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Bebauungsplan Nr. 370 - Carl-von-Ossietzky-Straße
a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 370 - Carl-von-Ossietzky-Straße
b) Billigung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 370
c) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 370 -
Carl-von-Ossietzky-Straße


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5869

Darstellung der Sachlage:

Gemäß Beschluss vom 27.06.2019 des Rates der Stadt Alsdorf ist für die Jugendkunstschule „Aber Hallo“ ein Ersatzneubau mit Jugendtreff an der Carl-von-Ossietzky-Straße im Stadtteil Alsdorf-Mitte vorgesehen.

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße – befindet sich im Westen des Stadtteils Alsdorf-Mitte nordöstlich des unter Denkmalschutz stehenden „Langhauses“ und umfasst das Flurstück 5209 sowie Teile der Flurstücke 4777, 5131 und 5164. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Carl-von-Ossietzky-Straße und im Osten an eine Grünfläche. Im Südosten schließen sich das Grundstück der Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf Annapark und im Südwesten das Grundstück des „Langhauses“ an. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,24 ha (2.422 qm).

Planerische Rahmenbedingungen

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für die Fläche des Plangebietes „ASB – Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II „Baesweiler – Alsdorf – Merkstein“ der Städteregion Aachen.

Flächennutzungsplan

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße – stellt der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2004 „Flächen für den Gemeinbedarf“, „Gemischte Bauflächen“ und „Grünflächen“ dar. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a (2) BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Überplante Bebauungspläne

Der Bebauungsplan Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße überplant Teile

- des seit 07.10.2004 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 211 – Robert-Koch-Straße, der für das Plangebiet öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festsetzt,

- des seit 27.05.2004 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 212 – Herzogenrather Straße, der für das Plangebiet ein Kerngebiet festsetzt und

- des seit 21.02.2013 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 307 – Kultur- und Bildungszentrum Anna, der für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf festsetzt.

Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße werden Teilbereiche der o. g. Bebauungspläne mit „Flächen für den Gemeinbedarf“ überplant. Eine Übersicht der überplanten Bebauungspläne sind der Vorlage als Anlage 8 beigefügt.

Anlass und Ziel

Seit dem Jahr 1993 ist der Verein Aber Hallo e.V. als Träger einer Jugendkunstschule und eines Jugendtreffs in Alsdorf im Bereich der Kinder- und Jugendkulturarbeit tätig. Um langfristig kulturpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche in Alsdorf zu sichern, soll für die Jugendkunstschule in Verbindung mit einer Bundesförderung für „kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ein Ersatzneubau errichtet werden.

Bislang sind die Jugendkunstschule und der Jugendtreff in der ehemaligen Turnhalle der nicht mehr existierenden Grundschule Alsdorf-Busch untergebracht. Eine Sanierung des Turnhallengebäudes aus dem Jahr 1962 kommt aus wirtschaftlichen Gründen, den Anforderungen des Nutzungskonzepts an die räumliche Situation für eine Jugendkunstschule nebst Jugendtreff sowie aufgrund der erforderlichen statisch-konstruktiven und energetischen Sanierung und nicht zuletzt auch aus städtebaulicher Sicht nicht in Betracht.

Um langfristig die kulturpädagogischen Angebote zu sichern, soll für die Jugendkunstschule und den Jugendtreff daher ein neues Gebäude auf dem Annagelände an der Carl-von-Ossietzky-Straße in unmittelbarem städtebaulichem Kontext zu den dort bereits vorhandenen sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen errichtet werden. Das Kultur- und Bildungszentrum KuBiZ bildet mit dem benachbarten „Energeticon“ als Energie-Erlebnis-Museum und außerschulischer Lernort, der Grundschule Alsdorf-Mitte und der Kindertagesstätte / Familienzentrum Anna gewissermaßen eine neue „Kultur-, Jugend- und Bildungsachse“. Diese stellt den nordwestlichen Abschluss des Annaparks dar und soll nun durch den Neubau der Jugendkunstschule sowohl inhaltlich als auch städtebaulich vervollständigt werden. Mit diesem gebündelten Angebot auf dem Annagelände wird das angebundene Quartier mit schulischem, sozialem und kulturellem Leben gefüllt und es werden hierdurch positive Nutzungsimpulse und Synergieeffekte generiert. Der Neubau der Jugendkunstschule als Bestandteil der „Kultur-, Jugend- und Bildungsachse“ entspricht daher den Entwicklungszielen des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ (Planungsgruppe MWM, Aachen und Picco Bella gGmbH, Aachen, August 2010) sowie des Integrierten Handlungskonzeptes 2020 „Starkes Quartier – Alsdorf-Mitte“ (Planungsgruppe MWM, Aachen und B-PLAN Büro für Sozialwissenschaftliche Analysen und Planungen Dr. Joussen, Eschweiler, April 2017).

Ziel des Bebauungsplans Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Jugendkunstschule und den Jugendtreff.

Inhalt des Bebauungsplanentwurfs

Geplant ist die Errichtung eines Neubaus für die Jugendkunstschule mit Jugendtreff als eingeschossiger Baukörper auf einer Fläche von insgesamt ca. 0,24 ha (2.422 qm). Die Bruttogrundfläche des Neubaus soll ca. 509 m² umfassen.

Die gesamte Fläche des Bebauungsplans Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße soll als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Jugend- und Kultureinrichtung“ festgesetzt werden. Die überbaubare Fläche soll durch Baugrenzen definiert werden und damit ausreichend Gestaltungsspielraum bei der späteren Errichtung des Baukörpers bieten. Durch Festsetzung einer mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastenden Fläche soll die Freihaltung einer bestehenden Kanaltrasse inklusive Schutzstreifen gewährleistet werden.(s. Anlage 2)

Die Erschließung des Gebäudes soll von der Carl-von-Ossietzky-Straße aus erfolgen. Durch die geplante Errichtung des Neubaus entfallen eine derzeitige Parkplatzfläche mit 20 Stellplätzen sowie der heutige Betriebshof des benachbarten KuBiZ. Die Stellplätze sollen östlich des geplanten Neubaus ersetzt und um weitere 5 Stellplätze für die Jugendkunstschule ergänzt werden, so dass auf der neuen Stellplatzanlage insgesamt 25 Stellplätze realisiert werden. Zur gestalterischen Einbindung soll diese von einer Rotbuchenhecke umgrenzt werden.

Der Vorlage sind neben dem Vorentwurf zum Rechtsplan (Anlage 2) ein Vorentwurf zum städtebaulichen Entwurf (Anlage 3), zu den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und zu der Begründung (Anlage 5) sowie ein Lageplan zum geplanten Neubau der Jugendkunstschule (Anlage 6) als Anlage beigefügt.

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße – ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

Der Bebauungsplan Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dieses Aufstellungsverfahren ist zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung vorgesehen. Formale Voraussetzung hierfür ist gemäß § 13a BauGB, dass innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt

  • weniger als 20.000 m², wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne die einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder
  • 20.000 m² (2 ha) bis weniger als 70.000 m² (7 ha), wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung die Einschätzung erlangt wurde, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

Die Gesamtfläche des durch den Bebauungsplan Nr. 370 überplanten Bereiches beträgt 0,24 ha (2.422 m²). Die maximal zulässige Grundfläche liegt deutlich unter der im § 13a BauGB geforderten zulässigen Grundfläche von 20.000 m². Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Natura 2000 – Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist demnach zulässig.

Im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB sowie, bei einer zulässigen Grundfläche von unter 20.000 m², der Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe gemäß § 1a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Da mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße – jedoch bestehende Grünflächen überplant werden, die bereits im Ausgleichsflächenkataster der Städteregion Aachen als Ausgleichsflächen geführt werden, ergibt sich dort die Forderung, diese extern auf anderen Flächen im Annapark auszugleichen.

Auf der Grundlage der Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind grundsätzlich bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 14 die Belange des Artenschutzes im Sinne des § 44 zu beachten. Jedoch hat eine Überprüfung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße – ergeben, dass im Untersuchungsgebiet keine Voraussetzungen für die Existenz geschützter Arten gegeben sind. Eine Betroffenheit relevanter Arten bzw. Artengruppen ist aufgrund der Situation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße nicht gegeben. Somit ist zukünftig kein Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nr. 1 – 3 BNatSchG durch den Eingriff zu erwarten. In Abstimmung mit der Städteregion Aachen kann daher auf die Aufstellung einer Artenschutzprüfung (ASP I) verzichtet werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf

a) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b) billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße (Anlage 2)

c) beschließt die Durchführung einer informellen Bürgerinformation sowie der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße entstehen der Stadt Alsdorf Personal- und Planungskosten.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit dem Neubau der Jugendkunstschule werden hauptsächlich bereits versiegelte Flächen überplant. Die Neuversiegelung von Freiflächen wird dadurch gering gehalten.

Mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 370 – Carl-von-Ossietzky-Straße – werden bestehende Grünflächen überplant, die im Ausgleichsflächenkataster der Städteregion Aachen als Ausgleichsflächen geführt werden. Der dadurch erforderliche externe Ausgleich von 350 Ökowertpunkten (ÖW) soll in Abstimmung mit der Städteregion Aachen durch Anpflanzung von Blühstreifen in einem Gesamtumfang von ca. 350 m² am westlichen Abschluss des Annaparks (Gemarkung Alsdorf / Flur 2 / Flurstück 5241) erfolgen. Durch die Ausgleichsmaßnahme kann eine Wertsteigerung von 3 ÖW/m² in Ansatz gebracht werden. Da die erzielten Ökowertpunkte das auszugleichende Defizit übersteigen, sollen die übrigen Ökowertpunkte dem bei der Städteregion Aachen geführten Ökokonto der Stadt Alsdorf gutgeschrieben werden.

Der Neubau der Jugendkunstschule mit Jugendtreff trägt mit ihren kulturpädagogischen Angeboten als Bestandteil der „Kultur-, Jugend- und Bildungsachse“ zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur und der Verbesserung von Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen bei und entspricht damit den Zielen des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ sowie den Zielen des Integrierten Handlungskonzeptes 2020 „Starkes Quartier Alsdorf-Mitte“ der Stadt Alsdorf.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Abgrenzung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 370

Anlage 2Rechtsplan zum Bebauungsplan Nr. 370 (Vorentwurf)

Anlage 3Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 370 (Vorentwurf)

Anlage 4Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 370 (Vorentwurf)

Anlage 5 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 370 (Vorentwurf)

Anlage 6 Lageplan zum Neubau der Jugendkunstschule

Anlage 7Rahmenplan Zeche Anna – Ausschnitt Fortschreibung

Anlage 8Überplante Bebauungspläne

gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Carl-von-Ossietzky-Straße
  • Herzogenrather Straße
  • Robert-Koch-Straße

Beratungsfolge

Donnerstag, 26. September 2019AfS//31. 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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