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Katastrophenschutzplanung, hier: Notfallschutzplan kerntechnische Anlagen


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. Juni 2018 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9112

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss stimmt dem Notfallschutzplan Kerntechnische Anlangen in der der Sitzungsvorlage 2018/0184 beigefügten Fassung zu.

 

 

Sachlage:

Aufgrund von § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist die StädteRegion als untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, einen Katastrophenschutzplan zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Der Katastrophenschutzplan ist so konzipiert, dass er ein Grundgerüst darstellt, das durch verschiedene szenarienspezifische Notfallschutzpläne ergänzt wird. Einer dieser Notfallschutzpläne beschäftigt sich mit den Folgen eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage. Das Grundgerüst des Katastrophenschutzplanes wird voraussichtlich in den ersten Sitzungszyklus 2019 eingebracht. Aufgrund der Problematiken um Tihange wurde der Notfallschutzplan Kerntechnische Anlagen vorgezogen. Er liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Der Notfallschutzplan beschreibt in Teil A zunächst die Lage der StädteRegion und ihre mögliche Betroffenheit bei einem Unfall in einem der Atomkraftwerke in Tihange oder auch im Emsland oder in Grohnde. Auch die Erstellung bzw. Beschaffung eines Lagebildes und die vorhandenen spezialisierten Einheiten und Konzepte werden in diesem Abschnitt beschrieben. Teil B legt dar, welche Maßnahmen (Aufenthalt in Gebäuden, Jodblockade, Verzehrwarnungen, Wassergewinnung, etc.) nach den Vorgaben der Strahlenschutzkommission (SSK) getroffen werden müssen. Teil C beschreibt die Durchführung der in B genannten Maßnahmen in der StädteRegion. Dabei geht es in erster Linie um Alarmierungswege und Alarmstufen sowie Maßnahmen im Bereich der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) bei einer Freisetzung radioaktiver Materialien. Die abweichenden Maßnahmen für die Behörden, Betriebe und sonstige Dienststellen der KRITIS müssen noch im Einzelnen erhoben und besprochen werden (z. B. Personal von Krisenstab, Krankenhäusern und Wasserversorgern). Ein Beispiel: Folgen die Mitarbeiter der Wasserversorger dem Aufruf „zu Hause bleiben“, ist die Trinkwasserversorgung von mehr als einer Million Menschen gefährdet. Maßnahmen, die bereits im Vorfeld präventiv durchgeführt werden, wie z.B. die Vorverteilung von Jodtabletten, sind in Teil D zusammengefasst. In Teil E wird die Führungsstruktur im Ereignisfall kurz beschrieben.

Der Notfallschutzplan nimmt Bezug auf eine Reihe von Anlagen. Dabei handelt es sich um den Taschenalarmplan für den Katastrophenschutz der StädteRegion Aachen, das Feuerschutz- und das Rettungsdienst-Konzept der StädteRegion, die kommunalen Konzepte zur Verteilung von Jodtabletten sowie die jeweiligen Stabsdienstordnungen für den städteregionalen Krisenstab und die städteregionale Einsatzleitung. Diese werden dem Katastrophenschutzpersonal zusammen mit dem Notfallschutzplan zur Verfügung gestellt.

Rechtslage:

Da sich die kerntechnischen Anlagen, auf die sich der Notfallschutzplan bezieht, außerhalb von NRW und nicht im Gebiet der StädteRegion befinden, besteht streng genommen keine Verpflichtung nach § 30 BHKG, einen Sonderschutzplan zu erstellen. Aufgrund der Aktualität des Themas in der Region und der möglichen Betroffenheit der StädteRegion wurde entschieden, dennoch einen Notfallschutzplan mit ähnlichen Maßgaben als Teil des übergeordneten Katastrophenschutzplanes zu erstellen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Derzeit sind die Projektstellen für die Katastrophenschutzplanung befristet. A38 strebt zur nachhaltigen Absicherung der dauerhaft erforderlichen Erstellung und Fortschreibung der Unterlagen die Entfristung dieser Stellen an. Die Verwaltung wird die zum Thema Projektbedarf in Folgejahren eine Vorlage für die politischen Gremien erstellen.

Finanzielle/ bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Im Auftrag

gez.: Jansen

 

 

Anlage:

Entwurf Notfallschutzplan Kerntechnische Anlagen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 28. Juni 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 13. Juni 2018Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug