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Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 - und Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
(KInvFG II) 2. Tranche;
Änderung der vorgesehenen Maßnahmen


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9814

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung in Ergänzung seiner Beschlüsse vom 06.04.2017 (Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0070-E2), vom 14.12.2017 (Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0489), vom 05.07.2018 (Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0151) und vom 13.12.2018 (Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0520, Beschlüsse zu Gute Schule 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019) - zur Durchführung der in Anlagen 1 und 2 zu Sitzungsvorlage-Nr. 2019/0293 aufgehrten Maßnahmen zum Förderprogramm Gute Schule 2020 und nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes betreffend KInvFG 2. Tranche („Schulsanierungsprogramm“).

  1. Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermittel an Dritte nicht in Betracht kommt.

 

 

Sachlage:

Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:

2017/0070-E2rderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2020

2017/0072-E1Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförder-

programms; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen

2017/0489 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG);

Umsetzung der 2. Tranche

2018/0151Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

(KInvFG); 1. + 2. Tranche

2018/0520 Beschlüsse zu Gute Schule im Rahmen der Verabschiebung des Haushaltes 2019

Die beiden Förderprogramme Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 2.Tranche und Gute Schule 2020, beide für bauliche Maßnahmen an Schulen und Gute Schule 2020 auch für den Erwerb von digitalen Endgeräten vorgesehen, belaufen sich auf ein Gesamtfördervolumen von rund 21.0 Mio. €. Für das Programm KInvFG II ist ein Eigenanteil von 10 % zu leisten. Dieser ist bei den angegebenen 21.0 Mio. € enthalten.

Mit beiden Programmen werden verschiedenste bauliche Maßnahmen an Schulen refinanziert, unter anderen die Maßnahme der „Digitalisierung“, siehe Sitzungsvorlage 2018/0547. Eine Refinanzierung über Fördermittel der notwendigen Endgeräte ist ebenfalls vorgesehen.

Die bislang hierfür vorgesehenen Fördermittel in geschätzter he von insgesamt 7.0 Mio. € (3.0 Mio. € aus KInvFG II und 4.0 Mio. € aus Gute Schule 2020) werden für die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen an allen Städteregionalen Schulen nicht ausreichen. Nach jetzigem Planungs- und Kenntnisstand sind etwa 10.0 Mio. € zu veranschlagen. Circa 3,5 Mio.€ r den Erwerb der Endgeräte werden im Haushalt der Schulverwaltung geführt.

Um sicher zu stellen, dass tatsächlich alle Fördermittel verwendet werden, sind trotz der jetzt r die Digitalisierung vorgesehenen Mittel in beiden Förderprogrammen neue Maßnahmen aufgenommen worden.

Das geschieht vor dem Hintergrund, dass es vorkommen kann, dass sich Maßnahmen verschieben, verzögern oder die geplante Fördersumme unterschritten wird. Nur durch eine Überzeichnung des insgesamt zur Verfügung stehenden Fördervolumens ist der vorstehend genannte Entfall von Maßnahmen aus der Förderung oder die Unterschreitung der vorgesehenen Refinanzierung zu kompensieren.

Sobald feststeht, dass die Fördermittel vollständig abgerufen und eingesetzt wurden, werden die Maßnahmen, die für eine Förderung vorgesehen waren, für die aber dann keine Refinanzierung durch eines der beiden Programme möglich ist, mittels „normaler“ Haushaltsmittel finanziert und durchgeführt. Dies ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff. zu berücksichtigen.

Eine aktualisierte Übersicht der für die Förderprogramm KInvFG II und Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen ist der Anlage zu entnehmen.

Rechtslage:

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsrderungsgesetzes in NRW, mit dem die zweite Fördertranche umgesetzt wird, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2018 Nr. 2 vom 18.01.2018 veröffentlicht und ist somit am 19.01.2018 in Kraft getreten.

Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.02.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß §14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der Städteregion Fördermittel in Höhe von 7.530.197 € (90 % Förderanteil) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereit gestellt.

Gute Schule 2020

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird. Das Konzept ist unabhängig davon erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Tranche) ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen.

Die im Programm „Gute Schule 2020“ vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % über die Zuwendung refinanziert.

Im Entwurf des Haushaltes 2020 sind im Produkt 01.12.03 Gebäudemanagement für Schulgebäude die geplanten Einzelmaßnahmen bei den jeweiligen Teilprodukten im Investitionsprogramm sowie bei den Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen für die Jahre 2020 2022 veranschlagt und als Maßnahmen des Förderprogrammes Gute Schule 2020 bzw. KinvFG II dargestellt.

Außerdem sind im jeweiligen Teilprodukt die Schuldendiensthilfen zur Entlastung des städteregionalen Haushaltes ausgewiesen.

Die konkrete finanzielle Abwicklung wird bei der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.

Im Auftrag:

gez. Jücker

Anlagen:

Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen KInvFG II (Anlage 1)

Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen Gute Schule 2020 (Anlage 2)

Seite: 1/1


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 19. Juni 2019Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
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Tagesordnung