Zuschuss Burg Rode Herzogenrath e.V.
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 16. Mai 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6694
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates in seiner Sitzung am 14.05.2019 über eine erheblich außerplanmäßige Auszahlung nimmt der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einem Zuschuss an den Burg Rode Herzogenrath e.V. in Höhe von 95.000,- € zu. Für diesen Zuschuss erstellt die Verwaltung Zuwendungsbescheide.
Sachverhalt:
Im Schreiben vom 28.12.2017 bat der Burg Rode Herzogenrath e.V. um einen Zuschuss zur Sanierung des Dachgeschosses.
Darüber hinaus ist ein Feuchte- bzw. Auskristallisationsschaden im Kellergeschoss zu beheben und die Sanierung des Eingangspodestes am Haupteingang der Burg durchzuführen.
Der Zuschuss setzt sich für alle vorgenannten Maßnahmen, wie im Entwurf des städtischen Finanzhaushalts 2019 vorgesehen, wie folgt zusammen:
50.000,- € |
Dachgeschosswohnung |
25.000,- € |
Sanierung Keller |
20.000,- € |
Sanierung Eingangspodest (ehemals konsumtiver Haushalt „laufende Unterhaltung“, jetzt Sanierung Eingangspodest und Treppe) |
95.000,- € |
Summe Zuschuss Burg Rode Herzogenrath e.V. 2019 |
Die finanziellen Mittel zur Gewährung des Zuschusses an den Burg Rode Herzogenrath e.V. wurden im Haushalt 2019 unter der Kontierung Sachkonto 531874, Kostenstelle 365000, Kostenträger 0428110 in Höhe von 95.000,- € konsumtiv veranschlagt.
Da jedoch dem Burg Rode Herzogenrath e.V. über die jeweilige Einzelmaßnahme ein Zuwendungsbescheid mit entsprechender Zweckbindung zugeleitet wird, muss die Mittelbereitstellung als erhebliche außerplanmäßige Auszahlung unter der Investitionsnummer
I 1965AZW04, Kostenstelle 365000, Kostenträger 0111140 (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) erfolgen.
Über die Mittelverwendung sind für jede Einzelmaßnahme durch den Burg Rode Herzogenrath e.V. entsprechende Verwendungsnachweise vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Bekanntmachung des Haushalts.
Das Fachamt wird den Burg Rode Herzogenrath e.V. bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen unterstützen, da von Seiten der Stadt Herzogenrath ein elementares Interesse am Erhalt des für die Stadt Herzogenrath wesentlichen Baudenkmals und Wahrzeichens besteht.
Es wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass sämtliche Arbeiten in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde ausgeführt werden.
Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath entscheidet der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur über die Vergabe von Zuschüssen.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
|
Pflichtaufgabe |
x |
Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x |
ja |
|
nein |
|
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
x |
im Finanzplan bei Investitionsnummer I1965AZW04, Sachkonto 191211, Finanzkonto: 781800, Kostenstelle: 365000, Kostenträger: 0111140 „Zuschuss Burg Rode Herzogenrath e.V.“, |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
95.000,00 |
Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
entfällt
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 16. Mai 2019Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
- Details
- Tagesordnung