ALLRIS barrierefrei gestalten; Antrag eines Beiratsmitglieds
- Letzte Beratung
- Dienstag, 19. März 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9627
Sachlage:
Mit der als Anlage zur Sitzungsvorlage 2019/0111 beigefügten Mail vom 20.02.2019 hat das Beiratsmitglied Caline Strack beantragt, das Thema „ALLRIS barrierefrei gestalten“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Inklusionsbeirates am 19.03.2019 zu setzen.
Begründet wird der Antrag mit den Hinweisen,
1) dass ALLRIS nicht für alle Bürgerinnen und Bürger der StädteRegion Aachen nutzbar sei. Terminverschiebungen seien von den sehbehinderten Mitgliedern des Beirates nicht wahrgenommen worden;
2) dass die Vorlagen weder in Einfache noch in Leichte Sprache übersetzt seien und
3) in den PDF-Dateien im System nicht nach Begriffen gesucht werden könne.
Zu Punkt 1 des Antrages:
Das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ ist ein Produkt der Firma CC-e gov GmbH und wird durch die regio iT bei der StädteRegion Aachen betreut. Die Verwaltung wird das Anliegen der „barrierefreien Gestaltung von ALLRIS“ an die regio iT weitergeben, welche daraufhin mit CC-e gov GmbH in Abstimmung tritt.
Fachanwendungen, die extern eingebunden werden, müssen eigenverantwortlich nach den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 für die Barrierefreiheit sorgen. ALLRIS ist ein bundesweit eingesetztes Ratsinformationssystem.
Sobald erste Ergebnisse der Verhandlungen vorliegen, wird die Verwaltung im Inklusionsbeirat berichten.
Zu Punkt 2 des Antrages:
Zum weiteren Vorgehen bezüglich der Bereitstellung von Sitzungsunterlagen in Leichter/Einfacher Sprache hat die Verwaltung im letzten Inklusionsbeirat am 20.11.2018 zugesagt, in der Sitzung am 19.03.2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Arbeits- und Zeitaufwand für eine Darstellung sämtlicher öffentlicher Sitzungsdokumente in Einfacher bzw. Leichter Sprache im Hinblick auf die jährliche Anzahl von ca. 3.000 Seiten sehr hoch und personell nicht umzusetzen.
Der Transfer in Einfache bzw. Leichte Sprache ist nicht mit Übersetzungen in Fremdsprachen gleichzusetzen. Er bedeutet immer eine starke inhaltliche Reduzierung und Vereinfachung der Sachverhalte. Auch spielt bei der Leichten Sprache das Seitenlayout eine wichtige Rolle. Es muss bestimmten Vorgaben entsprechen.
Diese „Übersetzungsvorgänge“ sind nach Erfahrungen der Verwaltung intensive, zeitaufwändige Abstimmungsprozesse zwischen den Fachverwaltungen und den Übersetzungsbüros.
Des Weiteren müssen Texte in Leichter Sprache immer durch eine Prüfgruppe zertifiziert werden, was einen weiteren Zeitaufwand von 10 bis 14 Tagen bedeutet.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zukünftig mit dem Versand der Unterlagen für den Inklusionsbeirat eine Zusammenfassung der Tagungsordnungspunkte der Sitzung in Einfacher Sprache zu erstellen.
Zu Punkt 3 des Antrages:
Die Begriffsrecherche ist in allen Sitzungsdokumenten der StädteRegion Aachen seit der Einführung von ALLRIS über die gängige Tastenkombination [Strg+F] möglich.
Rechtslage:
Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit an, einschließlich der Freiheit, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag:
gez. Hirtz
Anlage:
Antrag eines Beiratsmitglieds vom 20.02.2019 „ALLRIS barrierefrei gestalten“
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 19. März 2019Sitzung des Inklusionsbeirates
- Art
- Kenntnisnahme
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- Inklusionsbeirat
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- Tagesordnung