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Antrag auf Erhöhung des Zuschusses um 30.000€ zur Fortführung der Arbeit des
Diakonischen Werkes in der Suchthilfe im Altkreis Aachen in 2019


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Juli 2018 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9224

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er gewährt dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. (DW) r das Jahr 2019 einen um 30.000 € erhöhten Zuschuss für den Bereich der Suchthilfe im Altkreis Aachen, und damit insgesamt für 2019 einen Zuschuss in Höhe von 374.926 .

Dies erfolgt unter mehreren Voraussetzungen:

- Das DW erklärt bis zum 16.07.2018 seine grundsätzliche Bereitschaft, auch über den 31.12.2019 hinaus im bisherigen Umfang die Aufgaben der Suchthilfe im Altkreis Aachen und in der Stadt Aachen wahrzunehmen auf der Grundlage der bestehenden Leistungsvereinbarungen.

- Alle drei am Suchtkonzept beteiligten Vereinbarungspartner (DW, Caritasverband r die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und StädteRegion Aachen) können unabhängig von dieser Erklärung einvernehmlich eine andere Aufteilung der Aufgaben in der Suchthilfe vereinbaren, die dazu führt, dass der Umfang r das Diakonische Werk sich künftig verändert/reduziert.

- Das DW legt bis zum 16.07.2018 dar, wie sich das Defizit im Jahr 2018 (Deckung aus Drittmitteln) und in 2019 (Deckung durch erhöhten Zuschuss) im Altkreis Aachen zusammensetzt.

- Das DW legt bei Fortführung der Suchthilfe im Altkreis Aachen in 2019 bis zum 16.07.2018 eine verbindliche finanzielle Planung r die Zeit ab 2020 vor.

- Der erhöhte Zuschuss an das DW erfolgt vorbehaltlich einer Rückforderungsklausel, die bei Nachweis eines geringeren Defizits greift (Prüfung durch Verwendungsnachweis in 2020 für das Jahr 2019).

2.Er beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 zutzlich in den Haushaltsentwurf 2019 einzuplanen.

 

 

Sachlage:

Die Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW) informierte die Behördenleitung im Oktober 2017 über die im Werk vorliegenden wirtschaftlichen Probleme und damit verbundene Schwierigkeiten, die Suchthilfe im Gebiet des Altkreises Aachen fortführen zu können. Seitdem befindet sich die Verwaltung in laufenden Gesprächen mit dem DW und dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. (CV) als weiterem Träger der Suchthilfe.

Mit der Vorlage 2017/0543 für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 30.11.2017 teilte die Verwaltung mit, dass gemeinsam mit der Geschäftsführung des DW eine Lösung zur Fortführung der Suchthilfe auf dem Gebiet des Altkreises Aachen über 2018 hinaus erarbeitet werde, nachdem das DW für 2018 eine Spendenzusage zum Ausgleich des finanziellen Defizits erhalten hatte. Für 2019 wurde trotz Berücksichtigung eines Eigenanteils von 30.000 € und Einbringen von leistungsvertragsfremden Mitteln ein weiteres Defizit ermittelt, welches nicht erneut durch eine Spendenzusage abgedeckt werden kann.

So ist es dem Diakonischen Werk nicht dauerhaft möglich, z.B. Einnahmen des Betreuten Wohnens (BeWo) aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) im Altkreis Aachen zur Quersubventionierung der Suchthilfe einzusetzen. Für 2019 hat das DW erklärt, dass es dies letztmalig tun und zusätzlich noch 15.000 € zur Deckung des Gesamtdefizites aus Mitteln der Stiftung für Kirche und Diakonie beisteuern werde.

Zur weiteren Erläuterung der aktuellen Situation liegt dieser Vorlage ein Begründungsschreiben des Vorstands des DW bei (vgl. Anlage). Frau Timm (Vorstandsmitglied des DW) wird für Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 27.06.2018 zur Verfügung stehen.

Das DW hat in den bisherigen Gesprächen zum Ausdruck gebracht, an einer weiteren Zusammenarbeit mit der StädteRegion Aachen interessiert zu sein. Sollte sich bei Ausstieg des DW kein neuer Anbieter finden und die StädteRegion selbst die Aufgabe übernehmen müssen, wäre das Risiko einer deutlich kostenintensiveren Umsetzung hoch, insbesondere würde die StädteRegion nicht über vergleichbare Einnahmen verfügen können.

Die Verwaltung möchte die entstandene Situation dazu nutzen, die Suchthilfe in der StädteRegion Aachen in ihrer Gesamtheit auf den Prüfstand zu stellen. Wie die bisherigen Gespräche aber gezeigt haben, liegt für die Neustrukturierung incl. der Frage, ob das DW weiter verlässlicher Vertragspartner der StädteRegion sein kann, insgesamt eine komplexe Problem- und Gemengelage vor. Die Suchthilfe und deren Funktionieren ist ein zentraler Faktor für den sozialen Frieden innerhalb der StädteRegion. Da trägerübergreifend gearbeitet wird, die Angebote mit dem weiterhin geltenden Suchthilfeplan verbunden sind und die drei beteiligten Träger (DW, CV und StädteRegion) ein gemeinsames Qualitätsmanagement-System (QM), eine Dokumentationssoftware und EDV-Betreuung für Altkreis und Stadt Aachen betreiben, ist eine Trennung nicht einfach zu realisieren und braucht eine längere Vorlaufzeit.

Die Prüfung aller Fragen wird innerhalb des Jahres 2018 nicht zu bewältigen sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem DW einen um 30.000 erhöhten Zuschuss in 2019 zur Verfügung zu stellen. Damit gewinnt die Verwaltung die notwendige Zeit, um die strukturellen Grundlagen für eine Neuordnung der Suchthilfe zu schaffen und/oder einen anderen Vertragspartner zu finden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung mit dem DW vorbesprochen, dass die finanzielle Planung bis zum 16.07.2018 vorliegen muss, damit für den Fall, dass das DW über 2019 hinaus nicht mehr in der Suchthilfe (gesamt oder Altkreis) verbleibt, genug Zeit für die Entwicklung von Alternativen bleibt und bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 26.09.2018 weitere Überlegungen angestellt werdennnen. Im Rahmen der Neuordnung verfolgt die Verwaltung folgende Ziele:

· Erarbeitung einer Analyse zur finanziellen Situation der Suchthilfe insgesamt, da die Auffassung besteht, dass nur eine grundsätzlich langfristig wirtschaftlich tragfähige Lösung sinnvoll ist,

· Analyse der bisherigen Art und Weise der Leistungserbringung,

· Erarbeitung eines zukunftsfähigen auch fachlich tragfähigen - Konzeptesr die Fortführung der Suchthilfe.

r den Bereich der Stadt Aachen hat das DW verlässlich zugesagt, in 2019 mit den vorhandenen Mitteln auszukommen und keinen Bedarf hinsichtlich einer weiteren Zuschusserhung anmelden zu wollen. Die Suchthilfe Aachen ist in der Kooperation DW/CV demnach nach Auskunft der Träger inkl. der Querfinanzierung aus anderen Suchthilfeangeboten weiterhin auskömmlich finanzierbar.

Bei den anstehenden Planungen ist zu berücksichtigen, dass in den bisherigen Kostenkalkulationen anfallende und unvermeidbare Kosten nie aufgeführt worden sind und von den Trägern selber abgedeckt wurden: Kosten für Qualitätsmanagement, Kosten für ein einheitliches EDV-Verfahren (z.B. erforderlich, um statistische Angaben zu erhalten) etc.. Die Hauptursache für die entstandenen Finanzierungslücken ist nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch, dass die Personalkosten in den vergangenen Jahren nicht mit den tatsächlichen Kostensteigerungen in die Finanzierungsberechnung eingeflossen sind und in erheblichem Umfang Mittel der Träger aus anderen Leistungsbereichen, die unabhängig von den Leistungsvereinbarungen mit der StädteRegion sind, zur Mitfinanzierung genutzt wurden. Das DW hat erklärt, dass dies nicht mehr möglich sein wird. Es gilt daher zu verhindern, dass nach kurzer Zeit wieder ein Defizit auftritt. Insgesamt sollte die Maxime sein, dass die Gesamtfinanzierung dem Grunde nach auskömmlich sein muss.

Rechtslage:

Nach § 3 Abs. 1, Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.08.2008 i. V. m § 26 Abs. 1, Satz 3 KrO NRW und § 4 Abs. 1 Buchst. c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist die Zuständigkeit des Städteregionstages gegeben, da die Zuschusssumme insgesamt 250.000 € überschreitet.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Produkt 07.01.01 „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ wurden für den Haushalt 2019 bei Sachkonto 531707 „Zuschüsse für die Dorgen- und Suchtberatung“ bisher 344.926 € als Zuschuss an das Diakonische Werk für die Suchtberatung im Altkreis Aachen eingeplant.

Bei entsprechender Beschlussfassung wird dieser Betrag um 30.000 € auf insgesamt 374.926 € erhöht. Über die konkrete Mittelbereitstellung entscheidet der Städteregionstag im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt.

Soziale Auswirkungen:

Der Träger kann durch die erlangte Planungssicherheit die Arbeit in der Suchthilfe im Altkreis in 2019 fortführen. Dadurch trägt die StädteRegion zur weiteren Erfüllung des Suchthilfeplans bei.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlage:

Begründungsschreiben des Diakonischen Werkes vom 07.06.2018


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Juli 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 28. Juni 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 27. Juni 2018Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug