Teilen:

Integrierte Sozialplanung; Städteregionale Sozialberichterstattung - Vorlage
des Gesamtberichtes


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. April 2018 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8955

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er beschließt die als Anlage zur Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0031 vorgelegte städteregionale Sozialberichterstattung als Teil der Sozialplanung.

2.Er stimmt der inhaltlichen Erweiterung auf die Themenfelder Inklusion, Integration, Gesundheit und Wohnen sowie einer Erschließung sozialräumlich noch nicht verfügbarer quantitativer und qualitativer Daten und der Entwicklung eines sinnvollen Fortschreibungsrhythmus für die Berichtsteile zu.

3.Er spricht sich für eine Erarbeitung von Zielen und Handlungsansätzen auf Grundlage der Sozialberichterstattung für die sozialräumliche Ebene im Dialog mit den jeweiligen Akteuren aus.

4.Er nimmt zur Kenntnis, dass es für die Betreuungsvereine, den Verein Frauen helfen Frauen e.V., den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. (jetzt: RückHalt e.V.), die Straffälligenhilfe gGmbH (neuer Träger: ABK Neustart e.V.) sowie die beiden Kriseninterventionsstellen des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Aachen e.V. sowie von Frauen helfen Frauen e.V. nicht gelingen wird, die Bedarfsermittlung an die Sozialplanung zu koppeln.

5.Er beauftragt die Verwaltung, für die übrigen freiwilligen Förderungen im Sozialbereich (ehemals Globalzuschüsse) ab 01.01.2019 zweiseitige Vereinbarungen auf der Grundlage der Bedarfe der Sozialplanung abzuschließen.

 

 

Sachlage:

Die Einführung einer Sozialplanung ist im Städteregionstag vom 22.10.2015 im Rahmen des Strukturkonzeptes 2015-2025 beschlossen worden (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0285).

Zentrale Grundlage einer Sozialplanung bildet eine entsprechende Berichterstattung, über deren Aufbau und begonnene Ausgestaltung unter Einbezug der Kommunen und mit Fördermitteln des Landes NRW in 2016/2017 informiert wurde (siehe Sitzungsvorlagen 2016/0182, 2017/0540 und 2017/0298). Im Mittelpunkt stand neben der Festlegung von Sozialräumen insbesondere auch die Schaffung von Grundlagen für die sozialraumbezogene Datenbeschaffung, -strukturierung, -qualität, -einheitlichkeit. Ferner galt es,r den ersten Bericht eine Eingrenzung der Komplexität sozialer Fragestellungen zu leisten. Hier wurde sich in einem konstruktiven Abstimmungsprozess mit Kommunen, städteregionalen Ämtern und der Wohlfahrtspflege thematisch auf demografische und sozioökonomische Strukturen der Bevölkerung sowie auf ausgewählte sozial-, bildungs- und gesundheitsbezogene Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen fokussiert.

Der nun vorgelegte Bericht erfasst unterschiedliche Lebenslagen der in den 93 Sozialräumen wohnenden Bevölkerungsgruppen und nimmt zentrale soziale Aspekte der Lebenswirklichkeit in der Region in den Blick. Er bildet somit eine Basis für eine faktenbasierte und auf Information, Kommunikation und Vernetzung ausgerichtete Planungsarbeit. Er umfasst zwei Berichtsteile sowie die eigenständige Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände:

  • Der erste Teil „Sozialraum-Monitoring StädteRegion Aachen“ wurde durch das Geographische Institut der RWTH Aachen erstellt. Er ermöglicht einen städteregionalen Vergleich auf kleinräumiger Ebene für insgesamt 33 Indikatoren zu den vorgenannten Themenfeldern und stellt mögliche Zusammennge dar.

  • Der zweite, von der Verwaltung erstellte Teil „Sozialraumprofile“ enthält eine Vielzahl statistischer Angaben. Er gewährt in tabellarischer Form einen vertieften und differenzierten Blick auf die Themenfelder und Lebenslagen in den jeweiligen Sozialräumen und stellt diese in Relation zur Gesamtsituation in der Kommune. Die bei der Beantragung von Fördermitteln häufig geforderten Sozialraumdaten - über die verschiedenen Themenfelder, Zielgruppen und Datenhalter hinweg werden so den Kommunen aufbereitet zur Verfügung gestellt und für weitere Analysen und Projekte sowie die eigene kommunale Berichterstattung nutzbar gemacht.

Der Vorlage beigefügt ist als Anhang der komplette Bericht, der für den zweiten Teil der Sozialraumprofile ein Musterbeispiel enthält. Die Profile der einzelnen Kommunen des Altkreises stehen auf der Internetseite www.staedteregion-aachen.de/Amtr Inklusion und Sozialplanung im Bereich „Sozialplanung/Sozialbericht“ zum Download zur Verfügung. Für die Fraktionen wird jeweils ein Druckexemplar zur Verfügung gestellt.

Über die verschiedenen Indizes und Sachverhalte zeigt sich in der sozialräumlichen Betrachtung des Berichtes, dass:

  • die Unterschiede zwischen Sozialräumen innerhalb einer Kommune oftmals ausgeprägter sind als die Unterschiede zwischen den Kommunen;

  • Sozialräume verschiedener Kommunen vergleichbare Anteilswerte bei besonders niedrigen oder hohen Ausprägungen aufweisen;

  • Daten zu den soziodemographischen und –ökonomischen Strukturen sowie gesundheits-, bildungs- und erziehungsbezogenen Merkmalen die ungleiche räumliche Verteilung sowie die Häufung in bestimmten Sozialräumen belegen;

  • sich materielle Armutsrisiken und benachteiligte Lebenslagen häufig in den Stadtzentren verschiedenster Kommunen und vornehmlich urban geprägten Sozialumen konzentrieren;

  • die mit der Alterung der Gesellschaft verbundenen Herausforderungen dagegen eher ländliche und teilweise suburban strukturierte Sozialräume der jeweiligen Kommunen betreffen.

Inhaltlich ergeben sich für die einzelnen Themenfelder folgende wichtige Ergebnisse, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses r Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 15.02.2018 auch mündlich erläutert werden:

  • Ein zwischen 28 und 52 Jahren liegendes Medianalter der Sozialräume bringt die Unterschiedlichkeit der altersspezifischen Zusammensetzung zum Aus-druck. Mit fast 20% ist der Anteil der Menschen im Alter von 65 Jahren und älter höher als der bei 15% liegende Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Zwischen den Sozialräumen variiert der Anteil der Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 23%, während auf die Gruppe der Älteren Anteile zwischen 11 und 32% entfallen. 5,6% der städteregionalen Bevölkerung gelten mit einem Alter von 80 Jahren und älter als hochaltrig.

  • In der StädteRegion Aachen beläuft sich der Anteil der ausländischen Belkerung auf knapp 15%. Ergänzt um die Personengruppe, die neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, ist der Anteil in den einzelnen Sozialräumen zwischen 4 und 40% sehr unterschiedlich. Exemplarische Daten aus der Schuleingangsuntersuchung zeigen, dass die kulturelle Diversität in der StädteRegion Aachen insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung noch ausgeprägter ist. So besitzt jedes 3. Grundschulkind einen Migrationshintergrund. Insbesondere in zentral gelegenen Sozialräumen der einwohnerstärksten Kommunen fällt der Anteil deutlich höher aus. In insgesamt 11 dieser Sozialräume trifft dies auf mehr als jeden zweiten Schulneuling zu.

  • Rund 6% der erwerbsfähigen Bevölkerung der StädteRegion Aachen ist bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos registriert. Konzentrationen lassen sich insbesondere für städtische Räume der größeren Kommunen feststellen, wo sich vergleichsweise hohe Anteilswerte auch für die Gruppe der älteren Arbeitslosen zeigen.

  • Vier von 10 arbeitslos registrierten Personen in der StädteRegion Aachen sind länger als 12 Monate arbeitslos und gelten als langzeitarbeitslos. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen schwankt auf Sozialraumebene zwischen 20 bis 55%.

  • Fast 65.000 Personen sind in der StädteRegion Aachen zur Sicherung des Existenzminimums auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. In zwei Dritteln aller Sozialräume liegt der Anteil der Mindestsicherungsleistungen erhaltenden Personen unter dem städteregionalen Durchschnittswert von 11,5%. Vornehmlich in den Zentren der größten Siedlungsgebiete der jeweiligen Kommunen finden sich dagegen höhere Anteile, die in 10 dieser 31 Sozialräume den doppelten Durchschnittswert oder mehr erreichen.

  • Eine noch größere Spannweite weisen die sozialräumlichen Anteile der hierzu zählenden im SGB II-Bezug befindlichen Personen mit Werten zwischen 2 und 34% auf.

  • Ein überdurchschnittliches Armutsrisiko weist dabei die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit einer durchschnittlichen städteregionalen SGB II-Quote von 19,1% auf. Die sozialräumliche Verteilung der fast annähernd 13.500 Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren entspricht dabei im Wesentlichen dem oben beschriebenen Muster. Während in 22 Sozialräumen weniger als jedes 11. Kind betroffen ist, gilt dies in 13 eher städtisch geprägten Sozialräumen der Kommunen für mehr als jedes vierte bis hin zu jedem zweiten Kind.

  • Rund 5.200 Menschen im Alter von 65 Jahren und älter sind in der StädteRegion Aachen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Mit einer Quote von 4,8% fällt diese im Vergleich zu anderen Gruppen deutlich niedriger aus, weist aber ebenfalls vergleichbare Konzentrationsmuster auf. In 70% der städteregionalen Sozialräume liegt die Quote unter 4%, acht Sozialräume weisen demgegenüber Werte von 8 bis 18% auf.

Da die ökonomischen, kulturellen und sozialen Ressourcen einen prägenden Einfluss auf die Lebenswelt der Kinder haben, wurde im Monitoring hier ein weiterer Schwerpunkt gesetzt.

  • Die exemplarisch über die Daten der Schuleingangsuntersuchung beleuchtete Lebenssituation von Kindern und Familien zeigt, dass die Mehrzahl der Kinder vor Eintritt in die Grundschule in einer verheirateten Elternpaarfamilie aufwachsen. Rund 13% der Kinder leben bereits zu diesem Zeitpunkt mit einem alleinerziehenden Elternteil. Das damit für die Kinder verbundene Armutsrisiko kommt auch auf Sozialraumebene zum Ausdruck, insofern oftmals hohe Anteile von Einelternfamilien mit hohen Anteilswerten im Transferleistungsbezug korrespondieren.

  • Ferner zeigen die städteregionalen Daten, dass der sozioökonomische Status sowie das Bildungsniveau der Eltern unmittelbar mit einer gesundheitsförderlichen Lebensweise in Verbindung stehen. Die Anteile normalgewichtiger und zahngesunder Kinder fallen in Sozialräumen mit hoher SGBII-Quote sowie niedrigem elterlichen Bildungsniveau eher geringer aus.

  • Wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene variieren die Betreuungsquo-ten (Anteil der Kinder, die ein öffentlich gefördertes Angebot der Tagesbetreuung in Anspruch nehmen) in den einzelnen Sozialräumen und zwischen den Altersgruppen stark. Während in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen städteregional ein knappes Drittel im Rahmen öffentlich geförderter Tagespflege sowie in Kindertagesstätten betreut wird, besuchen 91% der Kinder in der Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahren eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung. Unterschiede in der Betreuungsquote korrelieren dabei statistisch nicht mit der Zahl der im jeweiligen Sozialraum angesiedelten Kindertagesstätten, sondern begründen sich in unterschiedlichen Lebensverhältnissen und damit einhergehenden Bedarfen an Kinderbetreuung.

  • r elf von 1000 Kindern und Jugendlichen der Altersklasse 0 bis unter 21 Jahren werden zum Stichtag im städteregionalen Durchschnitt ambulante Hilfen zur Erziehung erbracht. Die in empirischen Studien landesweit aufgezeigten Zusammenhänge zwischen materiellem Armutsrisiko, Familienform und erzieherischen Bedarfen sind auch für die StädteRegion zu vermuten, lassen sich aber aufgrund der eingeschränkt vorliegenden Datenbasis nur als sichtbare Tendenzen für jene Sozialräume beschreiben, für die ebenfalls hohe Anteile im SGBII-Bezug und/oder vergleichsweise hohe Anteile von in Einelternfamilien lebenden Grundschulkindern charakteristisch sind.

In der Aufbauphase der Berichterstattung wurde im Rahmen eines operativen Arbeitskreises eng mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen hinsichtlich der ausgewählten Themenfelder, der Bestimmung von Indikatoren sowie korrespondierender Daten zusammengearbeitet. Ebenso wurden die städteregionalen Fachämter frühzeitig beteiligt. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsvernde wurde darüber hinaus im Rahmen zweier Werkstätten in den Prozess mit eingebunden.

Weitere Vorgehensweise

Der Sozialbericht stellt eine vornehmlich deskriptive Bestandsaufnahme dar, die als Grundlage für die Entwicklung von strategischen und operativen Zielen und Handlungsansätzen auf sozialräumlicher Ebene im Dialog mit politischen und kommunalen Entscheidungsträger*innen, Fachleuten und beteiligten Akteuren genutzt werden soll. Hierfür stellen die im Rahmen der Berichtserstellung aufgebauten Arbeits- und Kommunikationsstrukturen eine gute Grundlage dar und werden um einen sich Ende Februar 2018 konstituierenden Lenkungskreis auf der Ebene der kommunalen Sozialdezernenten ergänzt. Mit der für den 19.03.2018 terminierten und sich an eine breite (Fach-)Öffentlichkeit wendenden Sozialplanungskonferenz soll zudem ein Austauschforum geschaffen werden, in dem relevante Ergebnisse vorgestellt, ein Austausch über sozialplanerische Themenstellung und Aktivitäten ermöglicht und die Vernetzung der Akteure aus unterschiedlichen Handlungsfeldern gefördert wird.

Sich aus der Berichterstattung ergebende städteregionale Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten sind z. B. die Verknüpfung mit der Pflegeplanung insbesondere im Bereich der Tagespflege oder die Unterstützung des Themenschwerpunktes „Integration im Quartier“ des Kommunalen Integrationszentrums der StädteRegion Aachen. Weitere Überlegungen können im Rahmen der Sitzung mündlich ausgehrt werden.

Im weiteren Verlauf ist für die Sozialberichterstattung beabsichtigt, wichtige Querschnittsthemen wie beispielsweise Inklusion, Integration, Gesundheit und Wohnen in die Berichterstattung schrittweise zu integrieren. Weiter zu entwickeln ist in diesem Zusammenhang auch die quantitative und qualitative Methodik zur Erschließung von für die soziale Lebenssituation relevanten Daten, die (noch) nicht auf sozialräumlicher Ebene vorliegen. Ferner gilt es einen damit in Verbindung stehenden sinnvollen Turnus für die Fortschreibung zu bestimmen sowie ggfs. Überlegungen zur Verdichtung der Daten durch die Entwicklung von aussagekräftigen Gesamtindizes zu treffen.

Des Weiteren hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Strukturkonzept der Städteregionstag in seiner Sitzung am 22.10.2015 u.a. beschlossen, dass künftig Mittelflüsse für die freiwilligen Förderungen im Sozialbereich seitens der StädteRegion Aachen auf Basis der integrierten Sozialplanung durch den Städteregionstag entschieden werden sollen (Vorschlag 15).

Zu diesem Grundsatzbeschluss hat die Verwaltung erstmals mit der Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0262-E1 einige Erläuterungen und Hinweise gegeben. Für die Betreuungsvereine, den Verein Frauen helfen Frauen e.V., den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. (jetzt: RückHalt e.V.), die Straffälligenhilfe gGmbH (neuer Träger: ABK Neustart GmbH) sowie die beiden Kriseninterventionsstellen des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Aachen e.V. und von Frauen helfen Frauen e.V. wurde bereits seitens der Verwaltung ausgeführt, dass es voraussichtlich nicht gelingen wird, die Bedarfsermittlung an die Sozialplanung zu koppeln. Hierzu wurde seinerzeit erläutert, dass sich aus der Datenlage keine belastbaren Zahlen ergeben, die eine Verknüpfung der Arbeit des jeweiligen Vereins mit der Sozialplanung zulassen.

Nachdem nunmehr erste Erkenntnisse aus der Sozialberichterstattung vorliegen, ist festzuhalten, dass die seinerzeitige Einschätzung der Verwaltung nochmals bestätigt wird. Es wird für die vg. Aufgabengebiete nicht gelingen, eine Verbindung der Arbeit mit der Sozialplanung und der sozialräumlichen Betrachtung herzustellen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Arbeit der genannten Einrichtungen weiterhin über die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen mit entsprechenden zweiseitigen Vereinbarungen zu fördern. Dies ist nach der aktuellen Beschlusslage des Städteregionstages zunächst bis Ende 2021 erfolgt und müsste dann im Laufe des Jahres 2021 mit Wirkung vom 01.01.2022 erneut durch den Städteregionstag beschlossen werden.

r die übrigen freiwilligen Förderungen im Sozialbereich (ehemals: Globalzuschüsse) sind derzeit zweiseitige Vereinbarungen über die Förderung von insgesamt 14 Einzelmaßnahmen abgeschlossen. Auch hier war der Auftrag aus dem Strukturkonzept, diese freiwilligen Förderungen an die Ergebnisse der Sozialplanung anzubinden. Hierzu wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 prüfen, welcher Bedarf sich aus der Sozialplanung ableiten lässt und diesen dann mit den Angeboten der Träger abgleichen. Nicht gedeckte Bedarfe sollen durch neue Angebote gedeckt werden; derzeitige Angebote, für die sich aus der Sozialplanung kein Bedarf ergibt, können mit Wirkung ab 01.01.2019 nicht weiter gefördert werden. Dazu wird die Verwaltung rechtzeitig alle betroffenen Träger informieren bzw. Gespräche führen.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

Soziale Auswirkungen:

Das Berichtswesen und die Sozialplanung leisten einen Beitrag zur Zielsetzung, die Lebenslagen der Menschen in der StädteRegion zu verbessern und Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Durch die Erweiterung des Berichtswesens um das Themenfeld Inklusion und den Aufbau einer inklusiven Sozialplanung werden die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung auf sozialräumlicher Ebene identifiziert. Dies ermöglicht die zielgenaue Planung und Steuerung von Maßnahmen und Angeboten, um die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung weiter zu stärken.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlage:

Städteregionale Sozialberichterstattung - Gesamtbericht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 12. April 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 22. Februar 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 15. Februar 2018Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug