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Jahresstatistik Schwerbehindertenrecht der StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 57 - Versorgungsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9718

Sachlage:

Wesentliche Aufgabe des Versorgungsamtes der StädteRegion Aachen ist es neben den Aufgaben nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) über Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht zu entscheiden und hierzu individuelle Beratung zu leisten.

Zum 31.12.2018 lebten insgesamt 113.524 Menschen mit einer anerkannten Behinderung (Grad der Behinderung [GdB] von mindestens 20) in der StädteRegion Aachen. Eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) lag zu diesem Zeitpunkt bei 70.119 Menschen vor.

In den einzelnen Kommunen der StädteRegion Aachen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

Menschen mit anerkannter Behinderung

insgesamt

(GdB 20 und mehr)

davon

GdB 50 und mehr

Aachen

43.550

28.054

Alsdorf

11.244

6.629

Baesweiler

6.152

3.560

Eschweiler

13.402

8.171

Herzogenrath

10.657

6.469

Monschau

2.467

1.528

Roetgen

1.327

821

Simmerath

3.109

1.934

Stolberg

12.923

7.745

rselen

8.693

5.225

StädteRegion

113.524

70.119

Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW

Im Jahr 2018 sind im Versorgungsamt der StädteRegion Aachen 4.849 Erstanträge auf Anerkennung einer Behinderung eingegangen. Insgesamt 4.782 Erstanträge wurden im Jahr 2018 abschließend bearbeitet.

Menschen, die bereits einen Grad der Behinderung (GdB) anerkannt bekommen haben, können diesen (z.B. weil sich ihr Gesundheitszustand verändert hat) überprüfen lassen und einen sog. Änderungsantrag/Verschlimmerungsantrag stellen. Von diesen Änderungsanträgen sind im Jahr 2018 insgesamt 6.559 eingegangen. 6.541 Änderungsanträge wurden im Jahr 2018 abschließend bearbeitet.

Zur Veranschaulichung sollen die nachfolgenden Übersichten dienen:

Eingang

davon erledigt

Erstanträge

4.849

4.782

Änderungsanträge

6.559

6.541

Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW

Die Erledigung im Sinne von „Bewilligung“ oder „Ablehnung“ erfolgte in Zahlen wie folgt:

Bewilligung bzw. Feststellung

Ablehnungen

sonstige Erledigungen

GdB 20 (nur Erstantrag), 30 und 40

GdB 50 und mehr

Erstanträge

2.247

1.940

595

Änderungsanträge

714

2.787

2.874

166

Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW

Ablehnungen erfolgten bei den Erstanträgen in der Regel wegen eines GdB von unter 20. Im Rahmen der Feststellungen bei der Überprüfung der Änderungsanträge erfolgten die Ablehnungen, da überwiegend keine Änderungen festgestellt werden konnten.

Im Jahr 2018 sind gegen die erlassenen Bescheide 2.950 Widersprüche eingegangen, von denen 2.862 abschließend bearbeitet wurden. Dem Widerspruch konnte in 500 Fällen abgeholfen werden.

Im Jahr 2018 sind 615 Klagen eingereicht wurden. 633 Klagen wurden im Laufe des Jahres 2018 durch das zuständige Sozialgericht wie folgt beendet:

Art der Beendigung des

Klageverfahrens

Anzahl

Klagerücknahme

252

Anerkenntnis durch die StädteRegion

130

Vergleich

227

Urteil gegen die StädteRegion

5

Teilurteil gegen die StädteRegion

0

Urteil gegen den/die Kläger/in

15

Sonstige Erledigung

4

Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW

In 12 Fällen wurde im Jahr 2018 Berufung beim Landessozialgericht eingelegt. 15 offene Berufungen wurden wie folgt beendet:

Art der Beendigung des Berufungsverfahrens

Anzahl

Klagerücknahme

6

Anerkenntnis durch die StädteRegion

1

Vergleich

2

Urteil gegen die StädteRegion

0

Teilurteil gegen die StädteRegion

0

Urteil gegen den/die Kläger/in

6

Sonstige Erledigung

0

Quelle: StädteRegion Aachen auf Basis der Daten von IT.NRW

Eine Übersicht der Anzahl einzelner Merkzeichen auf kommunaler und städteregionaler Ebene zum Stichtag 31.12.2018 ist als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme

 

 

Im Auftrag:

gez.: Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlage:

Übersicht der Anzahl einzelner Merkzeichen auf kommunaler und städteregionaler Ebene


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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