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Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für
Projekte und Initiativen zur Inklusion; Neuausrichtung der Förderung


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. März 2019 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9537

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beschließt die Neuausrichtung der Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Initiativen zur Inklusion.

 

 

Sachlage:

Im Städteregionsausschuss am 16.06.2016 wurde die „Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Initiativen zur Inklusion“ beschlossen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2016/0188).

Damit trat ein Steuerungsinstrumentr die Durchführung von inklusiven Projekten in Kraft, mit dessen Hilfe Doppelförderungen vermieden und objektive Bewertungskriterien r Zuwendungen geschaffen wurden.

Die Förderrichtlinie richtet sich besonders an kleinere Initiativen und Ehrenamtler, dieTeilhabe ermöglichen und gesellschaftliches Bewusstsein für das Thema Inklusion schaffen.

In den vergangenen Jahren hat sich in der Anwendung der Richtlinie gezeigt, dass diese sowohl in ihrer inhaltlichen als auch textlichen Ausgestaltung an einigen Stellen nachzubessern ist. Auch wurden in den letzten Jahren die Fördermittel nicht ausgeschöpft.

Aus diesen Gründen hat die Verwaltung die Richtlinie überarbeitet. Zum Beispiel sind einzelne Textpassagen neu formuliert worden, anschauliche Beispiele eingegt, die Projektabwicklung vereinfacht und die Förderung von Kleinstbeträgen erglicht. Der Fokus auf Projekte in der StädteRegion Aachen wurde hervorgehoben.

Die Neuausrichtung der Richtlinie hat zum Ziel, das bessere Verständnis zu fördern, offen für eine größere Projektbreite zu sein und die Projektabwicklung r die Antragssteller zu vereinfachen. Dies soll zukünftig einen vermehrten Abruf der Fördermittel mit sich bringen.

Diehe der Fördersumme bleibt zukünftig erhalten. So beträgt der Fördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und darf den Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.

Die Förderrichtlinie wird in Leichte Sprache übertragen und auf der Internetseite der Städteregion zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird sie als Broschüre ausgelegt und verteilt.

Die Textpassagen der bisherigen Richtlinie werden im Anhang der Neuausrichtung gegenüber gestellt. Die neue Richtlinie tritt ab dem 01.04.2019 in Kraft.

Rechtslage:

Das Förderprogramm „Richtlinie der Städteregion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Initiativen zu Inklusion“ ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Produkt 05.03.04 sind unter dem Sachkonto 543963 „Sachaufwand Inklusion“ im Haushalt 2019 insgesamt 75.000 € veranschlagt. Davon ist ein Betrag in Höhe von 30.000 €r Zuwendungen zur Förderung der Inklusion reserviert.

Auswirkung auf die Stärkung der Inklusion:

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Einführung der Richtlinie sollen Initiativen und Projekte, die sich mit der Stärkung der Inklusion in der StädteRegion Aachen befassen, unterstützt werden.

Im Auftrag:

gez.: Prof. Dr. Vomberg

Anlage:

Synopse der Änderungen „Richtlinie der Städteregion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Initiativen zu Inklusion“

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 28. März 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 27. März 2019Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Dienstag, 19. März 2019Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Vorberatung
Ausschuß
Inklusionsbeirat
Details
Tagesordnung