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Betrauung der Kur- und Badegesellschaft mbH, hier: Zuwendungsbescheid


Letzte Beratung
Mittwoch, 18. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Finanzsteuerung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20359

Erläuterungen:


Im Finanzausschuss (25.6.2019), Hauptausschuss (26.6.2019) und schließlich im Rat der Stadt (10.7.2019) wurde der Betrauungsakt für die Kur- und Badegesellschaft mbH beschlossen (siehe Anlage 1, dort Anlage des Zuwendungsbescheids).

In der hierzu gehörenden Vorlage (FB 20/0204/WP17) war ausgeführt worden, dass die im Rahmen der Betrauung zu leistenden Zahlungen - neben der Berücksichtigung im städtischen Haushalt - durch entsprechende Zuwendungsbescheide konkret bewilligt werden sollen.

Diese – in Zukunft i.d.R. jährlich – zu erstellenden Zuwendungsbescheide werden nicht der Zustimmung durch den Rat oder einen seiner Ausschüsse bedürfen. Wie bereits in der o.a. Vorlage zum Betrauungsakt erwähnt, soll aber der diesjährige und erstmalige Zuwendungsbescheid dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Anlage). Dies auch deshalb, weil er – anders als zukünftige Zuwendungsbescheide – als Besonderheit eine Einzahlung in das Eigenkapital der KuBa i.H.v. 3.000.0000,- EUR beinhaltet:

Die hierfür notwendigen Mittel sind im städtischen Haushalt bereits berücksichtigt. Das Eigenkapital soll 2019 um 3.000.0000,- EUR (und 2020 um weitere 500.000,- EUR) durch die Stadt Aachen aufgestockt werden. Geschehen soll dies nicht durch eine Erhöhung des Stammkapitals, sondern durch Einstellung der genannten Beträge in die Kapitalrücklage. Hieraus ergeben sich zum einen weniger Formerfordernisse, vor allem aber bleibt die Haftung der Gesellschafterin auf den Betrag des Stammkapitals i.H.v. 205.000 EUR begrenzt.

Die Eigenkapitalerhöhung erfüllt dabei zum einen eine Finanzierungsfunktion und erleichtert der KuBa darüber hinaus die zukünftige Fremdfinanzierung über Bankkredite.

Der über die genannten 3.000.000,- EUR hinausgehende Betrag (2.167.300 EUR) soll den laufenden handelsrechtlichen Verlust der KuBa abdecken. Diese Mittel sind ebenfalls bereits im städtischen Haushalt berücksichtigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.) Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.) Der Rat der Stadt stimmt dem Zuwendungsbescheid wie vorgelegt zu.

 

 

Anlage/n:


Zuwendungsbescheid (incl. Betrauungsakt)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 18. September 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Details
Tagesordnung