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Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im
Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 885 - Joseph-
von-Görres-Straße -


Letzte Beratung
Mittwoch, 16. Mai 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18116

Erläuterungen:


Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplanvorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken)

Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die Befürchtung, dass das durch Bebauungsplan festgesetzte Baugebiet an der Joseph-von-Görres-Straße trotz gestellter Bauanträge nicht bebaut wird. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße - eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um die Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung sicherzustellen.

Der Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – ist seit dem 15.07.2014 rechtskräftig. Damit wurde Planungsrecht für 170 Wohneinheiten geschafften. Durch einen städtebaulichen Vertrag sind 23 % öffentlich geförderter Wohnungseinheiten gesichert worden. Das Gelände wurde seitdem mehrfach an Projektentwickler veräußert, die selbst das Bauvorhaben nicht umsetzen wollen.

Ziel der Stadt Aachen ist es, dass Baugebiete bebaut werden. Der Wohnungsmarkt in Aachen ist angespannt und eine hohe Nachfrage an Wohnraum ist gegeben. Um auch weiteren Wohnraum in den Randgebieten Aachens zu begründen, sind die Wohnbauflächenpotentiale im Innenbereich, wie hier im Bereich des B-Plans 885, zeitnah umzusetzen.

Die Verwaltung schlägt zur Sicherung einer geordneten Entwicklung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – vor, eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu beschließen. Die Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht die Ausübung des Vorkaufsrechts an unbebauten Grundstücken im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

 

 

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan – Bestandteil der Satzung
  2. Luftbild
  3. Satzungstext

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 16. Mai 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 16. Mai 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 26. April 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Planungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 26. April 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Planungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 11. April 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 11. April 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Jacob Oelung
19.06.2018 10:05 Uhr von Jacob Oelung Fassungslos

Es zieht jedem ordentlichen Bürger der Stadt Aachen die Schuhe aus! Seit ich ein Kind war ist dieser Schandfleck da und ich gehe davon aus auch wenn ich einmal auf dem Sterbebett liege wird er noch da sein! Seit Beginn der großen Ankündigungen es werde bald eine Bebauung geben verfolge ich diese Geschichte aus dem Märchenland.
Liebe Politiker und liebe Verwaltung der Stadt Aachen:
Wenn man mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangeht, dann stellt man fest, dass die Planung aus dem Bebauungsplan und die dazu gehörigen Verträge, wie dem Planverwirklichungsvertrag eine reine Verschwendung von Steuergeldern, also derer, die der Bürger von Aachen hart erarbeitet hat, in besonderem Umfang vorliegt. Da werden Verwaltungsbeschäftigte mit einer solchen Planung und Beschlussfassung beauftragt und wozu hat die bis jetzt geführt? Ins NICHTS. - Der Verwirklichungsvertra ließt sich toll und verspricht eine wunderbare Anlage! Doch wie wäre es mit etwas Realitätsnähe? Kein wunder das sich kein Projektentwickler findet, der dies genau so umsetzt. Es ist sicherlich nicht all zu wirtschaftlich was da als Wunschdenken verfasst ist, dann sollte die Stadtverwaltung und die Politik einmal auf das hören, was der Bürger möchte und auch braucht. Es sind in erster Linie kleine Wohnungen und nicht wieder Superprojekte mit 3 oder 4 Raum Wohnungen. Davon gibt es genug. Bitte werdet wach. Aachen ist eine "junge" Stadt mit sehr vielen Studenten, Auszubildenden und Singles. Da bedarf es an 1 - 2 Raum Wohnungen, die gut ausgestattet sind. Und warum kann man so etwas nicht mal beschließen? Ich denke mit mehr einzelnen Wohneinheiten wäre schon lange ein Investor gefunden worden, der dann auch etwas schönes da hin setzt.
Liebe Stadt - es ist völlig egal welche Wohnungen dort gebaut werden. Es muss nur was gebaut werden. Und Ihr wollt tatsächlich bei der angespannten Wohnungssituation und der finanziellen Situation der Stadt ein Vorkaufsrecht und dann irgendwann selber bauen? - Na da denke ich selbst meine Enkel werden noch diesen Schandfleck bis zum Sterbebett ertragen müssen.

Als Aachener spreche ich mit Sicherheit für viele Andere, denn auch wir Bürger sprechen:
Hört auf euch hinter euren Eitelkeiten zu verstecken und lasst endlich eine Bebauung zu.. Verlasst das Traumland in der alles so gebaut wird wie IHR es gerne hättet und kommt der Realität nahe!

Uns Bürgern reicht es in naher Zukunft mit der Politik und der Planung für euch! Ich solltet für uns planen und agieren!