Kinder- und Jugendförderplan 2016 -2020;
Förderung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2019
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 12. Juni 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9742
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:
I.Er begrüßt, dass das Land NRW der StädteRegion Aachen im Rahmen der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2019 Landesmittel in Höhe von 65.034,00 € zur Verfügung gestellt hat und beschließt, die Summe wie folgt zu verteilen:
1.Stadt Baesweiler für den Malteser Jugendtreff Setterich
mit Mobiler Jugendarbeit in Trägerschaft
der Malteser Werke gGmbH 37.719,72 €
2.Jugendaktiv Simmerath e. V. für das Jugendcafé
Simmerath4.552,38 €
3. StädteRegion Aachen für die Mobile Jugendarbeit
im Südkreis22.761,90 €
II.Er beschließt, auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes der StädteRegion Aachen 2016 – 2020 und vertraglicher Vereinbarungen sowie auf Grundlage der Höhe der bewilligten Landesmittel folgende Gesamtzuschüsse aus Landesmitteln und Mitteln der diff. RU „Jugendhilfe“ für das Jahr 2019 zu gewähren:
1.Stadt Baesweiler für den Malteser Jugendtreff Setterich
mit Mobiler Jugendarbeit in Trägerschaft
der Malteser Werke gGmbH 180.319,72 €
2.Jugendaktiv Simmerath e. V. für das Jugendcafé
Simmerath 23.052,38 €
3.Stadt Baesweiler für das Jugendcafé Baesweiler16.300,00 €
4.Freiraum Roetgen e.V. für die
Jugendfreizeiteinrichtung Haus Loven6.000,00 €
5.Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg,
Stamm Maximilian Kolbe e. V., Lammersdorf,
für den „WAGGON“ Lammersdorf1.800,00 €
Den Empfängern von Landesmitteln wird die Teilnahme am Wirksamkeitsdialog auferlegt.
III.Er setzt die Pauschale pro Angebotsstunde in den Einrichtungen ohne hauptamtliches pädagogisches Personal für Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gemäß Ziffer II./1.1.2 der Richtlinien der Städteregion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2019 auf
2,00 € fest.
IV.Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgende Zuschüsse für das Jahr 2019 gewährt:
1.Jugendhaus Rott e. V. 3.098,00 €
2.Katholische Pfarrgemeinde St. Lambertus,
Monschau-Kalterherberg2.688,00 €
3.Katholische Kirchengemeinde St. Marien, Baesweiler1.280,00 €
Sachlage:
- Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP NRW) - fachbezogene Pauschale für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
Mit Bescheid vom 29.01.2019 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der StädteRegion Aachen aus Mitteln der Pos. 1.1 des KJFP NRW für das Haushaltsjahr 2019 eine Summe von 65.034,00 € bewilligt, 2.259,00 € mehr als im Vorjahr. Die Landesmittel wurden – wie im Rahmen der Erstellung des neuen KJFP NRW in Aussicht gestellt - dynamisiert.
Die Mittel sind zum eigenverantwortlichen Einsatz für die Förderung des Betriebes und für das Fachpersonal der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2019 innerhalb und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des § 12 KJFöG bestimmt.
2. Förderung von Einrichtungen und Diensten im Jahr 2019
Der folgende Fördervorschlag für das Jahr 2019 basiert auf folgenden Grundlagen:
- Prozentual gleiche Verteilung der Landesmittel wie im Vorjahr (auf volle Prozent gerundet).
- Vertragliche Bindungen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes der StädteRegion Aachen.
-Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 13.03.2019 (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0091) zur erhöhten Förderung der Mobilen Jugendarbeit im Malteser Jugendtreff Setterich (2019 max. 4.600,00 € zusätzlich).
Träger/ Einrichtung |
Förderung im Jahr 2018 Landesmittel (LM): 62.775,00 € |
Förderung im Jahr 2019 Landesmittel (LM): 65.034,00 € |
nach Verträgen |
||
Stadt Baesweiler/ Malteser Jugendtreff Setterich mit Mobiler Jugendarbeit (s.o.) |
LM 58 %: 36.409,50 € diff. RU:138.000,00 €
gesamt:174.409,50 € |
LM 58% 37.719,72 € diff. RU: 138.000,00 € plus 4.600,00 €
gesamt:. 180.319,72 € |
Stadt Baesweiler/ Jugendcafé Baesweiler |
LM: - diff. RU: 16.300,00 € |
LM: - diff. RU:16.300,00 € |
Jugendaktiv Simmerath e.V./ Jugendcafé Simmerath |
LM 6,55%: 4.112,00 € diff. RU: 18.500,00 €
gesamt: 22.612,00 € |
LM 7 % 4.552,38 € diff. RU:18.500,00 €
gesamt: 23.052,38 € |
DPSG Stamm Max. Kolbe e.V., Lammersdorf/ WAGGON |
LM: - diff. RU:1.800,00 € |
LM: - diff. RU: 1.800,00 € |
Freiraum Roetgen e.V./ Haus Loven |
LM: - diff. RU:6.000,00 € |
LM: - diff. RU: 6.000,00 € |
nach Angebotsstunden |
||
div. kleine ehrenamtlich geführte Jugendräume |
LM: - diff. RU:9.646,00 €*)
|
LM: - diff. RU:8.264,00 €*) |
Gesamtsumme (SK 531203) |
230.767,50 €
|
235.736,10 € |
*) beantragte Gesamtsumme (für das Jahr 2019 siehe Tabelle unten)
eigene Trägerschaft |
||
Mobile Jugendarbeit im Südkreis |
LM 35,45 %: 22.253,50 € diff. RU: Personal- u. Sachkosten abzgl. LM 22.253,50 € |
LM 35 %: 22.761,90 € diff. RU: Personal- und Sachkosten abzgl. LM 22.761,90 € |
3. Förderung von Einrichtungen aufgrund einer Pauschale pro Angebotsstunde
Jugendfreizeiteinrichtungen ohne hauptamtliches Personal erhalten gemäß KiJuFöPl eine Pauschale pro Angebotsstunde, deren Höhe jährlich durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss festgelegt wird. Seit dem Jahr 2009 beträgt diese Pauschale regelmäßig 2,00 €. Die Verwaltung schlägt vor, diese Summe auch für das Jahr 2019 beizubehalten. Nach den vorliegenden Anträgen für das Jahr 2019 ergeben sich folgende Zuschüsse:
Träger |
Einrichtung |
Anzahl der Angebotsstunden |
Zuschuss |
|
Jugendhaus Rott e.V. |
Jugendhaus Rott |
1.549 |
3.098,00 € |
|
Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus Monschau-Kalterherberg |
Jugendraum in Kalterherberg |
1.344 |
2.688,00 € |
|
Kath. Kirchengemeinde St. Marien Baesweiler |
Pfarrheim St. Petrus Baesweiler |
640 |
1.280,00 € |
|
Ev. Kirchengemeinde Monschauer Land |
Gemeindehaus in Lammersdorf „Jugendetage“ |
284 |
568,00 €**) |
|
Kath. Kirchengemeinde St. Hubertus Roetgen |
Jugendfreizeitheim TOT St. Hubertus Roetgen |
315 |
630,00 €**) |
|
|
|
Summe: |
4.132 |
8.264,00 € |
**) Diese Zuschüsse werden im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung durch den Städteregionsrat gewährt.
Rechtslage:
Nach § 79 SGB VIII i. V. m. § 15 I KJFöG sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet.
Die Bezuschussung erfolgt nach den Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Ziffern II./1.1.1 und II./1.1.2), auf Basis des Kinder- und Jugendförderplans 2016 - 2020 und auf Basis der Zuweisung von Landesmitteln.
Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.
Gemäß § 4 (1) Buchst. c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen i.V.m. § 6 (2) der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000,00€.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen stehen in der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 im (Teil-)Produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (diff. RU)“ wie folgt zur Verfügung:
Aufwendungen/ Auszahlungen:
„Förderung der Einrichtungen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit“ (SK 531203): 245.234,00 €
Erträge/Einzahlungen:
„Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke vom Land“ (SK 414100):83.000,00 €
davon veranschlagt63.064,00 €
für die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.
Soziale Auswirkungen:
Die Jugendfreizeiteinrichtungen und die Mobile Jugendarbeit sind unverzichtbarer Teil der jugendspezifischen Infrastruktur. Sie bieten jungen Menschen Lernfelder und Freiräume, um ihre Gaben und Fähigkeiten, aber auch ihre Grenzen zu entdecken. Einige Angebote tragen in besonderem Maße zur Inklusion bei.
Im Auftrag:
gez. Terodde
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Beratungsfolge
Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
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