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Fledermausschutz in Würselen
- Zuschuss an den BUND, Kreisgruppe Aachen-Land


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9711

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz stimmt dem Vorschlag für die Gewährung eines Zuschusses durch die Städteregion Aachen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den BUND, Kreisgruppe Aachen-Land, i.H.v. 2.586,60 € zu.

Sachlage:

 

Die Naturschutzvereine und –verbände leisten für die Städteregion Aachen eine wertvolle Hilfe im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes, die die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt unterstützt und ergänzt.

 

Zahlreiche kleinere Projekte der Naturschutzvereine und –verbände werden durch diese selber finanziert bzw. werden auch immer wieder durch Landesfördermittel oder durch Mittel der Städteregion unterstützt.

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Aachen-Land, beabsichtigt, den Fledermausschutz in Würselen voranzutreiben.

 

Bereits im Vorfeld wurde durch den BUND im Turm der Pfarrkirche Sankt Sebastian eine Fledermaus-Horchbox installiert. Das Umfeld der Kirche - insbesondere der städtische Friedhof - ist prädestiniert als Lebensraum für Fledermäuse; diese wurden dort schon mehrfach gesichtet.

 

Die positiven Erfahrungen im Fledermausprojekt Probsteier Wald zeigen, dass ein zusätzliches Angebot an Nisthilfen sowohl die Individuenzahl als auch die Artenvielfalt deutlich verbessern.

 

Für das Projekt sollen 25 Fledermaus-Großraumhöhlen sowie 29 Fledermausflachkästen angeschafft und an geeigneter Stelle aufgehängt werden.

 

Dieses Projekt wird begleitet durch den Arbeitskreis Fledermausschutz AC/DN/EU.

 

Da die Finanzmittel der Kreisgruppe für dieses Projekt nicht ausreichen und auf Grund der Einsparungen im Landeshaushalt auch keine Landesfördermittel zur Verfügung stehen, hat der BUND bei der städteregionalen Verwaltung einen Antrag auf einen Zuschuss i.H.v. 2.586,60 € gestellt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag des BUND zu entsprechen.

 

Rechtslage:

 

Die Zahlung des Zuschusses ist eine freiwillige Leistung.

 

Gem. § 12 lit. a) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet die Verwaltung über Zuschussanträge nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses bis zu einem Betrag von 5.000,00 € im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Der Zuschuss wird aus den zweckgebundenen Ersatzgeldern gezahlt. Der Haushalt der Städteregion wird hierdurch bilanziell nicht belastet.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Durch die Installation der Nisthilfen wird sich die Population der Fledermäuse im urbanen Bereich sowohl in der Anzahl der Individuen als auch in Bezug auf die Artenvielfalt deutlich verbessern und wirkt somit dem allgemeinen Artenschwund entgegen.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. Mai 2019Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
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