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Vertragliche Regelungen zwischen dem Tierschutzverein für die Städteregion
Aachen e.V. und der Städteregion Aachen ab dem
[01.01.2020](si010.asp?YY=2020&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2020 anzeigen"
);
Festsetzung des jährlichen Pauschalzuschusses für die Jahre 2020 - 2024


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9697

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt den der Sitzungsvorlage 2019/0178 beigefügten Vertrag zwischen der StädteRegion Aachen und dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V..

  1. Er beschließt die damit verbundene Erhöhung des Zuschusses zu den Bewirtschaftungskosten des Tierheims des Tierschutzvereins für die StädteRegion Aachen e.V. auf der Grundlage des beigefügten Vertrages und die damit verbundene anteilige Refinanzierung durch die städteregionalen Kommunen, mit Ausnahme der Stadt Aachen, für die Jahre 2020 bis 2024 wie folgt:

2020-2022

290.000 Euro pro Jahr

2023-2024

300.000 Euro pro Jahr

Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel in entsprechender Höhe im jeweiligen Haushaltsentwurf einzuplanen.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 09.11.2017 kündigte der Tierschutzverein den Vertrag vom 26.04.2014 zwischen ihm und der StädteRegion Aachen fristgerecht zum 31.12.2019. Er beantragte mit Schreiben vom 14.11.2018 eine Erhöhung des jährlichen Pauschalzuschusses von derzeit 180.000 € auf 290.000 €r die Jahre 2020-2022 bzw. 320.000 €r die Jahre 2023-2024.

In den vergangenen Jahren haben die StädteRegion Aachen und vor 2009 auch schon der Kreis Aachen als Koordinator, in ihrer Eigenschaft als ordnungsbehördliche Fachaufsichtsbehörde und im Auftrag der städteregionsangehörigen Kommunen, die Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V. gehrt, um den Abschluss von Einzelverträgen durch die jeweiligen Kommunen zu vermeiden.

Der erste Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren wurde bereits am 08.02.1993 geschlossen.

Die Entwicklung der Zuschusshöhe seit Vertragsbeginn stellt sich wie folgt dar:

Jahr

1992 -2000

2001 2003

2004 2006

2007 2013

2014-2016

2017-2019

Zuschuss

60.000 DM

140.000 DM

= 71.600 €

81.600 €

101.600 € +

10.000 € 1

(ab 2010,

zusätzlich durch A 39)

160.000 €

davon: 30.000 € A 39

180.000 €

davon:

30.000 €

A 39

1 (Anmerkung: Der Betrag in Höhe von 10.000 € wird für Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz von der Stadt Aachen erstattet.)

Am 12.04.2018 hat die Verwaltung anlässlich einer gemeinsamen Dienstbesprechung der Leiterinnen und Leiter der kommunalen Ordnungsbehörden über die Kündigung des Tierheims zum 31.12.2019 informiert. Um die regionsangehörigen Kommunen aufgrund ihrer originären Zuständigkeit im Rahmen eines dialogischen Abstimmungsprozesses frühzeitig zu beteiligen, wurde ein Arbeitskreis mit Vertretern von zwei Kommunen (Eschweiler und Würselen), dem A 39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen und dem A 32 Amt für Ordnungsangelegenheiten gebildet. Auftrag des Arbeitskreises war es, die Gespräche mit dem Tierheim vorzubereiten, zu führen und eine Empfehlung für die Ordnungsbehörden auszusprechen. Dieser Vorschlag wurde am 12.04.2018 von den anwesenden Behörden befürwortet. An einigen Sitzungen des Arbeitskreises nahmen auch Vertreter des Tierschutzvereins teil.

Im Rahmen des Arbeitskreises wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass

  • das Tierheim aus ordnungsbehördlicher und tierfachärztlicher Sicht sehr gute Arbeit leistet und es das Votum aus dem Arbeitskreis gibt, die Zusammenarbeit auch zukünftig fortzusetzen,
  • die bisherigen vertraglichen Regelungen im regionalen Vergleich eine günstige Alternative darstellen,
  • die Fahrten zu Tierheimen in anderen Kreisen mit höherem Aufwand verbunden sind,
  • Pauschalzuschüsse praktikabler als die jährliche Berechnung spitzer Sätze für Fundtiere sind,
  • es das Ziel des Arbeitskreises sein soll, eine mittelfristige Vertragsbindung (d.h. 5 Jahre ab 2020) im Sinne einer besseren haushaltsrechtlichen Planbarkeit für die Kommunen zu vereinbaren.

Am 04.02.2019 fand ein Gespräch zwischen den Mitgliedern des beauftragten Arbeitskreises und dem Tierschutzverein statt.

Im Ergebnis konnte der nachfolgende von allen Beteiligten getragene - Konsensvorschlag erarbeitet werden (vorbehaltlich der Zustimmung des Städteregionstages):

  1. Unter Berücksichtigung der mittelfristigen kommunalen Haushaltsplanung wurde vereinbart, eine Zuschussregelegung für 5 Jahre (2020-2024) zu treffen.

  1. Die Zuschusshöhe soll für die kommenden Jahre wie folgt festgelegt werden:

2020-2022

290.000 Euro pro Jahr

2023-2024

300.000 Euro pro Jahr

  1. Die Anteile am Gesamtpauschalzuschuss werden für die Jahre 2020-2022 wie folgt festgesetzt:

Alsdorf

32.159,61 €

Baesweiler

14.677,07 €

Eschweiler

34.585,74 €

Herzogenrath

38.644,02 €

Monschau

1.891,13 €

Roetgen

2.510,49 €

Simmerath

3.527,88 €

Stolberg

38.746,41 €

rselen

38.609,02 €

A 39 (StR AC)

84.648,64 €

insgesamt

290.000,00 €

Im Frühjahr 2022 werden die kommunalen Anteile für die Jahre 2023-2024 neu berechnet.

In der Dienstbesprechung mit den kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei am 28.03.2019 erklärten sich alle regionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) mit den o.a. Empfehlungen des Arbeitskreises einverstanden und stimmten diesen zu. Die Stadt Aachen hat sich wie in den vergangenen Jahren auch dahingehend erklärt, eigene Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein zu führen.

Rechtslage:

Gemäß § 4 Abs. 1 lit. C der Hauptsatzung der Städteregion Aachen ist für einen Beschluss über die Erhöhung des Zuschusses über 250.000 € an den Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e.V. der Städteregionstag zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

  1. Der bisherige Pauschalzuschuss des A 39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen beträgt 30.000,00 €. Er wird nunmehr anhand der prozentualen Mittelwerte der tatsächlich zugeführten Tiere der Jahre 2016-2018 für die Jahre 2020 2022 neu angepasst (vgl. Kommunen) und wird sich dann auf 84.648,64 € belaufen (Produkt 020801 Veterinäraufsicht, Teilprodukt Veteriraufsicht, SK 531805 Zuschuss Tierheim zur Unterbringung und Pflege von Kleintieren).

  1. Im Produkt 020301 „Allgemeine Ordnungswidrigkeiten“ sind für das Jahr 2019 bei dem Teilprodukt 932100 in den Sachkonten 448200 „Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ und 531805 „Zuschuss für Tierasyl“ jeweils 150.000 € veranschlagt. Für die Haushalte 2020-2022 werden in der Folge jeweils 205.351,36 € (d.h. 290.000 € abzgl. 84.648,64 €) eingeplant werden. Die Refinanzierung wird über die Kommunen nach dem Schlüssel der zugewiesenen Tiere erfolgen.

  1. Da eine Entwicklung der zukünftigen Tierzuführungen durch die einzelnen Kommunen nicht vorhersehbar ist, ist zu Beginn des Jahres 2022 zu prüfen, wie die Erhöhung des Zuschusses auf dann 300.000 € kostenrechnerisch auf alle Beteiligten umgelegt wird.

Im Auftrag:

gez.: Cremer

 

 

Anlage:

Vertrag zwischen der Städteregion Aachen und dem Tierschutzverein für die Städteregion Aachen e.V.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. Mai 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung