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Benennung von Delegierten für die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen
Städtetages; - Eilbeschluss -


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Dez. V - Dezernat für Bildung, Jugend und Strukturentwicklung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9687

A) Beschlussvorschlagr den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss entsendet im Wege eines Eilbeschlusses (§ 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW) gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW

1. Dezernent V/Stellvertretung Dezernent/-in II

2. Herrn/Frau ……………………

als Delegierte in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gemäß § 50 Abs. 3, Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 23.05.2019 bezüglich der Entsendung von Delegierten für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat am 19.10.2017 einstimmig beschlossen, die Mitwirkung der Städteregion Aachen im Deutschen Städtetag/Städtetag NRW als Außerordentliches Mitglied zu beantragen und bis zu 6.000 €/jährlich als Mitgliedsbeitrag in den Haushalt einzustellen (siehe SV-Nr. 2017/0424).

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung den Deutschen Städtetag gebeten, dem Präsidium den Aufnahmeantrag zur Beschlussfassung vorzulegen. Diesem Antrag wurde mit Datum vom 07.12.2017 entsprochen.

Als Außerordentliches Mitglied kann die Städteregion in einer begrenzten Zahl von Fachausschüssen mitwirken. Die Mitwirkung erfolgt auf der Ebene des Städtetages NRW mit Sitz in Köln. Weiter erhalten die Außerordentlichen Mitglieder auch die Druckschriften, allgemeinen Rundschreiben und sonstigen Verlautbarungen des Städtetages.

Nachdem der Städteregionstag aufgrund der Sitzungsvorlage 2018/0024 die Delegierten r die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW benannt hatte, hat die Städteregion Aachen nunmehr durch das beigefügte Schreiben vom 07.11.2018 (siehe Anlage) das Recht erhalten, zwei Delegierte für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu entsenden. Die Fristverngerung zur Benennung gegenüber dem Städtetag NRW ist der 23.05.2019. Es wird vorgeschlagen, neben einem politischen Vertreter als Vertreter der Verwaltung Dezernent V (als Stellvertretung Dezernent/-in II) zu benennen.

Rechtslage:

Die Vertreter der Städteregion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, werden vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen [§ 3 Abs. 1, S. 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom

26.02.2008 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 S. 2 der Kreisordnung für das Land

Nordrhein-Westfalen].

Ist mehr als ein Vertreter zu benennen, so muss nach § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO NRW der Städteregionsrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Städteregion dazu zählen.

Der Städteregionsausschuss entscheidet gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstages unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstages nicht rechtzeitig möglich ist. Da die nächste Sitzung des Städteregionstages erst für den 04.07.2019 vorgesehen ist, bittet die Verwaltung, aufgrund der vom Städtetag NRW festgesetzten Frist im Wege eines Eilbeschlusses zu entscheiden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r die außerordentliche Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 6.000,- € vorgesehen.

Im Haushalt der StädteRegion Aachen stehen 2019 im Produkt 01.07.01 „Haushaltsplanung/Finanzbuchhaltung/Controlling“ bei dem Sachkonto 549300 „Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände, Institutionen“r die Mitgliedschaft Städtetag, Haushaltsmittel i. H. v. 6.000,- € zur Verfügung.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Anschreiben des Deutschen Städtetages vom 07.11.2018 zur Benennung von Delegierten und Gästen für die 40. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. Mai 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung