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Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans
227 im Bereich "Am Kaiser"


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4540

  1. Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan 227 im Bereich „Am Kaiser“ aufzustellen. Die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan sind dem Ausschuss vorzulegen, bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB erfolgt.
  2. Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten und vorzulegen, der die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger für die Erstellung der erforderlichen Planungsunterlagen zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung regelt.

gez. Nelles, 26.11.2018.gez. von Hoegen, 22.11.2018

BürgermeisterErster und techn. Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 19.11.2018 gez. Frau Hennig, 19.11.2018.

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit E-Mail vom vom 07.11.2018 wird beantragt, im Bereich Am Kaiser einen Bebauungsplan aufzustellen, der den Bau eines Lebensmittelmarktes mit 1.112 Verkaufsfläche einschließlich Bäcker und Café zulässt (siehe Unterlagen in der Anlage).

Der in dem Bereich vorhandene rechtsverbindliche Bebauungsplan 126/1.Änderung vom 13.08.2010 weist die Flächen als „Besonderes Wohngebiet (WB) gemäß § 4a Baunutzungsverordnung BauNVO aus. Bebaubar nach diesem Bebauungsplan ist jedoch nur der Bereich entlang der Straße „Am Kaiser. Im Bereich zwischen Am Kaiser“ HNr. 7 und HNr. 11 weisen die Baufenster eine größere nicht überbaubare Lücke auf. Im gesamten ckwärtigen Bereich sind keine überbaubaren Flächen vorhanden. Die Hofanlage „Am Kaiser“ Nr. 7 soll abgebrochen werden, so dass eine ausreichend große Lücke für die Zufahrt und Stellplatzanlage entsteht.

Der großflächige Lebensmittelmarkt ist innerhalb einem besonderen Wohngebiet nicht zussig. Es ist daher erforderlich, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der ein Sondergebiet Lebensmittelfachmarkt“ festsetzt. Parallel ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Statt der Wohnbaufläche soll der Flächennutzungsplan Sondergebiet Lebensmittelfachmarkt darstellen, damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

Der großflächige Lebensmittelfachmarkt kann Am Kaiser angesiedelt werden, weil es sich um einen Entwicklungsstandort innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Bardenberg (ZVB) im Nahversorgungszentrum Bardenberg handelt. Die Ansiedlung des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels ist mit dem städteregionalen Arbeitskreis STRIKT und der Bezirksregierung Köln abzustimmen.

Das Verfahren zur Aufstellung der 12. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes 227 sollen gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Der Bebauungsplan und alle Gutachten sind von dem Vorhabenträger zu erstellen bzw. in Auftrag zu geben. Neben dem Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sind die Begründung und der Umweltbericht zu erarbeiten. Auch zur Flächennutzungsplan- änderung gehören eine Begründung und ein Umweltbericht. Zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes werden ein Verkehrsgutachten (Anbindung „Am Kaiser“), ein Immissionsgutachten, ein Bergbaugutachen, ein landschaftspflegerischer Begleitplan, ein Artenschutzgutachten Stufe I, ein Entwässerungsgutachten und ein Bodengutachten benötigt. Weiterhin ist eine Standortuntersuchung zur Bodennutzung erforderlich. Für die Erstellung der genannten Unterlagen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger gemäß § 11 BauGB erforderlich.

Die Bürgerversammlung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sollen erst durchgeführt werden, wenn ein großer Teil der Gutachten vorliegt, so dass die Bürger und Träger öffentlicher Belange über die Auswirkungen der Planung informiert werden können.

Die Verwaltung schlägt vor, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan 227 im Bereich Am Kaiser aufzustellen. Die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan sind dem Ausschuss vorzulegen, bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB erfolgt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine, die Kosten zur Erstellung des Bebauungsplanes und aller Gutachten übernimmt der Vorhabenträger.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage/n:

  1. Übersicht Planbereich
  2. Lageplan zum Lebensmittelfachmarkt
  3. Vorentwurf Grundriss

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Dezember 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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