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Bebauungsplan im Bereich zwischen Raafstraße, Sanddornweg und Lichtenbuscher Weg
hier: Aufstellungsbeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20857

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Die Fa. G. Quadflieg hat für die ca. 1,5 ha große Plangebietsfläche den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Die Planung sieht 38 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser mit zusammen 18 Wohnungen vor.

Der Planungsausschuss hat am 07.03.2019 bereits die Programmberatung beschlossen und die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim hat sich am 03.04.2019 dem Beschluss angeschlossen (FB 61/1139/WP37). Die frühzeitige Beteiligung wurde im Mai 2019 durchgeführt.

Der § 13 b BauGB ermöglicht befristet, dass Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB einbezogen werden können. Die Planung muss dem Wohnen dienen und darf eine zulässige Grundfläche von 10.000 m² nicht überschreiten. Am 31.12.2019 läuft die Frist ab, zu der ein Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren einzuleiten ist. Die Beratung des Offenlagebeschlusses zum Bebauungsplan wird in Kürze erfolgen, jedoch nicht mehr vor dem 31.12.2019. Daher ist ein eigenständiger Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Frist zum Abschluss des Verfahrens ist der 31.12.2021; somit können die Fristen des § 13 b BauGB insgesamt voraussichtlich eingehalten werden.

  1. Beschlussempfehlung

Gemäß § 13 b BauGB ist ein Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² und zur Zulassung von Wohnnutzungen nach dieser Gesetzesgrundlage bis zum 31.12.2019 einzuleiten. Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss zur förmlichen Einleitung des Bebauungsplanverfahrens – Raafstraße / Sanddornweg - zu fassen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Schaffung des Planungsrechts für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie untergeordnet Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau

die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB für den Planbereich zwischen Raafstraße, Sanddornweg und Lichtenbuscher Weg im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Schaffung des Planungsrechts für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie untergeordnet Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau

die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB für den Planbereich zwischen Raafstraße, Sanddornweg und Lichtenbuscher Weg im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

 

 

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan
  2. Luftbild
  3. A-Plan

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Planungsausschuss

Mittwoch, 04. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Details
Tagesordnung

M. Roth
29.06.2022 21:06 Uhr von M. Roth Bauvorhaben Raafstrasse Sanddornweg - EINSPRUCH

Sehr geehrtes Gremium,
als Einwohner Lichtenbuschs seit 1972 bin ich seeeehr besorgt über die zunehmende und noch weiter geplante Bebauung und möchte hiermit WIDERSPRUCH einlegen gegen den Bebauungsplan 994.
Seitdem die ersten Häuser Holunderweg / Sanddornweg gebaut wurden hat es auf den Wiesen ständig Wasser stehen. Bei uns, kommt seitdem auch Wasser aus den im Keller liegenden Abflüssen hoch und bei anderen Nachbarn ist Wasser in Garagen und Keller reingelaufen, was vorher NOCH NIE passiert ist.
Seit der Hochwasser Katastrophe von Neuenahr, Stolberg etc. hört man stets dass dies auch an der Überbauung liegt, das Wasser nicht mehr genug Wiesen hat yum Ablaufen und die Grüne Regierung Aachens wil dann ausgerechnet noch mehr Wiesen, die bis dato immer als Wasserauffang fungierten zu betonieren - ABSURD!!!