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STARTERCENTER NRW in der GründerRegion Aachen; Verlängerung der
Dienstleistungsvereinbarung und Fortführung der finanziellen Beteiligung


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. September 2019 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9886

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss stimmt der Verlängerung der Dienstleistungsvereinbarung mit dem STARTERCENTER NRW in der GründerRegion Aachen und der Fortführung der finanziellen Beteiligung bis zum 31.12.2020 zu.

 

 

Sachlage:

Zum 1.1.2007 wurde das „STARTERCENTER NRW in der GründerRegion Aachen“ als zentrale Anlaufstelle zur Information, Beratung und Unterstützung von Existenzgründern etabliert. Unter Federführung der damaligen Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, Frau Christa Thoben, wurde im März 2006 in einer Vereinbarung „STARTERCENTER NRW: Qualitätsoffensive für Gründungen in NRW“ festgelegt, dass die Regionen einvernehmlich eine Entscheidung über die Errichtung sowie Art und Umfang des Betriebes eines STARTERCENTERS treffen. Damit sollten landesweit die in dieser Vereinbarung definierten Dienstleistungen und die Qualitätsanforderungen von den angeschlossenen Beratungsinstitutionen erfüllt werden.

Das „STARTERCENTER NRW in der GründerRegion Aachen“ war eine logische Weiterentwicklung der vorangegangenen Tätigkeiten der GründerRegion Aachen. Für die Gründungsberatung wurden zentrale Strukturen geschaffen. Für die Qualität der Beratung in allen beteiligten Institutionen gelten festgelegte Standards. Nach diesen Standards werden Erstinformationen, Erstberatung und Intensivberatung angeboten.

Am STARTERCENTER beteiligten sich zum 1.1.2007 die Handwerkskammer Aachen, die IHK Aachen und alle Wirtschaftsförderungsgesellschaften bzw. -ämter (WFG StädteRegion Aachen mbH, WFG für den Kreis Heinsberg mbH, Wirtschaftsförderungsämter der Stadt Aachen sowie der Kreise Düren und Euskirchen). STARTERCENTER-Büros befinden sich in der Handwerkskammer Aachen, in der IHK Aachen sowie in den Kreisverwaltungen Düren, Heinsberg und Euskirchen und stellen zentrale Anlaufstellen dar.

Nach Übergang der Bereiche „Existenzgründungs- und Unternehmensberatung“ von der WFG StädteRegion Aachen mbH auf die StädteRegion Aachen zum 1.1.2012 trat die StädteRegion Aachen anstelle der WFG in die Dienstleistungsvereinbarung ein.

Die STARTERCENTER-ros in der IHK und der Handwerkskammer sind in der Regel die ersten Anlaufstellen in der StädteRegion Aachen. Dort erhalten die Gründungsinteressierten Erstinformationen (z.B. Broschüren, Termine Existenzgründungsseminare EXISTENZIA) sowie konkrete Hinweise auf weitere Ansprechpartner mit spezifischen Fachkompetenzen. Die angehenden Gründer besuchen vor Beginn der Beratung ein dreistündiges Basisseminar unter dem Namen EXISTENZIA, das u.a. wöchentlich in Aachen, abwechselnd in der IHK und in der Handwerkskammer, durchgeführt wird.

Die IHK und die Handwerkskammer führen danach die Erstberatung, die Intensivberatung und die Beratung zu Gründungsformalitäten für die jeweiligen kammerzugerigen Wirtschaftsbereiche durch. Die AGIT berät technologieorientierte Gründungen.

Die Erstberatung, die Intensivberatung und die Beratung zu Gründungsformalitäten für alle Gründer führen die Berater der Wirtschaftsförderungsgesellschaften und

–ämter (in der StädteRegion S 85, Frau Dipl.-Kffr. Gerti Steffens) durch. Hier werden vor allem auch die Gründer aufgefangen, die nicht Handwerkskammer- oder IHK-zugehörig sind (z.B. alle Freiberufler, Gründer mit anderer Kammerzugehörigkeit wie Ärztekammer oder Apothekenkammer).

Im Bereich der Gründungsberatung innerhalb des STARTERCENTERs übernimmt die Stabsstelle 85 die Erstinformation, Erstberatung und Intensivberatung incl. Förderberatung von Existenzgründern (ca. 40 Beratungen im Jahr) sowie die Verfassung von Stellungnahmen zur Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit und des Einstieggeldes beim Jobcenter.

Die Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem STARTERCENTER und den Beteiligten (hier StädteRegion Aachen) sieht zur Abgeltung der dortigen zentralen Kosten (z.B. Zertifizierung, Sach-, Raum-, Personalkosten, Printmedien) eine Pauschale für das Haushaltsjahr 2020 von 3.000 € vor. Durch die Personalgestellung bringt die StädteRegion ihre gründerspezifischen Kenntnisse und Erfahrungen ein.

Der Jahresbeitrag für 2021 konnte vom STARTERCENTER noch nicht benannt werden. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von den künftigen Einnahmen r EXISTENZIA. Evtl. können aber an anderer Stelle Kosten eingespart werden, so dass es auch für 2021 bei 3.000 € bleiben würde. Eine endgültige Klärung erfolgt in 2020.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r das Haushaltsjahr 2020 wurden von der Verwaltung im Produkt 15.01.01 „Wirtschaftsförderung, Industriedialog und regionale Kooperation“ beim Sachkonto 549300 im Haushaltsentwurf Mittel in Höhe von 3.000 € zur anteiligen Finanzierung des STARTERCENTERs NRW in der GründerRegion Aachen veranschlagt.

Im Auftrag

gez.: Terodde


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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. September 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 19. September 2019Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
Details
Tagesordnung