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Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für die
Kindertagesbetreuung -Eilbeschluss-


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10022

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss stimmt im Wege eines Eilbeschlusses (§ 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW) gem. § 83 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung 2019 unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für 2019 im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ bis zur Höhe von 300.000 € zu.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 14.11.2019 bezüglich der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ bis zur Höhe von 300.000 €.

 

 

Sachlage:

Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen der StädteRegion Aachen sowie die Förderung der KiTas freier Träger und der Kindertagespflegestellen ist im Jahr 2019 durch besondere, auch finanzielle Herausforderungen geprägt:

I. In diesem Produkt führt die Entwicklung der Sachkosten zu Mehraufwendungen/-auszahlungen in einer saldierten Gesamthöhe von bis zu 1.400.000 €, die im Detail wie folgt zustande kommen:

  1. stärkere Inanspruchnahme der Betreuungsform „Kindertagespflege“ im Umfang von rd. 109.000 €,

  1. stärkere Belegung und längerer Buchungszeiten (höhere Kindpauschalen) in den Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft im Umfang von rd. 631.000 €,

  1. kurzfristig notwendige Inbetriebnahme nicht eingeplanter KiTa-Gruppen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs (KiTa Mützenich) sowie gestiegene Reinigungskosten in Höhe von insgesamt rd. 150.000 €,

  1. Ausstattung neuer KiTas und notwendiger Ersatz von defekten/nicht mehr betriebssicheren Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Umfang von rd. 168.000 €,

  1. zur Sicherstellung des Betriebes notwendige, nicht vorhersehbare Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden, Außenspielgeräten und Außenanlagen im Umfang von rd. 342.000 €.

Die Entwicklung der Anmeldezahlen wurde in diesem Ausmaß erst bei bzw. nach Erstellung der Bedarfsplanung 2019/2020 erkennbar und konnte daher bei der Aufstellung des Haushalts 2019 noch nicht berücksichtigt werden.

II.Zur Deckung der Mehraufwendungen können auf der Ertragsseite folgende Positionen herangezogen werden:

  1. Mehrerträge bei SK 414100 -Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land- (u.a. aufgrund des KiTa-Rettungspaketes der Landesregierung) in Höhe von rd. 795.000 €,

  1. Mehrerträge bei SK 432110 -Elternbeiträge- in Höhe von 256.000 €, kausal aufgrund der stärkeren Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (vgl. I., Ziff. 1 bis 5),

sowie

  1. Mehrerträge bei SK 448403 Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden (hier: Inklusionsmittel des LVR) in Höhe von rd. 49.000 €.

Haushaltsrechtlich können die Mehrerträge in Höhe von 1.100.000 € zur Deckung der Mehraufwendungen herangezogen werden (vgl. Ziff. 3 der Bewirtschaftungsregeln für den Teilergebnis- und Teilfinanzplan im Produkt 060301).

Es verbleibt ein Betrag in Höhe von (bis zu) rd. 300.000 €, der überplanmäßig bereitzustellen und aus SK418511 Städteregionsumlage, Mehrbelastung JA (Abrechnung)- zu decken ist.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendamtskommunen werden in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe am 19.11.19 über die Entwicklung informiert.

Rechtslage:

Die StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist in der Pflicht, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach den gesetzlichen Standards dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.

Nach § 83 (2) der Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 53 (1) Kreisordnung NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen.

Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2019 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 40.000 € übersteigen.

Der Städteregionsausschuss entscheidet gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstages unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstages nicht rechtzeitig möglich ist. Die nächste Sitzung des Städteregionstages ist für den 12.12.2019 vorgesehen. Die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nur aus, um die Zahlungen für den Betrieb der Kindertagesbetreuung bis November 2019 zu leisten. Die Genehmigung der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ in der Sitzung des Städteregionstages am 12.12.2019 wäre daher zu spät, um den rechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Daher bittet die Verwaltung, die Beschlussfassung im Wege eines Eilbeschlusses durch den Städteregionsausschuss herbeizuführen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

vgl. Sachlage

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“ wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Für das Haushaltsjahr 2019 wird sie spitz abgerechnet und als Ertrag eingebucht. Die nach Abzug der Rücklagemittel und Mehrerträge voraussichtlich entstehende Haushaltsverschlechterung in 2019 (Zuschussbedarf) ist von den Jugendamtskommunen im Haushaltsjahr 2021 aufzubringen.

Die Aufwendungen werden im Rahmen von NKF als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Durch den betriebssicheren und verlässlichen Betrieb der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege trägt das Amt für Kinder, Jugend und Familie erheblich zur qualitativen Unterstützung von Familien bei.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 06. November 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung