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Schwimmferienkurse für Kinder mit Eltern
- Antrag der FDP-Fraktion vom 02.09.2019


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20939

Erläuterungen:


Die FDP-Fraktion bittet, die Sportverwaltung zu prüfen inwieweit Eltern, die nicht schwimmen können, in das Programm der – in den Schulferien stattfindenden – Schwimmferienkurse für Kinder zeitlich eingebunden und parallel zu ihren Kindern unterrichtet werden können.

In der Begründung des Antrages heißt es weiter, dass der Stadtsportbund Aachen e.V. (SSB) und der SV Neptun e.V. sehr erfolgreich das Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“ in Aachen umsetzen. Aus Erfahrungen anderer Projekte mit Kindern sei bekannt, dass man den Erfolg von Maßnahmen verstärkt, wenn man elternzentriert arbeitet. Für Eltern, die nicht schwimmen können, sind Wassergewöhnung, Wasserbewältigung und Technikschulung ebenso wichtig wie für die Kinder.

Auf Grund dieses Antrags erfolgte ein weiterer intensiver Austausch mit dem SSB sowohl als Vertreter der Aachener Sportvereine als auch als Anbieter der Schwimmkurse im Rahmen des Landesprogramms „NRW kann schwimmen!“.

Das Landesprogramm gibt es seit 2008 und bietet Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 bis 6, die nicht schwimmen können, die Möglichkeit, in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an zweiwöchigen Schwimmkursen teilzunehmen. Seit diesem Jahr ist das Programm auch für die Klassen 1 und 2 geöffnet worden. Es erfolgt eine finanzielle Förderung im Rahmen des Programms, so dass der Eigenanteil der Eltern und Erziehungsberechtigten nur 10 € pro Kurs beträgt. Das Landesprogramm soll sowohl in der Schule als auch auf der Vereinsebene zur Stärkung und Qualitätsentwicklung des Schwimmunterrichts und Schwimmsports sowie zurVerringerung der Nichtschwimmerquote beitragen.

Der SSB und die Sportverwaltung sehen die grundsätzliche Problematik wie in dem Antrag dargestellt und auch die Vorteile, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten mit in eine Förderung einbezogen werden. Weitere Bedarfe für Erwachsenenkurse werden gesehen, da die vorhandenen Kurse für Erwachsene oft ausgebucht sind, deshalb befürworten wir grundsätzlich auch weitere Schwimmkurse für Erwachsene, Eltern, Erziehungsberechtigte, die nicht schwimmen können. Insbesondere auch für Einkommensschwächere eine Möglichkeit mit geringem Eigenanteil.

Die Umsetzung des Antrags in die Praxis ist jedoch aus mehreren Gründen problematisch bzw. so nicht machbar:

  1. Finanzierung

Das Landesprogramm richtet sich nur an Kinder, d .h., die finanzielle Förderung und damit der zu leistende Eigenanteil in Höhe von 10,-- € kann nicht für Erwachsenenschwimmkurse eingesetzt werden. Demzufolge müssten Sponsoren gefunden werden.

  1. Fehlende Wasserfläche

Zeitgleich im gleichen Schwimmbecken Kinder und Eltern zu unterrichten ist schwierig. Da Nichtschwimmerunterricht zunächst immer im flachen Wasser stattfinden muss, sind die

Schwimmbecken bei einer entsprechenden Anzahl an Kindern und Eltern zu klein für parallelen Unterricht.

  1. Bestehendes Störgefühl

Es darf nicht unterschätzt werden, dass Eltern evtl. ein Gefühl der Schwäche empfinden, wenn sie bei zeitgleichem Unterricht ggfls. weniger Fortschritte machen als ihre Kinder.

  1. Zeitpunkt der Schwimmkurse

Die Schwimmkurse für Kinder finden in den Vormittagsstunden der Ferien statt. Die Kinder – vor allem die jüngsten – sind von Erwachsenen zu begleiten. Häufig sind dies nicht die Eltern sondern Großeltern oder andere Vertrauenspersonen. Um auch für Berufstätige eine Möglichkeit zum Schwimmen lernen zu schaffen, sollten die Elternkurse eher im Nachmittag angeboten werden.

Auch wenn der Vorschlag aus Sicht von Verwaltung und SSB so nicht konkret umsetzbar ist, besteht großes Interesse an einer Verbesserung an der Schwimmfähigkeit von Eltern. Im Rahmen der geführten Gespräche hat sich der SSB unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung gesichert ist, bereit erklärt, Pilote zu starten und Intensivkurse in der Elisabethhalle für Eltern im kommenden Jahr in den Schulferien anzubieten. Seitens der Sportverwaltung wurde bereits erklärt, dass Wasserflächen in den Oster- und Herbstferien als Beitrag zum Piloten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. In den Sommerferien ist die Elisabethhalle immer geschlossen. Der Vorteil der kleinen Halle der Elisabethhalle liegt neben der Ungestörtheit (keine Öffentlichkeit zur gleichen Zeit) in den Übergängen von flachem zu tiefem Wasser in einem Becken.

Um einen Kurs mit 6 bis 8 Teilnehmern mit 8 bis 10 Einheiten zu einem Eigenanteil von 10 € anbieten zu können, müsste pro unterrichteter Person ein Betrag von ca. 40 € bis 50 € anderweitig finanziert werden.

 

 

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Antrag der FDP-Fraktion vom 02.09.2019



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Ausschuß
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