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Beteiligung der StädteRegion Aachen an den ungedeckten Kosten des
Förderschulverbandes Simmerath


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9528

Beschlussvorschlag Alternative A:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidung:

Die StädteRegion Aachen beteiligt sich im Jahr 2019 letztmalig mit einer Summe in

he von 89.875,86 € an den ungedeckten Kosten des Förderschulverbandes Sim-

merath.

Beschlussvorschlag Alternative B:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1. Die StädteRegion Aachen beteiligt sich im Jahr 2019 mit einer Summe in Höhe von 89.875,86 € an den ungedeckten Kosten des Förderschulverbandes Simmerath.

2.Die StädteRegion Aachen beteiligt sich in den Jahren 2020 und 2021 jeweils mit einer Summe in Höhe von 108.600 € an den ungedeckten Kosten des Förderschulverbandes Simmerath.

3.Da der Förderschulverband Simmerath als Schulträger im Rahmen der bestehenden Übergangsfrist Zeit hat, bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Förderschulangebot weiter zu stärken und die Mindestgröße von derzeit 112 Schülerinnen und Schülern zu erreichen, sollen die Evaluation der Schülerzahl- und Kostenentwicklung (Verbandsumlage und Anteil StädteRegion Aachen) sowie eine Entscheidung über die weitere finanzielle Beteiligung der StädteRegion Aachen in der letzten Sitzung des Sdteregionstags im Jahr 2021 erfolgen.

 

 

Sachlage:

Aufgrund der seinerzeit bestehenden Rechtslage zur Mindestgröße von Förderschulen musste der Förderschulverband Simmerath im Jahr 2015 die Schließung der rderschule Nordeifel zum 31.07.2018 beschließen. Mit Verfügung vom 02.02.2018 erhielt der Förderschulverband Simmerath nach intensiven politischen Anstrengungen die Verfügung der Bezirksregierung mit der Genehmigung zur vorläufigen Weiterführung der Förderschule Nordeifel. Verbunden mit der Verfügung war auch die Erlaubnis, zum Schuljahr 2018/2019 wieder Schüler/innen aufzunehmen.

Die Förderschule Nordeifel umfasst wie bisher die Primar- und Sekundarstufe I in den drei Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung). Die Fortführung der Förderschule Nordeifel dient einem wohnortnahenrderschulangebotr die Förderschwerpunkte der Lern- und Entwicklungsstörungen.

Im Nachgang wurde mit Datum vom 18.12.2018 der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der MindestgrößenVO vorgelegt, die zum 01.08.2019 in Kraft tritt. Darin wird die Mindestgröße für Verbundschulen auf 112 gesenkt. Die Mindestgröße für einen Teilstandort einer anderen Förderschule wurde entsprechend auf 56 abgesenkt. Allerdings sind hier aufgrund der aktuellen Förderschullandschaft Kooperationsmöglichkeiten für die Förderschule Nordeifel innerhalb der StädteRegion Aachen als schwierig zu bewerten, da z.T. bereits trägerübergreifende Kooperationen eingegangen wurden (Bsp. Stadt Eschweiler und Stadt Stolberg).

Vorgesehen ist ferner eine Übergangsfrist bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024, sodass die Schulträger Zeit haben, ihr Förderschulangebot vor Ort zu stärken. Von dieser Regelung profitiert auch die Förderschule Nordeifel.

Zum maßgeblichen Stichtag 15.10.2018 besuchten 48 Schüler/innen die Schule. Die aktuelle Schülerzahl beträgt 55. Dies ist - viereinhalb Jahre vor Ablauf der Frist- in etwa die Hälfte der geforderten Schülerzahl (112). Die Schülerzahlen werden voraussichtlich weiter aufwachsen, nachdem wieder neue Schüler/innen aufgenommen werden dürfen, was mehrere Jahre nicht der Fall war.

Der ehemalige Kreis Monschau hat bei Gründung des Förderschulverbandes Simmerath die Verpflichtung übernommen, ein Drittel der ungedeckten Kosten zu tragen. In diese Verpflichtung ist der Altkreis Aachen im Rahmen der kommunalen Neugliederung im Jahr 1972 und als dessen Rechtsnachfolgerin die StädteRegion Aachen im Jahr 2009 eingetreten. Der Umfang der Beteiligung wurde im Laufe der Jahre mehrfach modifiziert und zuletzt in den Abrechnungsmodalitäten vereinfacht. Seit dem Jahr 2009 betrug er jährlich 108.600 (s. Anlage). Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0017 und 2016/0225.

Der Städteregionstag hat dazu in seiner Sitzung vom 17.03.2016 unter Ziffer 3 im Rahmen des Strukturkonzeptes 2015-2025 folgenden Beschluss gefasst:

Der Städteregionstag beschließt, die Beteiligung an den ungedeckten Kosten des Förderschulverbandes Nordeifel bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 nur noch anteilig (in Abhängigkeit von der tatsächlichen Schülerzahl und unabhängig von Fixkosten) vorzunehmen und bei Schließung der Schule einzustellen.“

  • Nach damaligem Sachstand bezog sich der Punkt 3. bzgl. der anteiligen Beteiligung auf die Summe von maximal 108.600 € (entspricht bei 58 Schülern/Schülerinnen 1.872,41 € pro Schüler/in).
  • Ferner umfasste der unter Punkt 3. gefasste Beschluss die Zeit von Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zur Schließung der Schule, die zum 31.07.2018 erwartet wurde.

Entsprechend der o.g. Beschlusslage beteiligte sich die StädteRegion Aachen wie folgt:

Jahr

Schülerzahl

Summe

2015

2014/2015: 58

108.600 €

2016

2015/2016: 49

91.478,27 €

2017

2016/2017: 40

74.896,55 €

2018

2017/2018: 28

52.427,59 €

Ausgehend von mittlerweile wieder 48 Schülerinnen/Schülern (Schuljahr 2018/2019, Stichtag: 15.10.2018) wird im Jahr 2019 eine Beteiligung in Höhe von 89.875,86 geleistet.

Der Schulverbandsvorsteher hat die Verwaltung gebeten, für die Jahre 2020 und 2021 wieder den pauschalen Betrag in Höhe von 108.600 €, der in den Jahren 2009 bis 2015 galt, zur Auszahlung zu bringen.

r den Fall, dass der Städteregionstag eine entsprechende Unterstützung über das Jahr 2019 hinaus beschließt, schlägt die Verwaltung Folgendes vor:

Da der Schulträger rderschulverband Simmerath im Rahmen der bestehenden Übergangsfrist Zeit hat, bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Förderschulangebot weiter zu stärken und die Mindestgröße von derzeit 112 Schülerinnen und Schülern zu erreichen, soll die Evaluation der Schülerzahl- und Kostenentwicklung (Verbandsumlage und Anteil StädteRegion Aachen) in der letzten Sitzung des Städteregionstags im Jahr 2021 erfolgen.

Rechtslage:

Die Beteiligung an den ungedeckten Kosten des Förderschulverbandes Simmerath stellt für die StädteRegion Aachen eine freiwillige Leistung dar. Diese hat jedoch eine jahrzehntelange Vorgeschichte.

Das aktuelle Anmeldeverhalten belegt, dass ein Bedarfr den weiteren Betrieb der rderschule gegeben ist, da sich Eltern im Rahmen ihres gesetzlich vorgesehenen Wahlrechtes auch in Zeiten inklusiver Beschulungen bewusst für die Förderschule Nordeifel entscheiden.

Sofern es die Förderschule in Trägerschaft des Förderschulverbandes nicht gäbe, könnte i.S. der Subsidiaritätspflicht aus § 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW die Kreisebene, hier also die StädteRegion Aachen, verpflichtet sein, ein Schulangebot vorzuhalten. Dies wäre unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Vergleich zu der bisherigen Beteiligung nachteilig.

Die Erfahrungen aus den letzten Jahren, in denen die Förderschule Nordeifel keine Schüler/innen mehr aufnehmen durfte, haben gezeigt, dass das Fehlen eines Förderschulangebotes in der Nordeifel für die StädteRegion Aachen zu zusätzlichen Kosten im Rahmen des Schülerspezialverkehrs hrt (Fahrten zur Erich Kästner-Schule in Eschweiler r den Förderschwerpunkt Sprache). Andererseits führen lange Schulwege zu einer zusätzlichen Belastung der Schüler/innen, die aus pädagogischer Sicht vermieden werden sollte.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

In der Haushaltssatzung 2019 wurde im Teilprodukt 940400-Allgemeine Schulverwaltung im Sachkonto 531202-Anteil an den Kosten der Förderschule Simmerath r 2019 eine Summe in Höhe von 75.000 € eingeplant. Die Verwaltung wird die überplanmäßigen Kosten in Höhe von 14.875,86 € aus dem Budget von A 40- Schulverwaltung decken.

Ökologische Auswirkungen:

Durch ein wohnortnahes Förderschulangebot werden unnötig weite Schulwege vermieden.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Entwicklung der Verbandsumlage und des Kostenanteils der Städteregion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 13. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Details
Tagesordnung