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Fortschreibung der Personalbedarfsplanung der StädteRegion Aachen für den
Planungszeitraum [01.01.2020](si010.asp?YY=2020&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender
01/2020 anzeigen" ) bis [31.12.2024](si010.asp?YY=2024&MM=12&DD=31
"Sitzungskalender 12/2024 anzeigen" )


Letzte Beratung
Mittwoch, 12. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9759

Sachlage:

Die Personalbedarfsplanung ist unter anderem Grundlage zur Nachwuchskräfteplanung und hat das Ziel, das zur Aufgabenerfüllung notwendige qualifizierte Personal rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sollen unkalkulierbare Personalengpässe aufgefangen werden, um die Arbeit der StädteRegion Aachen auch weiterhin bürgerorientiert, wirtschaftlich und effektiv durchzuführen. In diesem Jahr werden aufgrund des neuen Ausbildungskonzeptes die Personalbedarfsplanung und die Nachwuchskräfteplanung gesondert zur Kenntnis bzw. zur Entscheidung eingereicht.

Die Personalbedarfsplanung 2020 bis 2024 erfolgte unter Beteiligung der Organisationseinheiten sowie des Jobcenters in der StädteRegion Aachen, wobei insbesondere das planbare Ausscheiden von Personal und die absehbare Personalentwicklung weitestgehend berücksichtigt wurden.

Hinsichtlich des im Planungszeitraum voraussichtlich ausscheidenden Personals wird auf die in der Anlage beigefügte Übersicht verwiesen. In der Übersicht sind die in den städteregionalen Kindertagesstätten eingesetzten Mitarbeiter/innen ebenfalls enthalten. Nach der derzeitigen Bedarfsplanung ist davon auszugehen, dass der Bereich der Kindertagesbetreuung bis 2021 um rd. 25% auszubauen ist, so dass auch hier in den nächsten Jahren enormer Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften besteht.

Grundsätzlich wird die Verwaltung sicherstellen, dass vor der Wiederbesetzung jeder Stelle umfangreich geprüft wird, ob und in welchem Umfang eine Wiederbesetzung erforderlich ist. Dies auch vor dem Hintergrund der Vorgaben des Personalbewirtschaftungskonzeptes.

Wie in den Vorjahren bereits feststellbar, zeigt sich weiterhin, dass die tatsächliche

Personalentwicklung die in den Personalbedarfsplanungen der Vorjahre aufgezeigte

Prognosen jeweils überholt. Gründe hierfür sind u.a.

  • vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst wegen Behördenwechsel, Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit, Tod,
  • Beurlaubung von Mitarbeitern/innen im Rahmen der gesetzlichen/tariflichen Vorgaben,
  • Gewährung von Elternzeit,
  • Zunahme von Aufgaben in quantitativer und qualitativer Weise,
  • gesetzlich bedingte Aufgabenerweiterungen,
  • Wissensmanagement und der damit einhergehende Trend zur überlappenden Besetzung,
  • hohe Anzahl an mehrfach wiederholenden erfolglosen Stellenbesetzungsverfahren,
  • Fachkräftemangel
  • Nachwuchskräfte, die ihre Ausbildung bzw. ihren Vorbereitungsdienst vor Beendigung abbrechen,
  • Nachwuchskräfte, die nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Vorbereitungsdienstes eine weitere Ausbildung, zum Beispiel den Vorbereitungsdienst der Laubahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, beginnen,
  • Nachwuchskräfte, die kürzlich ihre Ausbildung bzw. ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, aus verschiedenen Gründen jedoch den Dienstherrn wechseln sowie
  • steigende Anzahl an Mitarbeitenden, welche von der Altersteilzeit oder der vorgezogenen Rente Gebrauch machen.

Als Ergebnis der auf den vorliegenden Grundlagen erstellten neuen Personalbedarfsrechnung ist für den Planungszeitraum im allgemeinen Verwaltungsbereich folgender Bedarf (-) / Überhang (+) festzuhalten:

2020

2021

2022

2023

2024

Mitarbeiter/innen ohne Verwaltungsausbildung; Mitarbeiter/innen mit einfachen Verwaltungskenntnissen

-2

-3

-4

-4


2020

2021

2022

2023

2024

Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (2 Jahre Ausbildung); Verwaltungsfachgestellte (3 Jahre Ausbildung); Mitarbeiter/innen mit Verwaltungsprüfung I (3 Jahre Ausbildung)

+5

+5

+12

+9

+8

Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt/ Aufstiegsbeamte/ -beamtinnen (3 Jahre Ausbildung); Mitarbeiter/innen mit Verwaltungsprüfung II (3,5 Jahre Ausbildung)

-6

+1

+3

+6

+9

Geomatiker/innen

-1

-1

-2

Der Berechnung sind die durch den Städteregionstag im Jahr 2014 empfohlenen Ausbildungszahlen zugrunde gelegt worden:

- 10 Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt,

- 5 Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt,

- 10 Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten.

Etwaige Anpassungen der Ausbildungszahlen führen zu Veränderungen an der zuvor dargestellten Berechnung der Überhänge bzw. Bedarfe.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Anlagen beigefügten Tabellen und Zahlen, lediglich das planbare Ausscheiden der Mitarbeitenden beinhaltet. Wie auch in den Vorjahren wird der vermeintlich bestehende Überhang voraussichtlich durch ungeplante Austritte aufgefangen werden.

Die ausgewiesenen Überhänge resultieren unter anderem aus der über Bedarf erfolgten Ausbildung von Nachwuchskräften. Auch die vorgesehenen Einstellungen in den folgenden Jahren erfolgen zum Teil über den errechneten Bedarf und implizieren Überhänge. Die Verwaltung geht jedoch aufgrund der bereits zuvor angesprochenen, in den letzten Jahren festzustellenden tatsächlichen Bedarfsentwicklung davon aus, dass zum Ende der Ausbildung entsprechende Stellenvakanzen vorhanden sind und es insoweit zu keinem Überhang kommen wird.

Im Jahr 2019 werden alle Nachwuchskräfte, die die Prüfung erfolgreich absolvieren, übernommen. Dennoch sind im allgemeinen Verwaltungsbereich weitere Vakanzen festzustellen, die durch externe Einstellungen gedeckt werden müssen.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage:

Übersicht des ausscheidenden Personals nach Qualifikation


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
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