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Bebauungsplan 219 sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kauseneichsgasse, Sportzentrum);
hier: Satzungsbeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. April 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4934

Der Rat beschließt,

  1. die Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage und die Anpassung der Umweltberichte entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage (Abwägung)),
  2. die Ausführungen zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Anlage 2 zur Sitzungsvorlage und nimmt das Protokoll zur Bürgerversammlung zur Kenntnis.
  3. die 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kauseneichsgasse/Sportzentrum einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes,
  4. den Bebauungsplan 219 im Bereich Kauseneichsgasse/Sportzentrum einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung gem. § 10 (1) BauGB

gez. Nelles, 20.03.2019.gez. von Hoegen, 14.03.2019

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Nießen 18.03.2019gez. Schmitz-Gehrmann 14.03.2019.

Beigeordneter Fachdienstleiter

gez. Hennig 14.03.2019

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat am 22.09.2016 beschlossen, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan 219 im Bereich Kauseneichsgasse, Sportzentrum gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Mit der Planung sollen die Grundlagen zur Realisierung des Sportzentrums Kauseneichsgasse östlich des Aquanas geschaffen werden. Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.12.2018 den Offenlagebeschluss (VO/18/0441) gefasst. Die Offenlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans 219 ist in der Zeit vom 07.01.2019 bis 08.02.2019 durchgeführt worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen worden. Diese Abwägung wird dem Rat zum Beschluss vorgelegt (siehe Anlage 1). Zur Offenlage gingen aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein.

Zu beschließen ist auch das Ergebnis und die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3(1) BauGB, Der Vermerk dazu liegt in Anlage 2 der Sitzungsvorlage bei. Er wurde dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss am 13.12.2018 zur Kenntnis gegeben (siehe VO/18/0441 im Ratsinformationssystem). Ebenfalls wird die Niederschrift zur Bürgerversammlung vom 26.09.2018 dem Rat zur Kenntnis gegeben (siehe Anlage 3).

Die Verträge zur Herstellung der ökologischen Ausgleichsflächen sind mit der SEW abgeschlossen worden.r den Ausbau der Verkehrsanlagen und der Herstellung eines kleinen Stückes Wirtschaftsweg wurde der Grunderwerb getätigt.

Aufgrund einer vom LVR- Bodendenkmalpflege im Rheinland vorgebrachten Stellungnahme zur Offenlage werden die Umweltberichte zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan angepasst. Eine erneute Offenlage wird dadurch nicht erforderlich. Der LVR chte in Kürze eine Untersuchung des Plangebietes Bebauungsplan 219 vornehmen. Es soll dabei geklärt werden, ob Hinweise auf eine fhere Besiedlung vorliegen. Sollten Hinweise gefunden werden, sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung zu behandeln und die nach der Offenlage eingefügten Anpassungen der Umweltberichte zu übernehmen sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Der Bebauungsplan 219 soll gem. § 10 (1) BauGB in der beigefügten Fassung einschl. Textlicher Festsetzungen als Satzung beschlossen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rechtskraft des Bebauungsplanes ermöglicht den Ausbau des Sportzentrums. Die Kosten für den Ausbau werden in den entsprechenden Ausschüssen behandelt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Durch die Realisierung des Sportzentrums wird die Kinder- und Jugendarbeit gefördert, sie dient somit dem Projekt Stadt der Kinder.

 

 

Anlagen:

  1. Abwägung: Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen zur Offenlage
  2. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung
  3. Protokoll der Bürgerversammlung
  4. 7. Änd. FNP Übersicht Plangebiet
  5. 7. Änd. FNP Planzeichnung
  6. 7. Änd. FNP Begründung
  7. 7. Änd. FNP Umweltbericht*
  8. 7. Änd. FNP und BP 219 Standortvergleich*
  9. 7. Änd. FNP Zusammenfassende Erklärung
  10. BP 219 - Übersicht Plangebiet
  11. BP 219 - Planzeichnung
  12. BP 219 - Textliche Festsetzungen
  13. BP 219 - Begründung Teil A
  14. BP 219 - Begründung Teil B Umweltbericht*
  15. BP 219 - Zusammenfassende Erklärung
  16. BP 219 - Landschaftspfleg. Begleitplan (LPB)*
  17. BP 219 - Verkehrsgutachten*
  18. BP 219 - Artenschutzprüfung (ASP Stufe I)*
  19. BP 219 - Artenschutzprüfung (ASP Stufe II)*
  20. BP 219 - Baugrund- und Entwässerungsgutachten*
  21. BP 219 - Ergänzung Entwässerungsgutachten*
  22. BP 219 - Berechnung Rigolen*
  23. BP 219 - Lageplan zur Entwässerung*
  24. BP 219 - rmgutachten*

Die mit * gekennzeichneten Anlagen werden nicht gedruckt, sie sind nur im Ratsinformationssystem einsehbar.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 11. April 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Details
Tagesordnung

Dienstag, 09. April 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Details
Tagesordnung