Teilen:

Erweiterung der Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen in Monschau-
Mützenich


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9791

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die Erweiterung des Familienzentrums der StädteRegion Aachen in Monschau-Mützenich um eine auf vier Gruppen, die Errichtung eines Neubaus für diese vier Gruppen (75 Plätze, davon 20 für U3-Betreuung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie die Einrichtung von drei Stellen ab dem Stellenplan 2020.

 

 

Sachlage:

In Monschau-Mützenich ist die StädteRegion Aachen Träger einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung r 55 Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren.

Nach dem Ergebnis der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ist schon zum Kindergartenjahr 2019/2020 die Einrichtung einer vierten Gruppe erforderlich.

Aufgrund der gewachsenen Kinderzahlen und der steigenden Nachfrage nach U3-Betreuung ist ein dauerhafter Bedarf für die zusätzliche Gruppe gegeben. Das vorhandene Platzangebot wird, auch unter Berücksichtigung der Plätze in den Nachbarorten und in der Kindertagespflege, in Zukunft nicht ausreichen. Am bisherigen Standort ist keine Erweiterungsmöglichkeit auf vier Gruppen und zur Herstellung des dafür laut Betriebserlaubnis erforderlichen Raumprogramms vorhanden.

Die Verwaltung hat daher gemeinsam mit der Bürgermeisterin der Stadt Monschau Gespräche geführt. Als Ergebnis wurde die Errichtung eines neuen viergruppigen KiTa-Gebäudes abgestimmt. Verhandlungen über den Erwerb eines Grundstückes in verkehrsgünstiger Lage werden mit dem Eigentümer geführt. Das bisherige Kindergartengebäude benötigt die Stadt Monschau für Schulzwecke. Bis zur Fertigstellung des Neubaus ist vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Stadt Monschau die kurzfristige Einrichtung eine Vorlaufgruppe in einem vorhandenen Gebäude geplant.

Nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen bzw. der Planungsphase für den Neubau wird die Verwaltung Umsetzungsvorschläge einschließlich der für die Jahre ab 2020 zu veranschlagenden Auszahlungen für Investitionen zur Entscheidung vorlegen.

Rechtslage:

Die Errichtung und der Betrieb von bedarfsgerechten Kindertageseinrichtungen durch die StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) und dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen-Gesetz entscheidet der Städteregionstag über die Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Für eine neue KiTa-Gruppe sind Stellen für drei sozialpädagogische Fach- und Ergänzungskräfte in den Stellenplan ab dem Jahr 2020 einzustellen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Für den Betrieb der drei Gruppen sind im Produkt 06.03.01 – Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) ab 2020 laufende Betriebskosten (konsumtiv, einschl. Abschreibungen auf das Gebäude) zusätzlich wie folgt zu veranschlagen:

Aufwendungen:

Personal- und Sachaufwendungen (SK 500001 bis 573110) 150.000 €/Jahr

Erträge:

Betriebskostenzuschüsse des Landes (SK 414100) 45.000 €/Jahr

Elternbeiträge (SK 432110) 28.500 €/Jahr

Die konkrete Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung auf Grundlage der von den Eltern gebuchten Plätze und Betreuungszeiten.

Die Auszahlungen für Investitionen werden im Rahmen der Planung und des Vergabeverfahrens ermittelt. Auf dieser Grundlage wird ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Die Veranschlagung erfolgt in den Haushaltssatzungen 2020 ff.

Soziale Auswirkungen:

Bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen sichern die Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Alter ab vier Monaten bis zum Schuleintritt. Ihr Betreuungsangebot fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Mit dem zu schaffenden zeitgemäßen Raumprogramm werden die Möglichkeiten zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gestärkt.

Im Auftrag:

gez. Terodde


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung