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Stellenplanausweitung; Einrichtung von Stellen des besonderen Bedarfs:
Hier: FD 3.1 = 1,0 Stellen, FD 3.3 = 0,756


Letzte Beratung
Dienstag, 11. September 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 1.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4596

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die Einrichtung von insgesamt 1,756 Stellen des besonderen Bedarfs zur dauerhaften Wahrnehmung der Krankheitsvertretungen mit qualifiziertem und erprobtem Personal.

gez. Nelles .

Bürgermeister

gez. Schaffrathgez. Lausberg

FachdienstleiterSachbearbeiter

gez. Bremengez. Bremen

StadtkämmererTeam 1.1.3 Personal

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Stellen besonderen Bedarfs werden definiert (s. auch VO/17/ 158) als Stellen, die eingerichtet werden, um dauerhaft auf langfristige und krankheitsbedingte Ausfälle reagieren zu können. Es handelt sich dabei nicht um Stellen für eine Krankheitsvertretung im üblichen Sinne. Hierfür wären keine neuen Stellen erforderlich.

Die Stellen besonderen Bedarfs sollen nur in den Fällen eingerichtet werden, in denen es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine erkrankte Person den Weg in das Arbeitsleben wiederfinden bzw. diesen Weg nur stark leistungsgemindert wiederfinden wird und die Aufgaben gleichzeitig durch qualifiziertes Personal wahrgenommen werden können.

Um einen krankheitsbedingten Ausfall auffangen zu können, sollen parallel zu den vorhandenen Stellen, zusätzliche Stellen eingerichtet werden.

Unterschied zur üblichen Krankheitsvertretung:

Bei der Krankheitsvertretung verhält es sich so, dass die Krankheitsvertretung endet, sobald die erkrankte Person wieder in das Arbeitsleben zurückkehrt. Das bedeutet, die Arbeitsverträge der Vertretungen sind bis zur Genesung der ursprünglichen Stelleninhaber befristet und das Arbeitsverhältnis endet mit Rückkehr der Stelleninhaber.

Stelle A besetzt mit Herr X Herr X erkrankt Krankheitsvertretung bis zur Rückkehr Herr X

Diese befristeten Stellen sind für qualifiziertes Personal wie fertige Auszubildende der eigenen Verwaltung kaum attraktiv. Gleichzeitig kann man keine Garantie auf einen dauerhaften Verbleib bei der Stadtverwaltung Würselen geben. In zwei aktuellen Fällen besteht die Möglichkeit, qualifiziertes und erprobtes Personal dauerhaft mit Aufgaben zu betrauen, die sonst wegen langfristiger Krankheit der Stelleninhaber nur vertretungsweise und unzureichend wahrgenommen werden würden. Dazu müssen jedoch neue Stellen eingerichtet werden. Das Schema verändert sich dahingehend:

Stelle A besetzt mit Herrn X Stelle bleibt besetzt mit Herrn X

Stelle A1 wird dauerhaft eingerichtet wird neu besetzt

An die Einrichtung dieser Stellen werden hohe Anforderungen geknüpft. Folgende vier Kriterien müssen mindestens erfüllt sein:

1) Die Krankheit des ursprünglichen Stelleninhabers / der ursprünglichen Stelleninhaberin muss mindestens seit 6 Monaten auf Grund desselben Kranheitsbildes bestehen. Unbeachtlich sind gescheiterte Wiedereingliederungszeiten.

2) Aus der Gesundheitsprognose muss ersichtlich werden, dass eine zeitnahe und vollständige Rückkehr im ursprünglichen Sachgebiet unwahrscheinlich ist.

3) Die bisherige Krankheitsvertretung hat sich bewährt und sie kann ohne Einarbeitungszeit das Sachgebiet übernehmen oder es ist die dauerhafte Besetzung mit einer bei der Stadt Würselen ausgebildeten Person möglich.

4) Es handelt sich um keine Beamtenstelle, da hier keine Finanzierung über fehlende Entgeltfortzahlung möglich ist.

Sind diese vier Voraussetzungen erfüllt werden die Fälle dem Verwaltungsvorstand zur Beratung vorgetragen. Dieser entscheidet, ob die Fälle dem Rat zur Entscheidung vorgetragen werden.

An die ursprüngliche Stelle wird ein kw-Vermerk im Stellenplan angebracht. Tritt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit oder ohne Kündigung (z.B. wegen Rentenbescheid auf Grund voller Erwerbsminderung) ein, ist dieser kw-Vermerk umzusetzen.

Vorliegend handelt es sich um die Stelle 1.33.12 im Bereich des FD 3.1, die Stelle 2.03.05 im Bereich des FD 3.3 und die Stelle 2.51.30.73 im Bereich FD 3.3, Kita Gerh.-Hauptm-Str.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt kostenneutral über die Einsparungen durch den Wegfall der Entgeltfortzahlung.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:-


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Beratungsfolge

Dienstag, 11. September 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 24. Juli 2018Sitzung des Haupt- und Personalausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Personalausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug