Jahresstatistik Schwerbehindertenrecht der StädteRegion Aachen
- Letzte Beratung
- Dienstag, 18. Juni 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 57 - Versorgungsamt
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9718
Sachlage:
Wesentliche Aufgabe des Versorgungsamtes der StädteRegion Aachen ist es – neben den Aufgaben nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) – über Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht zu entscheiden und hierzu individuelle Beratung zu leisten.
Zum 31.12.2018 lebten insgesamt 113.524 Menschen mit einer anerkannten Behinderung (Grad der Behinderung [GdB] von mindestens 20) in der StädteRegion Aachen. Eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) lag zu diesem Zeitpunkt bei 70.119 Menschen vor.
In den einzelnen Kommunen der StädteRegion Aachen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
|
Menschen mit anerkannter Behinderung |
|
insgesamt (GdB 20 und mehr) |
davon GdB 50 und mehr |
|
Aachen |
43.550 |
28.054 |
Alsdorf |
11.244 |
6.629 |
Baesweiler |
6.152 |
3.560 |
Eschweiler |
13.402 |
8.171 |
Herzogenrath |
10.657 |
6.469 |
Monschau |
2.467 |
1.528 |
Roetgen |
1.327 |
821 |
Simmerath |
3.109 |
1.934 |
Stolberg |
12.923 |
7.745 |
Würselen |
8.693 |
5.225 |
StädteRegion |
113.524 |
70.119 |
Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW
Im Jahr 2018 sind im Versorgungsamt der StädteRegion Aachen 4.849 Erstanträge auf Anerkennung einer Behinderung eingegangen. Insgesamt 4.782 Erstanträge wurden im Jahr 2018 abschließend bearbeitet.
Menschen, die bereits einen Grad der Behinderung (GdB) anerkannt bekommen haben, können diesen (z.B. weil sich ihr Gesundheitszustand verändert hat) überprüfen lassen und einen sog. Änderungsantrag/Verschlimmerungsantrag stellen. Von diesen Änderungsanträgen sind im Jahr 2018 insgesamt 6.559 eingegangen. 6.541 Änderungsanträge wurden im Jahr 2018 abschließend bearbeitet.
Zur Veranschaulichung sollen die nachfolgenden Übersichten dienen:
|
Eingang |
davon erledigt |
Erstanträge |
4.849 |
4.782 |
Änderungsanträge |
6.559 |
6.541 |
Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW
Die Erledigung im Sinne von „Bewilligung“ oder „Ablehnung“ erfolgte in Zahlen wie folgt:
|
Bewilligung bzw. Feststellung |
Ablehnungen |
sonstige Erledigungen |
|
GdB 20 (nur Erstantrag), 30 und 40 |
GdB 50 und mehr |
|||
Erstanträge |
2.247 |
1.940 |
595 |
|
Änderungsanträge |
714 |
2.787 |
2.874 |
166 |
Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW
Ablehnungen erfolgten bei den Erstanträgen in der Regel wegen eines GdB von unter 20. Im Rahmen der Feststellungen bei der Überprüfung der Änderungsanträge erfolgten die Ablehnungen, da überwiegend keine Änderungen festgestellt werden konnten.
Im Jahr 2018 sind gegen die erlassenen Bescheide 2.950 Widersprüche eingegangen, von denen 2.862 abschließend bearbeitet wurden. Dem Widerspruch konnte in 500 Fällen abgeholfen werden.
Im Jahr 2018 sind 615 Klagen eingereicht wurden. 633 Klagen wurden im Laufe des Jahres 2018 durch das zuständige Sozialgericht wie folgt beendet:
Art der Beendigung des Klageverfahrens |
Anzahl
|
Klagerücknahme |
252 |
Anerkenntnis durch die StädteRegion |
130 |
Vergleich |
227 |
Urteil gegen die StädteRegion |
5 |
Teilurteil gegen die StädteRegion |
0 |
Urteil gegen den/die Kläger/in |
15 |
Sonstige Erledigung |
4 |
Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW
In 12 Fällen wurde im Jahr 2018 Berufung beim Landessozialgericht eingelegt. 15 offene Berufungen wurden wie folgt beendet:
Art der Beendigung des Berufungsverfahrens |
Anzahl |
Klagerücknahme |
6 |
Anerkenntnis durch die StädteRegion |
1 |
Vergleich |
2 |
Urteil gegen die StädteRegion |
0 |
Teilurteil gegen die StädteRegion |
0 |
Urteil gegen den/die Kläger/in |
6 |
Sonstige Erledigung |
0 |
Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW
Eine Übersicht der Anzahl einzelner Merkzeichen auf kommunaler und städteregionaler Ebene zum Stichtag 31.12.2018 ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme
Im Auftrag:
gez.: Prof. Dr. Vomberg
Anlage:
Übersicht der Anzahl einzelner Merkzeichen auf kommunaler und städteregionaler Ebene
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 18. Juni 2019Sitzung des Inklusionsbeirates
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