenkapital ist in den Haushaltsentwurf 2017 einzuplanen.

4.Er nimmt zur Kenntnis, dass bei der vorläufigen Darstellung der wirtschaftlichen Szenarien folgende jährliche Zuschussbedarfe erwartet werden:

a)Zusammenlegung unter den derzeitigen Voraussetzungen:

Zuschussbedarf in Höhe von rd. 800.000€

b)Zusammenlegung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung:

Zuschussbedarf in Höhe von rd. 1.000.000€

c)Zusammenlegung bei generalistischer Pflegeausbildung in einem neuen Gebäude:

Zuschussbedarf in Höhe von rd. 1.550.000€

Wegen des mitdargestellten Anteils der Schule für Pflegeberufe des MZ muss die Detailübersicht in nichtöffentlicher Sitzung eingebracht und beraten werden (s. SV-Nr.: 2016/0269).

Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass über die fiskalischen Auswirkungen des sich im Gesetzgebungsprozess befindlichen Pflegeberufereformgesetzes sowie des geplanten Bauvorhabens in Bardenberg (oder ggf. notwendig werdender Alternativen) derzeit keine verlässlichen Aussagen getroffen werden können.

5.Das Ergebnis der weiteren Überlegungen ist dem Städteregionstag zur Entscheidung vorzulegen.

6.Im Übrigen nimmt er zur Kenntnis, dass die derzeit im A 54 noch wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Altenarbeit auch weiterhin innerhalb der Städteregionsverwaltung wahrgenommen und künftig organisatorisch anders zugeordnet werden.“

B)weitere Entwicklung:

Die Verwaltung hatte zuletzt über eine Mitteilungsvorlage unter Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0359 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 05.10.2017 zum aktuellen Sachstand berichtet. In weiteren Sitzungen der „Lenkungsgruppe GmbH-Gründung“, in verwaltungsinternen Gesprächen und Abstimmungsgesprächen der Verwaltung mit dem RMK wurden

  • der Gesellschaftsvertrag weiterentwickelt,
  • ein erster Entwurf für einen Wirtschaftsplan erarbeitet und
  • der Personalüberleitungsvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des A 54 schlussabgestimmt.

1.Erläuterungen zum Gesellschaftsvertrag:

Zwischen der StädteRegion und dem RMK wurde der Entwurf eines gemeinsamen Gesellschaftsvertrags einvernehmlich ausgehandelt und erarbeitet. Er wird dem Städteregionstag für den Fall, dass das RMK der Gesellschaft beitritt, rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Seitens des RMK ist es jedoch zunächst zwingend erforderlich, dass ein Gesellschaftsvertrag der Aufsichtsbehörde der Bundesknappschaft, dem Bundesversicherungsamt, zur Genehmigung vorgelegt wird. Damit dies erfolgen kann, wird der Aufsichtsrat des RMK in seiner Sitzung im März 2018 ebenfalls einen die GmbH-Gründung und Überführung der Schule für Pflegeberufe betreffenden Beschluss fassen. Im schlechtesten Fall kann das Genehmigungsverfahren zu einer Ablehnung des Gesellschaftsbeitritts führen.

Um die Gründung der GmbH nicht insgesamt zu gefährden oder weiter zu verzögern, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die StädteRegion zunächst Alleingesellschafterin wird. Der gemeinsam erarbeitete Gesellschaftsvertrag wurde auf diese Situation angepasst und liegt der Vorlage als Anlage 1 bei.

Die StädteRegion geht davon aus, dass das Genehmigungsverfahren beim Bundesversicherungsamt bis zum Jahresende 2018 (und damit vor Aufnahme des operativen Geschäftes) abgeschlossen und der Beitritt möglich sein wird. Für den Fall, dass eine Genehmigung abgelehnt wird, ist vorabgestimmt, dass das RMK die schulische Ausbildung der GmbH über einen Kooperationsvertrag überträgt.

Die Verwaltung wird Vorschläge zur Regelung der Besetzung der Gesellschafterversammlung sowie des Aufsichtsrats für die Sitzung des Städteregionstages am 12.04.2018 erarbeiten und einbringen.

2.Erläuterungen zum Wirtschaftsplan:

Die Verwaltung hat mit den vorhandenen Finanzdaten aller Bildungsbereiche (des A 54 und des RMK) den Entwurf eines ersten Wirtschaftsplans erarbeitet. Die Darstellungen entsprechen derzeit noch nicht den Vorgaben eines GuV-Schemas (Gewinn- und Verlustrechnung). Sie sind für ein besseres Verständnis zunächst vereinfacht aufbereitet. Die rein formale Umstellung führt nicht zu anderen Ergebnissen.

r die Berechnung der Wirtschaftsplanszenarien ist es unerheblich, ob die StädteRegion alleiniger Gesellschafter ist oder gemeinsam mit dem RMK. Ausschlaggebend für die Berechnungen ist, wann welche Aufgaben übertragen und innerhalb der GmbH wahrgenommen werden.

Dieser Vorlage liegen als Anlagen 2 und 4 zwei unterschiedliche Wirtschaftspläne bei, die von unterschiedlichen Grundannahmen ausgehen:

2.1Szenario 1 (Anlage 2) - Grundannahmen:

-Beide Schulbereiche starten gemeinsam ab 01.01.2019.

-Der Umfang an Kursen und Fort- und Weiterbildungen bleibt vergleichbar dem bisherigen Status.

-Es gibt zunächst keine weiteren anderen Ausbildungszweige (z. B. Physiotherapie).

-Der Personalbestand wird zum Zeitpunkt des Starts der Generalistik den dafür geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst. Für die Anpassung werden Übergangsfristen bis 2026 gelten. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt von einer sukzessiven Aufstockung von insgesamt 4 Stellen aus. Ab 2020 wird jährlich eine Personalstelle zutzlich berücksichtigt. Bis dahin bleibt es bei der jetzigen Personalausstattung mit heutigem Beschäftigungsumfang. Dies gilt für StädteRegion und RMK gleichermaßen.

-r die Finanzierung ab der ersten generalistischen Maßnahme wird von einem Monatsentgelt/Schüler von 472,75 € ausgegangen. Dieser Betrag wurde in einem Gutachten von WIAD und Prognos AG im Jahr 2013 ermittelt. Bis dahin werden die bisherigen Monatsbeiträge der Altenpflegeausbildung von 280 €/Schüler (Land) bzw. ca. 300 €/Schüler (Arbeitsagentur) zugrunde gelegt.

r die Ausbildungskurse des RMK muss aufgrund bisheriger Berechnungen und ausgehend von 120 Schülern/innen von einem Monatsbetrag von durchschnittlich rd. 360,50/Schüler ausgegangen werden.

-r die Einnahmen wird bei A 54 von einer Kursbelegung mit durchschnittlich 23 Schülern/innen ausgegangen.

-Ab 2019 entstehen zusätzliche Mietkosten.

Im Wirtschaftsplan ausgewiesen ist der bisherige städteregionale Zuschuss für das Fachseminar und die Fort-/Weiterbildung sowie für die zentralen Aufgaben (ab 2017 berechnet aus dem Mittelwert der Zuschussbedarfe der Jahre 2014-2016). In Abzug gebracht wurden die Mittel, die auch nach Gründung der GmbH weiterhin im städteregionalen Haushalt (an anderer Stelle) verbleiben für Zuwendungen an Dritte. Hiernach ergibt sich ein notwendiger zusätzlicher Zuschuss, um die GmbH kostendeckend zu führen.

Im Jahr 2017 wird das Jahresergebnis durch verschiedene Personalausfälle im A 54 positiv beeinflusst. Aus diesem Grund gibt es gegenüber dem Rechnungsergebnis 2017 und dem Haushaltsansatz 2018 erkennbar eine Kostensteigerung, die sich im Personalkostenbereich darüber hinaus aus tarifbedingten Steigerungen für Höhergruppierungen ergibt (s. u.). Im Sachkostenbereich gibt es die größten Kostensteigerungen im Bereich der ordentlichen Aufwendungen. Diese sind u. a. begründet in den geplanten räumlichen Verbesserungen (Bestuhlung/Internetzugang/WLAN) sowie in einer Kostensteigerung bei den Internen Leistungsverrechnungen für Druckkosten und Geudemanagement.

Auch nach 2019 hin erfolgt eine weitere Kostensteigerung, im Wesentlichen aufgrund der nun einzuplanenden Mietkosten. Die Einnahmesituation wird sich mit dem Start der Generalistik voraussichtlich deutlich verbessern, allerdings stehen dem die zusätzlichen Aufwendungen für Personal und Miete gegenüber (s. u.)

2.2Szenario 2 (Anlage 4) - Grundannahmen:

-Die SdteRegion startet zum 01.05.2018 als alleinige Gesellschafterin und ab 01.01.2019 nur mit dem städteregionalen Bildungsangebot. Die ersten Ausbildungskurse des RMK werden mit Start der Generalistik ab 01.04.2020 übernommen. Dies erfolgt sukzessive mit dem jeweiligen Beginn der Maßnahme. Alte Kurse laufen noch in der RMK-eigenen Schule zu Ende.

Im Übrigen bleibt es bei den weiteren Grundannahmen aus Szenario 1. Auch die Eruterungen bezüglich der Kostensteigerungen von 2017 nach 2018 bzw. weiter nach 2019 gelten für Szenario 2 genauso wie für Szenario 1.

2.3r beide Szenarien ist zu berücksichtigen, dass wesentliche Kostensteigerungen gegenüber 2017/2018 nicht primär auf die GmbH-Gründung zuckzuführen sind, sondern auch dann entstehen würden, wenn keine Gesellschaft gegründet würde. Hierzu zählen insbesondere folgende Kostenanteile:

2.3.1Aufgrund der Einführung der neuen Entgeltordnung zum TVöD wurden von zahlreichen Mitarbeitern/innen Anträge auf Höhergruppierung gestellt. Über den Großteil der Anträge wurde zwischenzeitlich entschieden mit dem Ergebnis, dass überwiegend eine Höhergruppierung von EG 10 nach EG 13 erfolgt. Dies führt nach ersten Schätzungen zu einer Kostensteigerung von rd. 110.000 €/Jahr. Mindestens vier Entscheidungen stehen noch aus und sind bisher nicht berücksichtigt.

2.3.2Mit Einführung der Generalistik zum 01.01.2020 gelten neue Vorgaben für den Personalschlüssel. Für die sukzessive Aufstockung von insgesamt vier Stellen (eine pro Jahr) entstehen geschätzte zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 92.400 € im Jahr 2020, rd. 189.400 € im Jahr 2021, rd. 291.200 € im Jahr 2022 und rd. 398.000 € im Jahr 2023. Die Verwaltung geht im Übrigen davon aus, dass es mit dem neuen Personalschlüssel zu Einsparungen im Bereich der Honorarkosten kommen wird. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht beziffert werden und bleiben daher zunächst unberücksichtigt.

2.3.3Die Verwaltung plant derzeit, die Unterbringungssituation für A 54 dadurch zu verbessern, dass ab 2019 eine Interimslösungr die Aus-/Fort- und Weiterbildung des ehemaligen A 54 im Altbau des Krankenhauses in Bardenberg umgesetzt wird. Hierfür entstehen Mietkosten einschl. Nebenkosten, Energie- und Reinigungskosten in Höhe von geschätzt rd. 450.000 €. Zum Zeitpunkt der Zusammenführung aller Bildungsbereiche in einem Neubau (vorauss. 2023) erhöhen sich diese Kosten auf jährlich rd. 950.000 €. Am bisherigen Standort fallen derzeit keine Mietkosten an.

Im weiteren Verlauf müssen noch Regelungen zur Herstellung der Liquidität der Gesellschaft sowie zum Übergang von Anlagevermögen getroffen werden. Dies wird im Rahmen der weiteren Umsetzungsplanung in 2018 erfolgen. Investive Kosten fallen im Rahmen der räumlichen Veränderungen an. Diese sind zum heutigen Zeitpunkt weder plan- noch bezifferbar und werden zu gegebener Zeit den Gremien separat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zur Haushaltsaufstellung 2019 entsprechende Grundlagen zu schaffen.

3.Erläuterungen zum Personalüberleitungsvertrag:

Dieser wurde zwischen Verwaltung und Personalrat ausgearbeitet und sichert dem überzuleitenden Personal die bisherigen Rechte zu. Er ist mit großgigen Rückkehroptionen versehen. Die Gesellschaft soll dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) beitreten und den TVöD auch für neu einzustellendes Personal- anwenden. Der Entwurf des Personalüberleitungsvertrags liegt dieser Vorlage als Anlage 3 bei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die dort benannte Anlage 1 (Aufstellung der betroffenen MitarbeiterInnen) der Anlage 3 zu dieser Vorlage nicht beigefügt.

4.Vorzeitige Einstellung einer Geschäftsführung:

Bei den näheren Überlegungen zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung hat sich herausgestellt, dass es zielführend ist, die Gesellschaft formal zum 01.05.2018 zu gründen, damit im Vorfeld für den Betrieb der GmbH erforderliche Entscheidungen/Regelungen herbeigeführt oder Verträge unterzeichnet werden können. Die Übertragung der Geschäftsbereiche soll, wie ursprünglich vorgesehen, zum 01.01.2019 erfolgen. Damit diese Rechtsgeschäfte in dem formalen Rahmen auch getätigt werden können, ist es erforderlich, dass eine Geschäftsführung tig ist. Diese soll so schnell wie möglich in der GmbH eingestellt werden. Damit eine Stellenausschreibung zeitnah erfolgen und somit der vorgesehene späteste Einstellungstermin zum 01.05.2018 eingehalten werden kann, bittet die Verwaltung um eine Entscheidung in Form eines Eilbeschlusses.

C)Informationen zum Neubauvorhaben am Standort Bardenberg:

Die von Herrn Bostelaar in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 05.10.2017 geschilderten Verhandlungen mit der inoges GmbH (Träger des Schwerbads) können voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verantwortlichen des Schwertbads haben bereits im Dezember 2017 Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen und es wurde ein erstes Gespräch über die zukünftige Zusammenarbeit gehrt. Der Planung und Durchführung eines Neubaus hat sich der zukünftige Eigentümer sehr aufgeschlossen gezeigt, insbesondere weil auch er perspektivisch eigene Ausbildungsabsichten verfolgt (Physio-Therapie, Ergo- und Logopädie).

Im Verlauf des Gespräches wurde auch die Schaffung einer Zwischenlösung im Bestand angeboten, da ein Neubau realistisch frühestens 2022/2023 bezogen werden kann.

Hierzu wurde am 16.01.2018 ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass bedingt durch den Umzug der Verwaltung des RMK nach Marienhöhe zur Jahresmitte 2018 - ein zusammenhängender Gebäudekomplex zur Verfügung stehen wird, der dann vom neuen Eigentümer für die Zwecke des Amtes bzw. der zukünftigen GmbH hergerichtet werden könnte. Ein Architekt ist vom Schwertbad beauftragt worden, bis Ende Februar 2018 einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

Die Verwaltung favorisiert diese Zwischenlösung, da sie zu einer Verbesserung der derzeitigen Unterbringung führen wird, das zukünftige Neubauvorhaben effektiver begleitet werden kann und eine enge Kooperation mit dem Schwertbad frühzeitig ermöglicht. Allerdings wird die Schule für Pflegeberufe des RMK voraussichtlich erst mit dem Bezug des Neubaus oder der endgültigen baulichen Lösung nach Bardenberg ziehen.

D)Ausführungen zum Amt für Altenarbeit

Die nach der GmbH-Gründung noch im geringen Umfang wahrzunehmenden Aufgaben in der Altenarbeit können die Aufrechterhaltung dieses Amtes nicht rechtfertigen. Diese Aufgaben des Amtes werden in andere Organisationseinheiten eingegliedert. Es handelt sich hierbei um die Begleitung des Ombudspersonverfahrens und die Abwicklung von drei freiwilligen Zuschüssen. Die hierfür zu benennenden Personalkapazitäten liegen bei ca. 0,3-0,4/Stelle. Ggf. wäre auch das Pflegeportal in der Städteregionsverwaltung neu zu verorten (0,1-0,2 Stelle). Die organisationsrechtliche Entscheidung obliegt dem Städteregionsrat.

Rechtslage:

Die Zuständigkeit des Städteregionstages ist gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe l) KrO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen-Gesetz gegeben (erstmalige Beteiligung an einer Gesellschaft).

 

 

Personelle Auswirkungen:

vgl. Sachlage

Mit Auflösung des A 54 zum 31.12.2018 entfallen die entsprechenden Stellenanteile der Mitarbeiter/innen im Stellenplan ab 2019.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

vgl. Sachlage sowie Anlagen 2 und 4

Im Haushalt 2018 stehen im Produkt 05.04.01 „Allgemeine Altenarbeit und zentrale Aufgaben“ bei Sachkonto A/101414 „Zugang Pflegebildungsinstitut GmbH“ Mittel zur Kapitaleinzahlung in Höhe von 25.000 € zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen im selben Produkt bei Sachkonto A/545510 „Erstattungen für Aufwendungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen pp“ Mittel in Höhe von 70.500 € zur Verfügung für die Deckung der tatsächlich anfallenden Personalkosten einer Geschäftshrung in der GmbH.

Die Kosten r die Einstellung einer Geschäftsführung sind mit dem Haushalt 2018 am 14.12.2017 beschlossen worden. Es werden 70.500 € bei A 54 im Produkt 050401 beim Aufwandskonto 545510 „Erstattungen für Aufwendungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen pp.“ zur Verfügung stehen und der GmbH zur Deckung der tatsächlich anfallenden Personalkosten überlassen.

Im Haushaltsentwurf 2019 ist der Zuschussbedarf für die GmbH einzuplanen.

Soziale Auswirkungen:

Der Bedarf an Pflegefachkräften steigt kontinuierlich und kann überwiegend nur über adäquate Ausbildungsangebote abgedeckt werden. Die Gründung einer gemeinsamen GmbH, in der sowohl Ausbildungs- als auch vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote vorrätig gehalten werden und dies in neuen, verbesserten Räumlichkeiten am Standort Bardenberg - wird dazu führen, dass ein attraktives Angebot für zukünftige Auszubildende entsteht.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlagen:

Gesellschaftervertrag mit StädteRegion als Alleingesellschafterin (Anlage 1)

Vorläufiger Entwurf Wirtschaftsplan (Anlage 2)

Personalüberleitungsvertrag (Anlage 3)

vorläufiger Entwurf Wirtschaftsplan, alternativ (Anlage 4)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 12. April 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 28. Februar 2018Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 22. Februar 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 15. Februar 2018Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug