Vorstellung des Straßenmaßnahmenprogramms
hier: Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 16. Mai 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 65 Bauamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5752
Darstellung der Sachlage:
Auf Grundlage des aktuellen Straßenzustandsberichtes des Bauamtes A 65 und unter Berücksichtigung von anstehenden Bebauungsplan- und Kanalbauprojekten, wurde in enger Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Technische Dienste A 66 sowie dem Bauverwaltungsamt A 60 der Entwurf eines Straßenmaßnahmenprogramms erstellt. Neben den Zustandswerten der Fahrbahnen wurde auch die verkehrstechnische Bedeutung der Straßenabschnitte betrachtet.
Das Straßenmaßnahmenprogramm ist eine Auflistung der empfohlenen Straßenreparaturen (inkl. der Kostenschätzungen) im Rahmen des Unterhalts durch den Eigenbetrieb Technische Dienste A 66 bzw. im Rahmen von Kanalsanierungsmaßnahmen sowie der empfohlenen Sanierungen und erstmaligen Erschließungen durch das Bauamt A 65. Neben Maßnahmen zur Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs sowie Straßenausbauten im Sinne des Kommunalabgabegesetzes schlägt das Maßnahmenprogramm in Zukunft auch teilweise höhere Straßenreparaturaufwendungen pro Jahr für den Eigenbetrieb Technische Dienste vor.
Das Straßenmaßnahmenprogramm berücksichtigt bereits kurzfristig erforderliche Straßenreparaturmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 483.500 € gemäß Beschlusslage des Betriebsausschusses vom 12.03.2019 bzw. des Rates der Stadt Alsdorf vom 26.03.2019 (siehe VL 2019/0024/A66) und verfolgt das Ziel, Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und zu optimieren.
Darstellung der Rechtslage:
Für die Gemeindestraße nach § 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW StrWG ist Träger der Straßenbaulast i.S.d § 9 StrWG NRW die Stadt Alsdorf.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt das Straßenmaßnahmenprogramm zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsentwurf einfließen zu lassen.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Das vorgestellte Straßenmaßnahmenprogramm erfordert einer Neuordnung der Investitionsplanung für die künftigen Jahre. Es wird darauf abgeziehlt, dass die benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 einfließen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
Anlage/n:
Anlage 1: Straßenmaßnahmenprogramm
gez. Sonders |
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gez. Lo Cicero-Marenberg |
Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
gez. Hafers |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 16. Mai 2019Rat/WP 17/39. 34. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
Dienstag, 09. April 2019AfS/WP 17/29. 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Details
- Tagesordnung