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2. Änderung der Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von
Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der
Brauchtumspflege


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10044

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gehrung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege gemäß der der Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0516 als Anlage beigefügten Fassung.

 

 

Sachlage:

Die Richtlinien in der aktuellen Fassung wurden vom Städteregionstag am 06.04.2017 beschlossen (SV-Nr. 2017/0024)

Der Tourismus- und Kulturausschuss hat die Verwaltung nun in seiner Sitzung am 22.05.2019 beauftragt zu prüfen, ob und wie eine einheitliche Förderung der Geschichtsvereine durch den städteregionalen Haushalt ab 2020 erfolgen kann (siehe SV-Nr. 2019/0138-E1).

Seit vielen Jahren unterstützt die StädteRegion Vereine und Verbände aller Sparten durch die Gewährung von Zuschüssen. Grundlage hierfür sind unter anderem die „Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege“ (siehe SV-Nr. 2017/0024).

Die Geschichts- und Heimatvereine (über 50 Initiativen im Altkreis) nehmen eine besondere Rolle im Ehrenamt ein. Ihre Aufgabe und ihr besonderes Interesse liegen darin, Geschichte, historische Zusammenhänge und Kulturgut zu bewahren und für folgende Generationen aufzubereiten und erfahrbar zu machen.

Vor diesem Hintergrund möchte die StädteRegion diese ehrenamtliche Sparte besonders fördern und eine verstärkte Verbindung zum Bildungsnetzwerk knüpfen. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung soll der Fokus der Richtlinien (IV Ziffer 2) ab 2020 weniger auf Publikationen und Druckmedien gelegt, als die Nutzung digitaler Medien und weitere Projekte für die Erhaltung und Vermittlung politisch-historischer Inhalte unterstützt werden. Vorstellbare Produkte wären z.B. Apps, Veranstaltungen, Filme, Ausstellungen etc.. Hier wird besonders eine hohe Qualität der Produkte sowie deren Aufbereitung und Verwertbarkeit für schulische Zwecke (z.B. Integration in den Unterricht in Form von Projektwochen oder pädagogisches Material) und in außerschulischen Lernorten angestrebt. Es kann sich auch um Erzeugnisse auf Basis von Forschungsarbeiten handeln, die insbesondere digital aufbereitet werden und pädagogisch nutzbar sind. Wichtiges Kriterium zum Erhalt der Förderung sind zudem eine regionale Bedeutsamkeit sowie der modellhafte Charakter des Projektes.

Die Verwaltung hat die Richtlinien sowie das Antragsprozedere und die Finanzierungsmöglichkeiten angepasst (siehe Anlage).

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

- Antragsberechtigt für die Zuschüsse nach IV Ziffer 2 der Richtlinien sind ausschließlich Geschichts- und Heimatvereine in der StädteRegion Aachen (ausgenommen Stadt Aachen).

- Die Förderung im Rahmen der Richtlinien soll nicht mehr von der Höhe der Eigenleistung abhängig gemacht werden (bisher mindestens 10 Prozent). Dies ist damit zu begründen, dass die Vereine oftmals über ein sehr geringes Eigenkapital verfügen und auch die Einholung von Sponsorengeldern o.ä. als besonderes Engagement einzustufen ist.

- Die Maximalhöhe der Förderung beträgt 1.000 € (bisher 500 €).

- Bei der Antragstellung ist eine Projektskizze einzureichen, die insbesondere die Inhalte des Projektes, die Zielgruppe, die Kostenplanung sowie das Ziel bzw. die nachhaltige Verwendung darlegt. Es wird ein entsprechender Vordruck bereitgestellt.

- Nach Antragstellung erfolgt eine fachliche Beratung seitens der StädteRegion Aachen zur Konkretisierung/Qualifizierung des Projektantrages. Zudem sollen vergleichbare regionale Beispiele vorgestellt oder Experten (Filmemacher etc.) und zu beteiligende Akteure (Kitas, Schulen etc.) vermittelt werden.

- Die Bezuschussung wird nach Antragsgenehmigung im Vorfeld erfolgen.

- Die Einzelbudgets der Förderungen werden auf der Grundlage der Erfahrungen aus den Vorjahren sowie aufgrund des Beschlusses des Tourismus- und Kulturausschusses vom 22.05.2019 zur SV-Nr. 2019/0138-E1 im Hinblick auf die neue Schwerpunktsetzung auf Projekte der historisch-politischen Bildung, wie folgt angepasst:

  • Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit: 5.200 € (bisher 6.400 €)

  • rderung für Produkte mit historisch-politischem Hintergrund: 12.000 € (bisher 5.800 €)

  • Zuschüsse für Anschaffungen mit investivem Charakter: 35.500 € (bisher 40.500 €)

- Bei der Bearbeitung der Projektanträge ist das A 43 - Bildungsbüro eng einzubeziehen. Eine Prüfung von weiteren zur Verfügung stehenden Mitteln (z.B. für die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien) wird projektbezogen vorgenommen. So kann das Förderungsbudget ggf. entlastet und weiteren Antragstellern die Möglichkeit der Inanspruchnahme gewährt werden.

Bei der Erstellung der Richtlinien wurde das Heimatförderprogramm des Landes NRW berücksichtigt, um Best-Practice Beispiele heranzuziehen und Synergien zu nutzen.

Rechtslage:

Die Beschlussfassung über die Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege ist eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung, über die der Städteregionstag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW entscheidet.

Bei der Bezuschussung zur Förderung der Jugendarbeit in den Kultur treibenden Vereinen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen. Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung in der geltenden Fassung entscheidet der Städteregionsrat nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses bei Zuschussbeiträgen ab 1.000 € bis zu einem Betrag von 5.000 €. Die Zuschussgewährung erfolgt nach den vom Städteregionstag am 12.12.2019 zu beschließenden Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege mit dem Geltungsbereich des Altkreises Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Aufgabe wird bereits durch S 85 erfüllt und kann in ihrer veränderten Form durch das bestehende Personal übernommen werden. Der tatsächliche Aufwand wird bis Ende 2020 evaluiert und dann ggf. personelle Mehrbedarfe angemeldet.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2020 sind im Sachkonto 531810 “Zuschuss für bürgerschaftliches Engagement“, Produkt 010201 „rgerschaftliches Engagement“ Mittel in Höhe von 58.700 € eingeplant. Diese beinhalten neben den Förderungen laut der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege“ auch die Verbandsförderung musikalisch tätiger Vereine (Ausrichtung des Musikfestes in der StädteRegion Aachen) in Höhe von 6.000 €.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege (Anlage 1)

Synopse zu den Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 28. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 27. November 2019Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Tourismus- und Kulturausschuss
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Tagesordnung