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Familienkarte der StädteRegion Aachen in Leichter Sprache; Vorstellung


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9715

Sachlage:

Im Jahr 2006 hat der damalige Zweckverband StädteRegion Aachen die „Familienkarte der StädteRegion Aachen“ eingeführt. Sie bietet Familien in der Region zahlreiche monetäre Vorteile in den Bereichen Dienstleistung, Handel und Gastronomie.

Jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungs- bzw. Umgangsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren kann die Familienkarte beantragen und von ausgewählten Vergünstigungen in der StädteRegion Aachen sowie dem Kreis Düren und Vaals/NL profitieren. Der Leistungskatalog umfasst rund 400 kommerzielle Angebote unter anderem im Kultur- und Sportbereich, im Gastgewerbe sowie in Bereichen des täglichen Bedarfs. In der StädteRegion Aachen sind 24.987 Familien mit ca. 35.000 Kindern im Besitz der Familienkarte (2018). Die Familienkarte ist kostenlos und verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind die Volljährigkeit erreicht. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Gültigkeit, wenn das Kind das 27. Lebensjahr vollendet hat.

Unter dem Aspekt der Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe und damit eines vereinfachten Zugangs zu dem Angebot für Menschen mit beispielsweise kognitiver Behinderung oder mit geringen Deutschkenntnissen hat die Verwaltung die BroschüreDie Familienkarte der StädteRegion Aachen in Leichter Sprache erstellt. Hier werden sowohl Informationen zu den Voraussetzungen als auch zu dem Antragsverfahren in leicht verständlicher Form aufgezeigt. So sollen zukünftig noch mehr Familien von dem familienorientierten Angebot profitieren können.

In der Sitzung des Inklusionsbeirates wird die Leiterin der Stabstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa, Frau Susanne Lauffs, die Familienkarte vorstellen.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Mit den Informationen zu der Familienkarte in Leichter Sprache wird die gleichberechtigte Teilhabe an für die Allgemeinheit bestimmten Informationen maßgeblich erhöht. Mit dieser Aktion wird die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag

gez.: Prof. Dr. Vomberg


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 18. Juni 2019Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Inklusionsbeirat
Details
Tagesordnung