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Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und/oder
schweren Mehrfachbehinderungen in der StädteRegion Aachen; Vorstellung


Letzte Beratung
Dienstag, 19. März 2019 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9531

Sachlage:

Die medizinische Versorgung von Menschen mit geistigen oder schweren Mehrfachbehinderungen kann niedergelassene Ärzte*innen im Praxisalltag vor große Herausforderungen stellen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die Gründung von Behandlungszentren speziell für die medizinische Behandlung von Erwachsenen mit Behinderungen ermöglicht.

Auf Grundlage des in das Sozialgesetzbuch V aufgenommenen § 119 c sollen die Zentren für eine verbesserte, strukturierte Versorgung dieser Patientengruppe sorgen. Die Finanzierungen liegen in den Händen der Krankenkassen bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen, die über die Zulassung entscheiden und Leistungsvereinbarungen mit den Trägern abschließen.

Grundlage ist die Rahmenkonzeption Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) vom 12.10.2015“, die zwischen den Fachverbänden der Behindertenhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung abgestimmt wurde.

Angelegt sind die MZEB vor allem darauf, die notwendigen und oft komplexen Behandlungstherapien für Erwachsene mit schwerer Behinderung zu organisieren und fachlich zu begleiten. Dazu zählt auch die Koordination der an der Behandlung beteiligten Fachärzte und therapeutischen Experten, etwa Logopäden oder Ergotherapeuten, bestenfalls in Absprache mit dem Hausarzt des Patienten.

Eine enge Vernetzung der Zentren mit umliegenden Haus- und Fachärzten, statioren Einrichtungen und Beratungsstellen zählt nach den Rahmenvorgaben der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ebenfalls zu den entscheidenden Kriterien.

Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind seitdem zwölf dieser spezialisierten Zentren entstanden. In der Region Aachen haben das Universitätsklinikum RWTH Aachen und das Alexianer Aachen die Zulassung bekommen. Die von den Zulassungsausschüssen in Nordrhein erteilten Ermächtigungen sind zunächst auf maximal vier Jahre befristet.

In der Sitzung des Inklusionsbeirats werden Vertreter*innen der Medizinischen Zentren für Erwachsene mit geistigen Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen der Region Aachen ihre Arbeit vorstellen (Klinikum RWTH Aachen, Alexianer Aachen).

Rechtslage:

Artikel 25 -Gesundheit- der UN-Behindertenrechtskonvention stärkt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.

Insbesondere bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen.

Entsprechend wurde 2015 das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geändert, um auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen.

Unter anderem wird gefordert, medizinische Behandlungszentren einzurichten, um die Versorgung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen zu verbessern.

Auch sollen Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention haben.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Die Angebote der beiden Beratungsstellen in der Region Aachen erweitern das gesundheitliche Angebot für Menschen mit Behinderung, damit wird die Inklusion in der Städteregion Aachen weiterentwickelt und gestärkt.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez.: Prof. Dr. Vomberg


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Beratungsfolge

Dienstag, 19. März 2019Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Inklusionsbeirat
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