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Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath;
hier: Ermäßigung für Begleitpersonen von Behinderten


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6531

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung der Entgeltordnungr die Bäder der Stadt Herzogenrath (5_5) zu.

Beschlussvorschlagr den Stadtrat:

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung der Entgeltordnungr die Bäder der Stadt Herzogenrath (5_5) zu.

 

 

Sachverhalt:

Bisher sah die Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath vor, dass Begleitpersonen von Menschen mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG) 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis der Bäder erhalten.

Aus Sicht der Verwaltung und aufgrund der Erfahrungswerte aus dem Bäderbereich werden Begleitpersonen von Menschen mit dem Merkzeichen H (Hilflose Menschen) nach der derzeit gültigen Entgeltordnung benachteiligt.

Des Weiteren ist laut der aktuellen Fassung nicht vorgesehen, dass auch Personen mit dem Zusatz B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) eine Ermäßigung von 50 % erhalten.

Daher soll die Engeltordnung dahingehend ergänzt werden, dass die Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den Ausweismerkzeichen B und H ebenfalls eine Ermäßigung von 50 % erhalten.

Einhergehend mit den o. a. Ergänzungen soll die derzeit gültige Entgeltordnung durch einige redaktionelle Änderungen aktualisiert werden.

Eine Gegenüberstellung der aktuellen und neuen Fassung der Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind kursiv und im Fettdruck dargestellt.

Rechtliche Grundlagen:

Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath (5_5)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanziellen Auswirkungen sind unwesentlich und können nicht beziffert werden.

 

 

Anlage:

Synopse Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath (5_5)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Mai 2019Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Donnerstag, 14. Februar 2019Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug