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Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen im Jahresabschluss 2017


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6446

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2017 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 entstanden sind, zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Ziff. 3 der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 EUR.

Jahresabschlussbuchungen gelten gemäß § 9 Ziff. 3 als unerheblich.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 EUR entschieden.

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 Abs. 2 GO NRW,

Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2017 vom 11.05.2017

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die Mehraufwendungen und -auszahlungen sind jeweils gedeckt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen.

 

 

Anlage/n:


Liste der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahresabschluss 2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 11. Dezember 2018Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung