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Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei den
Hilfen zur Erziehung/der Eingliederungshilfe/den Hilfen für junge Volljährige


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9872

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag stimmt gem. § 83 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung 2019 unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für 2019 im Produkt 060201 „Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU)“ bis zur Höhe von 250.000 € zu.

 

 

Sachlage:

Im Mehrbelastungshaushalt des Amtesr Kinder, Jugend und Familie (differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“) ergibt sich nach aktueller Prognose im Produkt 06.02.01 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU) voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung (Zuschussbedarf) bei den Sachkosten in Höhe von

rd. 968.000 €.

In diesem Produkthrt diese Entwicklung der Sachkosten zu unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in einer saldierten Gesamthe von bis zu 250.000 €, die im Detail wie folgt zustande kommt:

r den Haushalt 2019 wurden Aufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) in Höhe von 1.800.000 € eingeplant. Die Kosten für die umA werden zu 100 % durch das Land erstattet. Aus diesem Grund wurde der gleiche Betrag auch auf der Ertragsseite eingeplant. Die letzte Prognose beträgt für die Betreuung der umA lediglich rd. 995.000 . Die Differenz in Höhe von rd. 805.000 € kann somit auf der Ertragsseite nicht vereinnahmt werden, ermächtigt im Gegenzug auf der Aufwandsseite allerdings auch zu weiteren Auszahlungen in ebendieser Höhe.

Aufgrund der kurzzeitig eingetretenen Pflicht zu Kostenerstattungen an andere Jugendämter in Höhe von rd. 643.000 € entsteht in dem Produkt 06.02.01 eine prognostizierte Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 1.017.000 € (Erträge abzgl. Sach- und Personalkosten). Es werden aber lediglich 250.000 € als erhebliche außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung betigt, weil ein Teil der Ansätze für die Aufwendungen der umA (rd. 805.000 €) herangezogen werden können.

Die StädteRegion Aachen muss in diesem Haushaltsjahr im Rahmen der o.g. Kostenerstattungen bei vier stationären Maßnahmen nach § 34 SGB VIII Heimunterbringen - für zurückliegende Zeiträume Aufwendungen in Höhe von rd. 434.000 € übernehmen. Zukünftig werden diese Fälle das Budget mit monatlich rd. 21.500 € belasten. Bei den anderen Kostenerstattungsfällen handelt es sich um Hilfemaßnahmen nach § 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe und § 33 SGB VIII Vollzeitpflege. Hier müssen im Haushaltsjahr 2019 rd. 209.000 € aufgewendet werden.

Ohne diese voraussichtlich anfallenden Kosten würde das geplante Budget ausreichen und es wäre keine erhebliche überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings nicht gesagt werden, ob alle Fälle tatsächlich in diesem Haushaltsjahr kassenwirksam abgewickelt werden. Dies ist von unterschiedlichen Faktoren (u.a. Dauer des Kostenerstattungsverfahrens) abhängig.

Weiterhin ist die aktuelle Prognose in den Teilprodukten Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und bei den Hilfen für junge Volljährige abhängig von Faktoren, die seitens der Verwaltung nicht beeinflusst werden können (Umzüge, Zuständigkeitswechsel etc.). Dadurch könnte es im nächsten Budgetbericht bzw. im Jahresabschluss zu Veränderungen kommen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass die erhebliche überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung nicht in Anspruch genommen werden muss. Damit die Verwaltung zahlungsfähig bleibt und zum Beispiel die Dezemberzahlungen für die Pflegeeltern zu 100 % ausgezahlt werden können, ist die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen als Vorsichtsmaßnahme notwendig.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendamtskommunen wurden in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe am 27.08.2019 über die Entwicklung informiert. Einwände wurden nicht erhoben.

Rechtslage:

Nach § 83 (2) Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 53 (1) Kreisordnung NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Rates (hier: Städteregionstages) einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2019 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 40.000 € übersteigen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

vgl. Sachlage

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“ wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Für das Haushaltsjahr 2019 wird sie spitz abgerechnet und als Ertrag eingebucht. Die voraussichtlich entstehende Haushaltsverschlechterung in 2019 (Zuschussbedarf) ist zu 100 % von den Jugendamtskommunen im Haushaltsjahr 2021 aufzubringen.

Die Aufwendungen werden im Rahmen von NKF als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Familien tragen zur Förderung guter Lebensbedingungen junger Menschen im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen bei.

Im Auftrag:

gez. Terodde

Seite: 1/1

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 26. September 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 18. September 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung