Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss bestellt mit sofortiger Wirkung
Frau Doris Willer-Giese
(anstelle von Herrn Andreas Moetz)
zu seiner stellvertretenden Schriftführerin.
Sachlage:
Bedingt durch personelle Veränderungen im Bereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sind die Aufgaben der stellvertretenden Schriftführung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss neu zu regeln.
Rechtslage:
Gemäß § 37 Abs. 3 KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen ist vom Städteregionstag ein/e Schriftführer/in zu bestellen. Nach § 41 Abs. 4 KrO NRW finden auf das Verfahren in den Ausschüssen die für den Städteregionstag geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses