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Förderprogramm "NRWeltoffen"; Fortführung ab dem
[01.01.2019](si010.asp?YY=2019&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2019 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9447

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt den im Rahmen von NRWeltoffen erarbeiteten Entwurf des Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus für die StädteRegion Aachen.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die in dem der Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0502 als Anlage beigefügten Konzeptentwurf empfohlenen Maßnahmen nachglichkeit umzusetzen.

 

 

Sachlage:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.2017 mit dem Programm „NRWeltoffen“ eine Förderkulisse für eine Entwicklung bzw. Fortschreibung von Handlungskonzepten gegen Rechtsextremismus und Rassismus für Kreise und kreisfreie Städte geschaffen. Die StädteRegion Aachen hat einen Zuschlag im Rahmen des Programms erhalten.

r die Umsetzung des Projekts wurden der StädteRegion Aachen finanzielle Mittel für die Jahre 2017 und 2018 bis zu einer Höhe von 140.000 Euro als Zuschuss für Personalkosten sowie r Sachkosten zur Verfügung gestellt. Es war daher möglich, zum 25.09.2018 einen neuen Mitarbeiter mit einem Stellenanteil von 87,18 % (EG TVöD 11) einzustellen.

Es bestehen enge Verbindungen zwischen dem Projekt „NRWeltoffen“ und dem städteregionalen Programm „Miteinander in der StädteRegion Aachen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“. Daher fungiert der „Miteinander“-Beirat auch als Steuerungsgruppe r das städteregionale Projekt im Rahmen des Programms NRWeltoffen“.

In der städteregionalen Umsetzung vonNRWeltoffen“ wurde eine aushrliche Ist- und Bedarfsanalyse durchgeführt. In Absprache mit dem Land und der Steuerungsgruppe wurde ein Forschungsdesign für diese Analyse erstellt. Es wurden 28 Gruppeninterviews mit verschiedenen Zielgruppen durchgeführt. Die ausgewerteten Interviews haben als Grundlage der genannten Erhebung des Ist-Zustandes in der SdteRegion Aachen gedient. Der Entwurf zu dem so neu entstandenen Konzept liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Neben der konzeptionellen Arbeit konnte die StädteRegion Aachen aufgrund der Landesförderung mehrere kostenintensive Maßnahmen (wie spezielle rassismuskritische Trainings, Fortbildungen etc.) anbieten, die das vorhandene Budget des Kommunalen Integrationszentrums übersteigen. Ein Schwerpunkt wurde dabei auf den Elementarbereich gelegt.

Weiterführung & Umsetzung des Handlungskonzeptes

Mit Erlass vom 26.09.2018 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass das Ministerium beschlossen hat, das Förderprogramm „NRWeltoffen“ im Jahr 2019 fortzuführen. Die Aufforderung zur Antragstellung auf Fortsetzung der Förderung im nächsten Jahr wurde ebenfalls in diesem Schreiben angekündigt.

Eine weitere Antragstellung durch die StädteRegion ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Die konzeptionellen Arbeiten am Handlungskonzept wurden abgeschlossen. Das Konzept gibt im Hinblick auf die Thematik „Rechtsextremismus und Rassismus“ einen Einblick in die Ist-Situation der Region. Darauf aufbauend werden Ziele formuliert und Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen.

Durch die weitere Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine Umsetzung des Handlungskonzeptes im Rahmen von „NRWeltoffen“ ermöglicht. Diesesrde die Angebote des städteregionalen Programms „Miteinander in der StädteRegion Aachen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ sinnvoll ergänzen.

Durch die Fortsetzung von „NRWeltoffen“re es darüber hinaus möglich, auch weiterhin kostenintensivere Maßnahmen (spezielle Fortbildungen o.ä.) anzubieten, ohne das Budget der StädteRegion zu belasten.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Das Programm „NRWeltoffen“ wird weiterhin durch einen Mitarbeiter im Umfang von 87,18 % Stellenanteil wahrgenommen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zurhe von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 € pro Haushaltsjahr begrenzt. Der Eigenanteil der StädteRegion wird über die Bereitstellung des Arbeitsplatzes sowie über anteilige Personalkosten städteregionaler Mitarbeiter eingebracht.r den die Aufgabe wahrnehmenden Mitarbeiter sind entsprechende Personalaufwendungen im Haushaltsentwurf 2019 beim Produkt 06.08.01 „Kommunales Integrationszentrum“ Teilprodukt 946200 „zusätzliche Integrationsarbeit/ Antirassismusarbeit“ eingeplant.

Soziale Auswirkungen:

Die StädteRegion befasst sich seit Jahren kontinuierlich mit dem Themenfeld. Es bestehen tragfähige institutionelle Strukturen. Im Rahmen des Förderprogramms „NRWeltoffennnen die bestehenden Angebote von „Miteinander in der StädteReigon Aachen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ ergänzt und erweitert werden.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlage:

Entwurf des Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus für die StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Dezember 2018Sitzung des Städteregionstages

Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 29. November 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

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Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Donnerstag, 22. November 2018Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

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Vorberatung
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
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Tagesordnung