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Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe im Teilhaushalt 06.30
Hilfe für junge Menschen und ihre Familien


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4804

Der Rat der Stadt stimmt der Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe im Teilhaushalt 06.30 für die Leistungsgewährung der Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2018 von insgesamt 870.000 € zu, die sich wie folgt verteilt:

650.000,-beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533202, Heimerziehung

150.000,-beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 523200, Kostenerstattung - familienunterstützende Hilfen

70.000,-beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533114, intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung

Deckung:

385.000,- € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 448200, Erstattungen von Gemeinden

206.000,- € beim Kostenträger 313002020 / Sachkonto 414142, Integrationspauschale

279.000,- € Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Herbert Zierden

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

gez. Ludwig Bremen

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss über die HSP-Maßnahme 06.30.01Externes Controllingim Bereich der Hilfen für junge Menschen undihren Familien beauftragt, eine Optimierung der Leistungsgewährung bei den Hilfen zur Erziehung herzustellen. Das Unternehmen „IMAKA Institut für Managment GmbH“legte der Stadtverwaltung Würselen im April 2016 in diesem Zuge einen Ergebnisbericht über die durchgeführte Organisationsuntersuchung vor, worauf der Fachdienst 3.3 ein an den darin beschriebenen Handlungsempfehlungen orientiertes Umsetzungskonzept entwickelte. Hieraus ergaben sich zum Einen Einsparpotentiale im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung für die nachfolgenden Haushaltsjahre, zum Anderen wurde auch die damit einhergehende Notwendigkeit dargestellt, entsprechende strukturelle Voraussetzungen durch Stellenplanausweitungen und zusätzliche Sachmittel zu schaffen.

Im November 2016 wurden folgende Finanzziele für die Hilfen zur Erziehung als Grundlage aller weiteren Haushaltsberatungen festgesetzt:

2017

2018

2019

2020

2021

I.Transferleistungen

Grundlage: Prognose III. Quartal 2016

6.600.000

6.600.000

6.600.000

6.600.000

6.600.000

Ergebnis HSP-Maßnahme bei vorliegenden „Maßnahmen-Voraussetzungen“

HHVB

200.000

HHVB

600.000

HHVB

800.000

HHVB

1.000.000

HHVB

1.200.000

2,5 % jährliche Kostensteigerung

HHVS

165.000

HHVS

170.000

HHVS

175.000

HHVS

180.000

HHVS

185.000

Ergebnis Transferleistungen

6.565.000

6.170.000

5.975.000

5.780.000

5.585.000

II. Maßnahmen-Voraussetzungen

Personalkosten

HHVS

186.000

HHVS

186.000

HHVS

186.000

HHVS

186.000

HHVS

186.000

EDV-Programm

0

HHVS

32.300

HHVS

3.300

HHVS

3.300

HHVS

3.300

Sonstige Kosten incl. Beratungshonorar

HHVS

150.000

HHVS

150.000

HHVS

150.000

HHVS

150.000

HHVS

150.000

Ergebnis Maßnahmen-Voraussetzungen

HHVS

336.000

HHVS

368.300

HHVS

339.300

HHVS

339.300

HHVS

339.300

Die hier dargestellten Mehraufwendungen für Personal resultieren aus Stellenplanausweitungen von insgesamt 3,62 VZÄ(Vollzeitäquivalent), die bis März/April 2017 umgesetzt werden konnten und sich wie folgt auf die unterschiedlichen Dienste verteilten:

  • 0,62 VZÄ Ausbau Sozialpädagogische Familienhilfe als Eigenleistung
  • 1,0 VZÄ Erweitertes Funktionsbild Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • 1,0 VZÄ Ausbau Eingliederungshilfe
  • 0,5 VZÄ Intensivierung Reintegration

(Stellenverschiebung aus ASD)

  • 0,5 VZÄ Ausbau Fallverantwortung Pflegekinderdienst

(Stellenverschiebung aus ASD)

  • 0,5 VZÄ Einführung Teamkoordination Besondere Soziale Dienste

(Stellenverschiebung aus ASD)

  • 1,0 VZÄ Kompensation der Stellenverschiebungen ASD

An dieser Stelle muss angemerktwerden, dass die Einführung der Teamkoordination Besondere Soziale Dienste erst zum01.08.2018erfolgt ist und die dafür vorgesehene Personalkapazität bis dahin die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes umsetzte.

Zudem konnte die Intensivierung der Reintegration um 0,5 VZÄlediglich im Zeitraum Februar bis Mai 2017 erfolgen, da es danach zu einer Langzeiterkrankung einer Mitarbeiterin aus diesem Bereich kam. Erst seit März 2018 arbeitet die Reintegration tatsächlich mit 1,0 VZÄ.

Durch die beschriebenen strukturellen Veränderungen konnten in unterschiedlichen Bereichen Prozessoptimierungen erfolgen.

Im Allgemeinen Sozialen Dienst und in den Sonderdiensten konnte sich neben einer veränderten Zugangssteuerung zu den Hilfen zur Erziehung, das Steuerungselement der Hilfekonferenz etablieren. Außerdem wurde der Beratungs- und pädagogische Diagnoseprozess vor der Einrichtung einer Hilfe zur Erziehung intensiviert und vereinheitlicht.

Im Zuge des Aufbaus eines Fach- und Finanzcontrollings konnte in einem ersten Schritt ein Controlling-Instrument entwickelt und eingesetzt werden, dass gebundene Finanzmittel ausweist und somit frühzeitigere Steuerung ermöglicht.

Eine erste Auswertung des Jahres 2017 zum Fallbestand der Sozialpädagogischen Familienhilfe in Eigenleistung zeigte, dass die Laufzeiten im Vergleich zu den externen Jugendhilfeanbietern deutlich kürzer sind, gleichzeitig jedoch die festgelegten Ziele eher erreicht werden und die Abbruchquote geringer ausfällt.

Wie bereits in der Sitzungsvorlage VO/18/0093 (Hilfen zur Erziehung; hier: Jahresbericht 2017) ausführlich dargestellt, konnte nach durchgehenden Ausgabensteigerungen in den Vorjahren, für das Haushaltsjahr 2017 ein Gegentrend verzeichnet werden, der damit absolut gegenläufig zu den beschriebenenEntwicklungen im Land Nordrhein-Westfalen ausfällt (HzE Bericht 2018, Veröffentlichung März 2018). Durch die erzielte Ausgabensenkung wurde das Finanzziel in den Transferleistungen für 2017 erreicht und sogar um fast 300.000 €unterboten. Gleichzeitig wurden im Haushaltsjahr 2017 beim Vergleich des Ergebnisses zum HH-Ansatz rund 1.300.000 €Mehrerträge erzielt.

Hier wird die Stellenausweitung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Beitrag in der Form geleistet haben, noch offene Kostenerstattungen bearbeiten zu können.

Auf Grundlage der aus dem bisherigen externen Beratungsprozess erzielten Erkenntnisse und der hier dargestellten Ergebnisse hat die Firma IMAKA folgende weitere organisatorische Änderungen empfohlen, die auch der Sitzungsvorlage VO/18/0189 zu entnehmen sind:

  • 1,0 VZÄ Vorübergehende Ausweitung Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • 1,0 VZÄ Ausweitung Allgemeiner Sozialer Dienst
  • 0,5 VZÄ Ausweitung Controlling in der Jugendhilfe

Durch die Stellenausweitung im Allgemeinen Sozialen Dienst kann bereits vorhandenes Personal, mit bis zum Jahresende befristeten Stellenanteilen, weiterbeschäftigt werden.

Die Stelle Controlling wurde zum13.08.2018besetzt, die Stelle in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist derzeit noch unbesetzt.

Aktuelle Auswertungen zeigen, dass die zu erwartenden Aufwendungen (Transferleistungen) der Hilfen zur Erziehung, durch bereits gebundene Finanzmittel sowie Kosten für noch im zweiten Halbjahr neu einzurichtende Hilfen, voraussichtlich deutlich über dem Haushaltsansatz für 2018 liegen werden. Hierfür sind insbesondere drei auffällige Entwicklungen verantwortlich.

Die durchschnittlichen Fallzahlen im Leistungsbereich §34 SGB VIII Heimerziehung sind im Vergleich mit dem Haushaltsjahr 2017 deutlich gestiegen. Neben der erheblichen Fallzahlsteigerung kam es innerhalb nur einen Jahres zusätzlich zu einer durchschnittlichen Kostensteigerung pro Fall von etwa 4,5 %.Diese Entwicklung stellt einen Sondereffekt dar, dain den zurückliegenden Jahren eine kontinuierliche Fallzahlsenkung erreicht werden konnte.

Hier muss erwähnt werden, dass jeder einzelne Fall auch 2018 unverändert auf den pädagogischen Bedarf überprüft wird und somit seine Berechtigung hat, um Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche entgegenzuwirken.

Ohne die ergriffenen Maßnahmen wäre vermutlich noch eine wesentlich höhere Kostensteigerung eingetreten. Der Prozess wird nach wie vor von IMAKA begleitet, sodass die eingetretene Kostensteigerung auch aus deren Sicht nicht zu vermeiden war.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird mit einer überplanmäßigen Aufwendung von 650.000 €in der Heimerziehung gerechnet.

Zusätzlich wird mit einer weiteren überplanmäßigen Aufwendung bei der Kostenerstattung an Gemeinden in Höhe von 150.000 €gerechnet.Diese treten im Zuge von Wechseln in der örtlichen Zuständigkeit auf, zum Beispiel insbesondere durch Veränderungen des Aufenthalts von Sorgeberechtigten.Neben den laufenden Kostenerstattungen wurden durch den Fachdienst 3.3 alle noch offenen Erstattungen an andere Träger ermittelt. Diese werden mit für das Haushaltsjahr 2018 relevanten Aufwendungen in Höhe von insgesamt etwa 435.000 € kalkuliert.

Eine dritte überplanmäßige Aufwendung ist für die Hilfeart nach § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Höhe von 70.000 € erforderlich. Hierfür sind für drei jugendliche Mädchen externe Unterbringungen, zwei davon im Ausland, verantwortlich. Neben der zwingenden pädagogischen Notwendigkeit in diesen Einzelfällen, konnten noch wesentlich teurere Unterbringungen in hochintensiven therapeutischen Einrichtungen, bzw. in geschlossenen Einrichtungen vermieden werden, die (geschlossene Einrichtungen) zudem aber deutschlandweit voll belegt sind.

Da gleichzeitig auf der Ertragsseite bei den Kostenerstattungen von Gemeinden für das laufende Haushaltsjahr eine Haushaltsverbesserung von 385.000 €erwartet wird, die als Teildeckung für die zuvor beschriebenen Mehraufwendungen dienen kann, ergeben sich insgesamt im Gesamtbudget der Hilfen zur Erziehung voraussichtlich noch Mehraufwendungen von 485.000 €.

Mit den Erkenntnissen über die zu erwartende Ausgabenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehungkonnte in den vergangenen Wochen,durch einen Arbeitsmehraufwand im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie im Controlling und auch durch eine verstärkte Transparenzhinzur Kämmerei, die Ertragsseite kurzfristig deutlich gründlicher beleuchtet werden.

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse müssen erforderliche Anpassungen der bisher vereinbarten Finanzziele für die kommenden Jahre in den Etatberatungen 2019ff thematisiert werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Vorbehaltlich der tatsächlichen Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung lassen sich die finanziellen Auswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt zusammenfasen:

Mehrausgaben in 2018:

650.000,- € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533202, Heimerziehung

150.000,- € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 523200, Kostenerstattung - familienunterstützende Hilfen

70.000,- € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533114, intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung

Deckung:

385.000,- € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 448200, Erstattungen von Gemeinden

206.000,- € beim Kostenträger 313002020 / Sachkonto 414142, Integrationspauschale

279.000,- € Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer

Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 24.10.2018 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW der Bezirksregierung Arnsberg die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000.000,- € zugewiesen. Die Mittel sind bestimmt für die Auszahlungen der Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen nach § 14a Teilhabe- und Integrationsgesetz. Die von der Bezirksregierung übersandte Verteilungsberechnung weist für die Stadt Würselen einen Betrag von 206.224,- € aus. Nach Vorlage des erwarteten Bewilligungsbescheides wird dieser Betrag beim Kostenträger 313002020, Sachkonto 414142 vereinnahmt und kann dann zur dargestellten Deckung Verwendung finden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Eltern haben bei der Erziehung ihrer Kinder einen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Damit sollen Eltern in Würselen bei Bedarf unterstützt werden, um auf Dauer mit ihren Kindern und als Familie zurechtzukommen.


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Dienstag, 11. Dezember 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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