Teilen:

Haushaltsvorentwurf für die Kinder- und Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 18. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9890

Sachlage:

Als Anlage wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Haushaltsvorentwurf der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ (diff. RU) r das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis vorgelegt. Nach dem abgeschlossenen Beteiligungsverfahren (Benehmensherstellung mit den regionsangehörigen Kommunen vom 05.08.19-13.09.19) und der Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2020 am 10.10.2019, erfolgt die endltige Beschlussfassung am 13.12.2019 durch den Städteregionstag.

1. Entwicklung des Jugendamtsbudgets 2019:

Als Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (Zuschussbedarf) wurden im Haushaltsjahr 2019 in der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ 19.759.563 € vom Städteregionstag beschlossen. Nach der Prognose im 2. Budgetbericht zum 30.06.2019 geht die Verwaltung von einer Verschlechterung in Höhe von rd. -1.263.000 € aus.

Im Produkt 05.07.01 Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss UVG (diff. RU) - wird zum Stand 30.06.2019 eine Verbesserung in Höhe von rd. +252.000 € prognostiziert. Aufgrund der UVG-Reform (Erweiterung der Leistungsberechtigten um die Altersgruppe der 12 18 jährigen; Aufhebung der Höchstbezugsdauer von 72 Monaten) sind im Haushaltsjahr 2019 für Leistungen nach diesem Gesetz Mittel in Höhe von rd. 1.381.000 € eingeplant worden. Die aktuelle Prognose für Zahlungen nach dem UVG liegt jedoch bei rd. 1.627.000 €. Mit Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0373 werden daher erhebliche überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von rd. 220.000 € beantragt. Gedeckt werden diese erhöhten Aufwendungen durch höhere Erstattungen vom Land sowie höhere Rückeinnahmen auf privatrechtlicher Basis.

Im Produkt 06.02.01 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige - ergibt sich im 2. Budgetbericht eine prognostizierte Verschlechterung in Höhe von rd. -1.017.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2019. Die Verschlechterung kommt überwiegend aufgrund rückwirkender Kostenerstattungsfälle zustande. Bei Abrechnung aller offenenlle noch in diesem Jahr würden Gesamtkosten in Höhe von 843.000 €llig. Mit Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0347 werden erhebliche überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rd. 400.000 € beantragt. Die Prognose für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) beträgt rd. 995.000 € (2018: rd. 1.338.000 €) und ist damit weiter rückläufig. Dieshrt nicht zu einer Haushaltsverbesserung, da der Betrag auf der Ertrags- und Aufwandsseite in gleicher Höhe eingeplant wurde (Kostenerstattung durch das Land). Im Teilprodukt 951310 Eingliederungshilfe - sind weiterhin steigende Kosten bei den Schulbegleitungen erkennbar. Hier wird der Ansatz um rd. 180.000 € überschritten.

Im Produkt 06.03.01 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) ergibt sich eine Verschlechterung in Höhe von rd. -449.000 €. Durch den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in den Jugendamtskommunen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0101) entstehen Mehrkosten, die durch die allgemeinen Landeszuweisungen nicht gedeckt werden. Die erhten Erträge aus den Kita-Rettungspaketen sind hier enthalten und reduzieren den Fehlbetrag bereits. Die größte Überschreitung entsteht bei den Personalkosten (rd. -773.000 €). Beim Budgetbericht zum 30.09.2019 wird sich zeigen, inwieweit die zum neuen Kita-Jahr (ab 01.08.2019) eingeplanten Personalstellen besetzt sind oder ob sich hier Minderaufwendungen ergeben.

Die weiteren Produkte der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ (Zentrale Aufgaben, Jugendarbeit, Jugendgerichtshilfe, Soziale Arbeit an Schulen) ergeben eine Verschlechterung in Höhe von rd. -49.000 €.

r die Kosten der Jugendhilfe in der allgemeinen Regionsumlage kann eine Verbesserung in Höhe von rd. + 78.000 € prognostiziert werden.

2. Haushaltsvorentwurf für das Jugendamtsbudget 2020

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat die Haushaltsvoranschläge für 2020 auf der Grundlage der Prognose des 1. Budgetberichtes 2019 und der zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung (April 2019) erkennbaren Entwicklungen ermittelt. Mit den Jugendamtskommunen wurde der Entwurf am 02.07.2019 und am 27.08.2019 in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe abgestimmt.

Es ergibt sich ein Zuschussbedarf (Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit) in Höhe von -21.675.737 €. Damit erhöht sich der Zuschussbedarf von 2019 nach 2020 um -1.916.174 €.

Produkt

Ansatz 2019 in €

Prognose 2019 in € (30.06.19)

Ansatz 2020 in €

Aufgaben/Leistungen nach dem UVG

487.475

235.333

364.325

Zentrale Aufgaben

263.704

325.141

323.754

Jugendarbeit, Jugendgerichtshilfe etc.

632.344

647.511

786.860

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Beistandschaften etc.

8.477.638

9.494.617

8.435.874

Kindertageseinrichtungen/tagespflege

9.715.806

10.165.133

11.612.202

Schulsozialarbeit

182.596

154.993

152.722

Summe:

19.759.563

21.022.728

21.675.737

Erläuterungen zu den einzelnen (Teil-)produkten:

Im Produkt 050701 Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG - kann von einer Verbesserung in Höhe von rd. +123.000 € ausgegangen werden. Beim Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner sind im Haushaltsjahr 2019 erhöhte Erträge prognostiziert worden. Der Haushaltsansatz wurde in dieser Größenordnung angepasst und führt zu einer Verbesserung in diesem Produkt. Die Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurden aufgrund der aktuellen Prognose nach oben angepasst (rd. 269.000 €). Die Steigerung der Aufwendungen kann jedoch durch erhöhte Landeserträge bzw. durch geringere Erstattungen an das Land aufgefangen werden.

Es wurde ein neues Teilprodukt „951120 Frühe Hilfen“ eingeplant, das unter dem Produkt 06.01.01 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit etc. verortet werden soll. Dort entstehen Personalkosten, die jedoch durch die Verschiebung vorhandener Stellen in anderen Produkten eingespart werden. Weiterhin sind in diesem neuen Teilprodukt die bisher über das Teilprodukt 951300 Hilfen zur Erziehung“ erfassten Zuschüsse aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie Zuschüsse/Förderung (z.B. des Café Mama oder der Familienpaten) neu zugeordnet.

Im Produkt 060201 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund- und Beistandschaften, Hilfe für junge Volljährige - kann eine Verbesserung in Höhe von insgesamt rd. +42.000 € prognostiziert werden. Der Nettozuschussbedarf der Sachkosten/Hilfeaufwendungen in den o.a. Bereichen steigt lediglich um rd. 83.000 . Es werden in 2020 Erträge in Höhe von voraussichtlich 309.000 € als Kostenerstattung für drei stationäre Fälle generiert. Die eingeplanten Mehrkosten können durch diese Mehrerträge gedeckt werden. Die Aufwendungen für die umA wurden von 1.800.000 € auf 1.200.000 € reduziert. Die aktuellen Prognosen lassen einen weiteren ckgang der umA erwarten. Diese Kürzung der Aufwendungen stellt keine Haushaltsverbesserung dar, weil in gleicher Höhe die Erträge des Landes sinken werden.

Im Produkt 060301 - Kindertageseinrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege - ergibt sich ein erhöhter Nettozuschussbedarf in Höhe von rd. -1.896.000 €. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Erhöhte Personalaufwendungenr neue KiTa-Gruppen: 2.063.000 €
  • Erhöhte Sachkosten: 731.000 € (inbegriffen sind hier auch die erhöhten Betriebskostenzuschüsse für freie Träger in Höhe von rd. 257.000 € sowie die erhöhten Abschreibungen für fertig gestellte Gebäude in Höhe von rd. 128.000 €)
  • Erhöhte Erträge: 898.000 € (davon 208.000 € Zuweisungen und Zuschüsse vom Land)

Aufgrund der Eckpunkte zur Reform des Kinderbildungsgesetzes wurde die Ertragsseite angepasst. Es ergibt sich zu den bisherigen Zahlungen des Landes aufgrund des Kita-Rettungspaketes bzw. der Übergangsfinanzierung keine wesentliche Ertragssteigerung. Die erhöhten Personalkosten im Bereich der neuen Kindertageseinrichtungen können dadurch nicht aufgefangen werden. Trotzdem ergibt sich eine Besserstellung der kommunalen Träger im Vergleich zum bisherigen KiBiz. Bei der Ermittlung der Personalkostenansätze für 2020 wurde zunächst von einer Vollbeschäftigung in allen neuen und bisherigen Gruppen ausgegangen. Anschließend wurden die Personalkostenansätze aufgrund von Erfahrungswerten aus den Vorjahren moderat um 7,5 % reduziert. Es wird davon ausgegangen, dass sich durch diverse Ausfallzeiten Minderaufwendungen ergeben. Die Personalkosten wurden deshalb um rd. 1.360.000 € reduziert.

Enthalten sind in den Haushaltsansätzen 2020 folgende neue Gruppen:

4 neue Gruppen Baesweiler Ringstraße

4 neue Gruppen Baesweiler Brüsseler Straße

1 neue Gruppe Baesweiler Beggendorf

2 neue Gruppen Baesweiler Emil-Mayrisch-Straße

2 neue Gruppen Monschau-Konzen

1 neue Gruppe Monschau-Mützenich

2 neue Gruppen Simmerath Kesternich

1 neue Gruppe Simmerath Lammersdorf

2 neue Gruppen Roetgen Hauptstraße

Im Durchschnitt (über alle Gruppenformen, Öffnungszeiten usw.) ist pro neuer Gruppe von Personalkosten in Höhe von 150.000 € brutto auszugehen. Dem stehen 33,3 % Landesmittel und Elternbeiträge gegenüber, was zu Netto-Kosten von 100.000 €hrt.

Die Kinderzahlen steigen in allen vier Jugendamtskommunen aufgrund verstärkter Zuzüge von Familien (neue Baugebiete und Schließung von Baulücken) weiter an. Im Allgemeinen geht die Verwaltung von einem geplanten, nachhaltigen Wachstum der Bevölkerungszahlen im Jugendamtsbereich aus, so dass ein langfristiger Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten die Folge ist. Mit den Vertreterinnen und Vertretern der Jugendamtskommunen wurden daher eine Reihe von Maßnahmen besprochen, die notwendig sind, um den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr weiter auf dem bisher erreichten Niveau zu erfüllen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0116). Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, steigen die Aufwendungen in allen Bereichen in diesem Produkt (Personalkosten, Sachkosten, Abschreibungen für neue Gebäude und neues Inventar etc.)

Bei den übrigen Produkten „Zentrale Dienste, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Jugendgerichtshilfe erfolgt eine Verschlechterung des Zuschussbedarfs für das Haushaltsjahr 2020 i.H.v. rd. 212.000 €. Die erhöhten Aufwendungen entstehen überwiegend durch Verschiebungen von Personalkostenanteilen aufgrund der neuen Struktur des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zum 01.01.2019.

Bei diesen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Jugendamtskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe abgestimmten Haushaltsvoranschlägen bestehen immer die der Jugendhilfe immanenten Planungsrisiken, die im Verlauf des Haushaltsjahres bei einer von der Prognose negativ abweichenden Entwicklung zu überplanmäßigen Aufwendungen führennnen.

Im Bereich der Kindertagesbetreuung ist zurzeit eine Änderung der Elternbeitragssatzung in Planung, die im Haushaltsjahr 2020 noch nicht bezifferbare Verbesserungen des Zuschussbedarfs in der diff. RU nach sich ziehen wird. Hierzu wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der 4. Sitzung 2019 ein Vorschlag vorgelegt.

r die Kosten der Jugendhilfe in der allgemeinen Regionsumlage kann eine Verbesserung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rd. 21.000 € prognostiziert werden.

Hinweis:
Die im Text der Vorlage genannte Anlage wird lediglich den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und in weiteren Exemplaren den Fraktionen separat zur Verfügung gestellt. Sie ist im Übrigen über das Ratsinformationssystem (ALLRIS) abrufbar.

Rechtslage:

Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 3 der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen vom 13.12.2012 in der zur Zeit geltenden Fassung wird der Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorberaten.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Nach § 6 Nr. 3 der Haushaltssatzung 2019 der Städteregion wird die Regionsumlage Mehrbelastung „Jugendhilfe“ mit den Jugendamtskommunen spitz abgerechnet.

Der Zuschussbedarf aus dem Haushaltsjahr 2020 muss nach geltender Systematik im übernächsten Haushaltsjahr (2022) beglichen werden.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag: gez.Terodde

 

 

Anlage:

Haushaltsvorentwurf differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“r das Haushaltsjahr 2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Mittwoch, 18. September 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung