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Bebauungsplan 223 sowie 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bardenberger Gässchen;
hier: Änderung des Planbereiches


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4832

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes 223 und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend der Anlagen 2 und 3 zu ändern.

gez. Nelles, 24.01.2019gez. von Hoegen, 21.01.2019

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 17.01.2019.gez. Jenniches, 17.01.2019

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat am 06.09.2018 beschlossen, r den in Anlage 1 dargestellten Planbereich den Bebauungsplan 223 sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bardenberger Gässchen aufzustellen. Ein entsprechender Antrag wurde seitens der SPD- und FDP-Fraktion mit Schreiben vom 22.02.2018 und seitens der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 06.02.2018 eingereicht.

Mit Schreiben vom 09.11.2018 wurde bei den Eigentümern der Flurstücke innerhalb des Planbereiches abgefragt, ob ein Interesse zur Bebauung ihrer Grundstücke besteht. Bislang hat sich der Eigentümer der mittleren Parzelle (Flurstück 499, Flur 18, Gemarkung Würselen) nicht abschließend geäert, ob seinerseits eine Mitwirkungsbereitschaft besteht. Da nicht absehbar ist, ob er sich am Verfahren beteiligt, empfiehlt die Verwaltung, den Geltungsbereich auf dierdlichen Flurstücke (Flurstücke 567 und 568, Flur 18, Gemarkung Würselen) zu reduzieren. Aufgrund des notwendigen Straßenausbaus sollen zudem die öffentlichen Verkehrsflächen des Bardenberger Gässchens in diesem Bereich in das Plangebiet aufgenommen werden. Der geänderte Planbereich ist in Anlage 2 und 3 dargestellt.

Der Eigentümer des Flurstückes 568 ist daran interessiert, sein Grundstück mit drei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage zu bebauen (siehe Anlage 4). Da die nähere Umgebung im Bereich des Bardenberger Gässchens von Einfamilienhäusern geprägt ist, empfiehlt die Verwaltung jedoch, nur eine Bebauung mit Einfamilienhäusern in offener Bauweise oder als Reihenhäuser zuzulassen. Dies entspricht auch dem Antrag der SPD- und FDP-Fraktion vom 22.02.2018: Zulässig soll die Errichtung weiterer Einfamilienhäuser zu Wohnzwecken in offener Bauweise oder als Reihenhäuser sein.“

Es wird vorgeschlagen, den Planbereich für den Bebauungsplan 223 und die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 2 und 3 zu reduzieren. Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich notwendiger Gutachten soll durch einen Vorhabenträger erfolgen, mit dem ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind ein Entwässerungs-, Immissions-, Artenschutz- und Bergbaugutachten sowie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Weiterhin ist eine Planung für den Ausbau des Bardenberger Gässchens inklusive Kanal vorzulegen. Der Straßenausbau soll ebenfalls innerhalb des städtebaulichen Vertrages geregelt werden, sodass für die Stadt keine Kosten anfallen. Aufgrund der Grundstücksgröße ist das 25%-Modell anzuwenden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB kann erst nach Vorliegen entsprechender Unterlagen durchgeführt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich notwendiger Gutachten sollen von einem Vorhabenträger übernommen werden. Bei Realisierung des Bebauungsplanes fließen der Stadt aus der Umsetzung des 25%-Modells Einnahmen zu.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: BP 223 Übersicht alt

Anlage 2: BP 223 Übersicht neu

Anlage 3: BP 223 Kataster neu

Anlage 4: Entwurf mit Mehrfamilienhäusern


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Februar 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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