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Petition "Gute OGS darf keine Glückssache sein"


Letzte Beratung
Dienstag, 06. November 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4703

Der Rat der Stadt beschließt:

Mit dem in der Vorlage dargestellten Positionspapier unterstützt die Stadt Würselen das Ansinnen der freien Wohlfahrtsverbände und möchte die Landesregierung auf den besonderen Handlungsbedarf hinweisen, die OGS im Sinne unserer Kinder und Familien zeitnah weiter zu entwickeln und die Forderungen aus der Petition der Wohlfahrtsverbände schrittweise umzusetzen.

Das offene Ganztagsangebot ist hierbei als pädagogischer Teil der Schule und damit ganz klar als Landesaufgabe einzustufen, so dass die Verantwortlichkeiten klar definiert sind.

Wir Schulträger stehen für eine solche Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsgrundschulen in unserem Land gerne als Partner bereit.

Diese Petition wird vom Rat der Stadt Würselen zur Weiterleitung an die Landesregierung NRW beschlossen.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Herbert Zierden

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Das Land NRW hat schrittweise ein Konzept für die Einrichtung von Ganztagsschulangeboten auf den Weg gebracht. Die zunehmenden Anmeldezahlen für diese schulischen Ganztagsangebote in allen Schulstufen und formen- zeigen, dass das Land NRW hier einen richtigen Weg zur Umsetzung des Elternwillens und zur zusätzlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler beschreitet. Mit dem Runderlass des MSB vom 16.Feb. 2018 wurde das Gesamtkonzept der Ganztagsangebote für die jeweiligen Schulen weiterentwickelt. Die kommunalen Spitzenverbände des Landes sowie die Schulträger vor Ort haben diese Entwicklung stets positiv begleitet und ihren Beitrag geleistet. Diese positive Entwicklung braucht für ihre Nachhaltigkeit weitere Impulse. Dabei geht es um vergleichbare Qualitätsstandards und Finanzierungsstrukturen sowie um eine verbesserte Prozessteuerung hin zu einer ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit an den Schulen. Die zunehmend von den Eltern der Schüler/innen nachgefragten vielfältigen Angebote, die Stadt Würselen unterhält derzeit 17,5 OGS Gruppen an 7 Standorten für 440 Kinder, ssen ortsnah gleichwertig entsprechend dem Qualitäts- und Referenzrahmen des Landes gewährleistet sein.

Darauf wollen wir mit diesem gemeinsamen Appell hinwirken.

Im Hinblick auf Einrichtungsverfahren, Gegenstand, Zeitrahmen und Finanzierung sind die schulischen Angebote nach dem Runderlass des MSB vor Februar 2018 wie folgt gegliedert:

- Gebundene Ganztagsschulen ( §9ABS.1),

- Außerunterrichtliche Ganztags-und Betreuungsangebote (§9Abs.2) und

- Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (§9Abs. 3).

r das Land ist eine zentrale Grundlage für die nachhaltige und erfolgreiche Wirkung der Ganztagskonzepte an den Schulen die Zusammenarbeit von Schule, Schul- und Jugendhilfeträger sowie gemeinwohlorientierter Institutionen vor Ort.

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung muss es gemeinsames Ziel des Landes und der Kommunen sein, möglichst vergleichbare Qualitäten bei den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschulen zu erreichen.

Die Qualität des Angebots und dessen Umfang dürfen dann aber nicht weiter abhängig sein von der Finanzkraft der Kommune oder / und dem Einkommen der Eltern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen daher die gegebenen Aufgaben-, Steuerungs- und Finanzierungsstrukturen weiterentwickelt und verändert werden.

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann- Stiftung und Berichte der Serviceagentur Ganztätig Lernen NRW zeigen, dass die außerunterrichtlichen Angebote Offener Ganztagsgrundschulen zu einer deutlichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Erziehungsberechtigten geführt haben.

Mit der gegenwärtigen Finanzierung und Ausstattung können die Offenen Ganztagsgrundschulen jedoch noch nicht den erwarteten Beitrag zur intensiveren individuellen Förderung bei der zunehmend heterogenen Schulstruktur leisten. Auch die teilweise vorliegenden Defizite in der Erziehungsverantwortung durch die Eltern konnten mit den außerunterrichtlichen Angeboten bisher nicht hinreichend ausglichen werden. Um die Wirkung der Angebote zu verbessern, sind die verantwortliche Steuerung aller Aktivitäten der in die Bildungs-, Erziehung- und Betreuungsaufgaben einbezogenen Personen in den Schulen sowie die lokale Zusammenarbeit zu intensivieren. Dafür reichen jedoch die vorhandenen Kapazitäten der Beteiligten (Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Multiprofessionelle Teams, OGS-Mitarbeiter, Schulbegleiter, Sprach- und Integrationshelfer, Jugendhilfe) oftmals nicht aus.

Die gegebenen Bedingungszusammenhänge für deren Aufgabenwahrnehmung, die gegebenen personellen Ausstattungen sowie deren Finanzierungsstrukturen an den Schulstandorten reichen objektiv nicht aus. Die Schule gestaltet das Schulleben in eigener Verantwortung und organisiert ihre Angelegenheiten selbständig (§3SchulH). Die Stärkung der Steuerungsverantwortung in den Schulen erfordert eine verlässliche Finanzierungsstruktur. Diese ist von den gesetzlichen Aufgaben- und Leistungsträgern dem Land (Bildung, Erziehung, Betreuung) und den Kommunen (Räume Sachausstattung; Mittagessen) gemeinsam als pflichtige Aufgabe zu gewährleisten. Die Offene Ganztagsgrundschule bildet mit dem Unterricht der Lehrkräfte (nach Stundentafel) und mit dem Angebots- und Zeitrahmen für das offene außerunterrichtliche Angebot eine Einheit.

Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Gesamtfinanzierung dieser Einheit für Bildung, Erziehung und Betreuung liegt beim Land.

Den Schulträgern gewährt das Land für die außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote (§9 Abs. 2 u. 3 SchulG) Zuschüsse nach Maßgabe des Haushalts. Damit steht das Land neben der personellen Ausstattung mit Lehrern auch für die bedarfsgerechte Finanzausstattung für die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsgrundschulen insgesamt in der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Wir kommunalen Schulträger haben die gesetzliche Verantwortung die Aufgaben und für die Finanzierung der Bereitstellung der umlichkeiten für den Ganztag sowie für die Qualität, Beschaffung, Organisation, Bereitstellung des Mittagstisches für die Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag.

Gegenwärtig gestattet das Land den Schulträgern zur Finanzierung Offener Ganztagsgrundschulen Elternbeiträge zu erheben. Die Elternbeiträge können auf die Eigenleistungen des Schulträgers angerechnet werden. Dieses „Schulgeld“ haben bereits einzelne Kommunen in NRW teilweise oder ganz abgeschafft und den Einnahmeausfall durch kommunale Eigenmittel ersetzt (vgl. Antwort der Landregierung auf die Große Anfrage 2, Drucksache 17/2017). Nicht für alle Kommunen ist das mit der eigenen Finanzkraft möglich und zulässig. Damit wird das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule im Hinblick auf Qualität und Finanzausstattung abhängig vom Wohnort der Schulkinder und dem Einkommen der Eltern.

Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem Ziel der Landesregierung, vergleichbare Qualitäten für das Angebot offener Ganztagsgrundschulen im Land zu gestalten und zu sichern.

Auch die Bundesregierung möchte nach der Koalitionsvereinbarung, dass schrittweise auf Elternbeiträge für schulische Veranstaltungen in außerunterrichtlichen Bereichen an den Schulen verzichtet wird. Geplant ist, dass Länder bzw. die Kommunen dafür einen finanziellen Ausgleich aus Bundesmitteln erhalten. Wir appellieren schon jetzt mit Nachdruck an die Landesregierung, dass die in Aussicht gestellten Bundesmittel für die Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder nicht zur Reduzierung der Landesmittel für außerunterrichtliche Ganztagsangebote bei den Schulträgern führen dürfen.

Die Gesamtverantwortung für die Qualität und die Finanzierung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben an den Offenen Ganztagsgrundschulen muss zukünftig das Land tragen. Dafür kann das Land dann die entsprechenden personellen und sachlichen Qualitätsstandards in Verantwortungsgemeinschaft mit den Schulträgern einfordern. Nur auf diese Weise kann das von Eltern in unserem Land sehr nachgefragte Schulangebot unabhängig vom Wohnort der Kinder und dem Einkommen der Eltern wirksam gestaltet werden.

Unter dem Motto „Gute OGS darf keine Glückssache sein“ haben die freien Wohlfahrtsverbände des Landes NRW vor den Sommerferien 2017 eine große öffentlichkeitswirksame Kampagne durchgeführt. Darin wurde eine zukunftssichere, verlässliche Finanzierung der OGS, verbindliche und einheitliche Standards bezüglich Qualitätsanforderungen, Raumgrößen, Anzahl der Kinder pro Gruppe, Ausbildung des Personals und einen klaren, gesetzlich festgeschriebenen Auftrag für die OGS analog zu den Kindertagesstätten gefordert. Die zurzeit ungleichen Rahmenbedingungen führen zu ungleichen und ungerechten Bildungschancen, je nachdem, in welcher Stadt ein Kind wohnt.

Seit dieser letzten Kampagne kommen die freien Wohlfahrtsverbände des Landes NRW zu der Feststellung, dass die von Seiten des Landes zugesicherte qualitative Stärkung des Ganztags noch nicht in der gewünschten Form umgesetzt worden ist.

Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich eine zweite Kampagne der Freien Wohlfahrtspflege unter dem Motto „Wir bleiben dran! Wir fordern ein Rettungspaket für den Offenen Ganztag!“ gestartet. Im Zentrum dieser Kampagne steht eine Online-Petition, die die ursprünglichen Forderungen nach qualitativen Standards, einer gesetzlichen Regelung, einer auskömmlichen Finanzierung und zusätzlichen Ausbauprogrammen erneut aufgreift.

Die kommunalen Schulträger in der StädteRegion Aachen sind sich sehr bewusst, dass der Ausbaubedarf des offenen Ganztages einen besonderen Stellenwert bei allen Beteiligten in der Schullandschaft einnimmt und unterstützt aus diesem Grund die Bemühungen der freien Wohlfahrtspflege.

Mit diesem Positionspapier unterstützt die Stadt Würselen das Ansinnen der freien Wohlfahrtsverbände und möchte die Landesregierung auf den besonderen Handlungsbedarf hinweisen, die OGS im Sinne unserer Kinder und Familien zeitnah weiter zu entwickeln und die Forderungen aus der Petition der Wohlfahrtsverbände schrittweise umzusetzen.

Das offene Ganztagsangebot ist hierbei als pädagogischer Teil der Schule und damit ganz klar als Landesaufgabe einzustufen, so dass die Verantwortlichkeiten klar definiert sind.

Wir Schulträger stehen für eine solche Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsgrundschulen in unserem Land gerne als Partner bereit.

Diese Petition wird vom Rat der Stadt Würselen zur Weiterleitung an die Landesregierung NRW beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Positive Rahmenbedingungen in der Offenen Ganztagsschule tragen zu verbesserten Bildungschancen der Kinder bei.

 

 

Anlage/n:

Positionspapier Freie Wohlfahrtspflege Finanzierung OGS11092018

OGS Petition 11092018


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 06. November 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 09. Oktober 2018Sitzung des Bildungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bildungsausschuss
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Tagesordnung