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Bebauungsplan II/65 B "Kämpchenstraße - Teil B"
Hier: 1. Beschluss über die Abwägungen der im Rahmen der Beteiligungsverfahren
eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6713

Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1.die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlage 3), der öffentlichen Auslegung (Anlage 2) und der verkürzten erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 1) eingegangenen Anregungen und

empfiehlt dem Rat den Beschluss

1.der Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlage 3), der öffentlichen Auslegung (Anlage 2) und der verkürzten erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 1) eingegangenen Anregungen,

2.des Bebauungsplanes II/65 B „Kämpchenstraße – Teil B“ als Satzung gem. § 10 Abs.

1 BauGB

Beschlussvorschlag Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt

1.die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlage 3), der öffentlichen Auslegung (Anlage 2) und der verkürzten erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 1) eingegangenen Anregungen,

2.den Bebauungsplan II/65 B „Kämpchenstraße – Teil B“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1

BauGB

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 29.11.2012 wurde mit der Drucksache V/2012/179-E01 der städtebauliche Entwurf für den gesamten Entwicklungsbereich der Wohnbebauung „Kämpchenstraße“ vorgestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung u.a. die abschnittsweise Entwicklung des rd. 12 ha großen Gebiets beschlossen (s. Drucksachen-Nr. V/2012/179-E02).

Das städtebauliche Konzept für das gesamte Wohngebiet Kämpchenstraße wurde im Rahmen der Aufstellung des ersten Bauabschnitts (Teil A) gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig in der Bürgerversammlung am 06.02.2013 den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist als Anlage 4 der Beschlussvorlage beigefügt.

In der Sitzung am 08.04.2014 wurde vom Umwelt- und Planungsausschuss der Aufstellungsbeschluss für den Teilabschnitt B gefasst (siehe Drucksachen-Nr. V/2014/161) und in gleicher Sitzung ein erster aktualisierter städtebaulicher Entwurf vorgestellt.

Aufgrund der Größe des Gesamtgebietes und des engen sachlichen und räumlichen Zusammenhangs der einzelnen Bauabschnitte erfolgt das Aufstellungsverfahren im herkömmlichen Verfahren gemäß § 2 BauGB. Dies bedeutet, dass für den Abschnitt B neben einer Ausgleichsbilanzierung auch eine Umweltprüfung einschließlich Landschaftspflegerischem Fachbeitrag erstellt wurde (s. Anlage 8).

Entwicklung und Vermarktung des geplanten Wohngebietes werden von der Entwicklungsgesellschaft GEG übernommen. Da die planerischen und ausführenden Leistungen von der GEG erbracht werden, wird von der Verwaltung derzeit ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, der dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgelegt wird. Die Kosten für die zur Planaufstellung erforderlichen Gutachten wurden von der GEG übernommen.

Die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie einer erneuten Bürgerversammlung wurden am 04.10.2018 beschlossen (siehe Drucksachen-Nr. V/2014/161-E03). Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltrelevanter Stellungnahmen und Gutachten haben in der Zeit vom 12.11.2018 bis einschließlich 14.12.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 07.11.2018.

Die Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage 2 beigefügt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind in Anlage 10 enthalten.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat das Umweltamt der StädteRegion Aachen bemängelt, dass keine Nachweisunterlagen bzgl. der Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken und der Entwässerungskanäle vorgelegt wurden. Die Abwägung die Stellungnahme verweist auf die (zwischenzeitlich erfolgte) notwendige Abstimmung mit der StädteRegion Aachen zur Klärung des Sachverhalts. Weiter teilte der Aachener Verkehrsverbund (AVV) in seiner Stellungnahme mit, dass das Plangebiet im Nahverkehrsplan 2020 als relevant für die künftige Erschließung durch öffentliche Nahverkehrsmittel verzeichnet wird.

Die erneute Bürgerversammlung fand am 21.11.2018 im Technologiepark Herzogenrath statt. Die Niederschrift über die Bürgerversammlung ist der Vorlage als Anlage 5 beigefügt.

Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen der Textfestsetzungen und der Planzeichnung, die sich aus der Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen ergeben haben bzw. vonseiten des Entwicklungsträger herangetragen wurden, hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 21.03.2019 eine verkürzte erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen (siehe Drucksachen-Nr. V/2014/161-E04). Diese fand vom 01.04.2019 bis einschließlich 12.04.2019 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 27.03.2019.

Die Zusammenfassung der im Rahmen der verkürzten erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage 1 beigefügt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind in Anlage 9 enthalten.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat das Umweltamt der StädteRegion Aachen nochmals auf die Nachreichung der Nachweisunterlagen bzgl. der Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken und der Entwässerungskanäle hingewiesen. Zwischenzeitlich konnte das mit der Entwässerungsplanung beauftragte Planungsbüro Brendt den Sachverhalt mit dem Umweltamt der StädteRegion Aachen, Herrn Heining, einvernehmlich klären, sodass keine Bedenken mehr bestehen.

Da die eingegangenen Anregungen keine Änderungen der Planinhalte erfordern, empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan II/65 „Kämpchenstraße – Teil B“ als Satzung zu beschließen. Als Anlage 6 sind der Bebauungsplan und die textlichen Festsetzungen beigefügt.

HINWEIS FÜR DIE STADTRATSSITZUNG:

Die Sitzungsunterlagen wurden allen Mitgliedern des Umwelt- und Planungsausschusses zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Umfangs der Beschlussvorlage wurde auf einen nochmaligen Ausdruck für die Stadtratssitzung verzichtet. Die vollständige Beschlussvorlage einschließlich aller Anlagen ist im Ratsinformationssystem (Allris) einsehbar.

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden vom Entwicklungsträger übernommen.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der verkürzten erneuten öffentlichen

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen

Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 3:Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen

Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 4:Niederschrift über die Bürgerversammlung vom 06.02.2013

Anlage 5:Niederschrift über die erneute Bürgerversammlung vom 21.11.2018

Anlage 6: Geltungsbereich und Bebauungsplan (Planzeichnung, Legende, Textliche Festsetzungen)

Anlage 7: Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 8: Umweltbericht einschl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum

Bebauungsplan

Anlage 9:Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der verkürzten erneuten öffentlichen

Auslegung

Anlage 10:Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Anlage 11:Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Anlage 12:Verkehrsgutachten *

Anlage 13:Schallschutzgutachten *

Anlage 14:Artenschutzprüfung *

Anlage 15:Bergbauuntersuchung (Bericht) *

Anlage 16:Bergbauuntersuchung (Anlage mit Plänen) *

Anlage 17:Bodengutachten *

Anlage 18:Bodenuntersuchung gem. LAGA *

* Die Anlagen 12 bis 18 sind wegen ihrer Größe nicht der Druckvorlage beigefügt. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem (Allris) hinterlegt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Mai 2019Sondersitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Umwelt- und Planungsausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 14. Mai 2019Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung